Steganlagen in den Grachten
Zukünftigen Regelungen für Steganlagen
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) hat ein umfassendes Konzept für die Neuordnung und Regulierung der Steganlagen in den Friedrichstädter Grachten erarbeitet.
Zuständige Behörde: LKN.SH / Kreis Nordfriesland
Status: Konzeptphase / Umsetzung läuft
Die Grachten Friedrichstadts sind ein besonderes Stadtbild- und Naturmerkmal. Um die Wasserqualität, die Sicherheit und das Erscheinungsbild der historischen Wasserstraßen dauerhaft zu erhalten, hat der LKN.SH als Eigentümer der wasserbaulichen Anlagen einheitliche Regelungen für alle Steganlagen, Liegeplätze und Wasserfahrzeuge erarbeitet.
Diese Seite informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Inhalte des Konzepts.
Was regelt das Konzept?
Nutzungsberechtigte
Es wird klar geregelt, wer einen Liegeplatz in den Grachten nutzen darf – abhängig vom Wohnort und der Art der Nutzung.
Technische Anforderungen
Stege, Poller und Wasserfahrzeuge müssen bestimmten Bau- und Kennzeichnungsstandards entsprechen.
Neue Nummerierung
Alle Anlagen erhalten eine durchgehende Nummerierung – vom Mittelburggraben bis zum Halbmond.
Nutzungsverträge
Mit allen Stegeigentümern werden individuelle Nutzungsverträge abgeschlossen.
So läuft das Verfahren ab:
Vor-Ort-Termine mit Stegeigentümern
In den nächsten Wochen vereinbart das LKN.SH individuelle Termine mit allen Stegeigentümern vor Ort.
Abschluss der Nutzungsverträge
Berechtigte Nutzer schließen formelle Nutzungsverträge mit dem LKN.SH ab.
Neue Nummerierung der Anlagen
Alle Anlagen werden durchgehend neu nummeriert.
Aufforderung zum Rückbau nicht berechtigter Anlagen
Eigentümer ohne Berechtigung erhalten eine schriftliche Mitteilung. Bei nicht klärbarer Eigentümerschaft erfolgt zunächst eine örtliche Bekanntmachung am Steg – danach gegebenenfalls Abbruch durch LKN.SH.
Fragen zum Verfahren?
Für Anfragen zur Nutzung, zu bestehenden Genehmigungen oder zum Abschluss eines Nutzungsvertrags wenden Sie sich direkt an das LKN.SH:
Unterlagen zum Download
Die vollständigen Dokumente stehen Ihnen hier als PDF-Dateien zur Verfügung.
Präsentation Konzept (PDF) Technische Anforderungen (PDF) Kreisverordnung (PDF)