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Steganlagen in den Grachten

Zukünftigen Regelungen für Steganlagen

Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) hat ein umfassendes Konzept für die Neuordnung und Regulierung der Steganlagen in den Friedrichstädter Grachten erarbeitet.

Zuständige Behörde: LKN.SH / Kreis Nordfriesland

Status: Konzeptphase / Umsetzung läuft

Die Grachten Friedrichstadts sind ein besonderes Stadtbild- und Naturmerkmal. Um die Wasserqualität, die Sicherheit und das Erscheinungsbild der historischen Wasserstraßen dauerhaft zu erhalten, hat der LKN.SH als Eigentümer der wasserbaulichen Anlagen einheitliche Regelungen für alle Steganlagen, Liegeplätze und Wasserfahrzeuge erarbeitet.

Diese Seite informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Inhalte des Konzepts.


Was regelt das Konzept?

Nutzungsberechtigte

Es wird klar geregelt, wer einen Liegeplatz in den Grachten nutzen darf – abhängig vom Wohnort und der Art der Nutzung.

Technische Anforderungen

Stege, Poller und Wasserfahrzeuge müssen bestimmten Bau- und Kennzeichnungsstandards entsprechen.

Neue Nummerierung

Alle Anlagen erhalten eine durchgehende Nummerierung – vom Mittelburggraben bis zum Halbmond.

Nutzungsverträge

Mit allen Stegeigentümern werden individuelle Nutzungsverträge abgeschlossen.


So läuft das Verfahren ab:

Vor-Ort-Termine mit Stegeigentümern

In den nächsten Wochen vereinbart das LKN.SH individuelle Termine mit allen Stegeigentümern vor Ort.

Abschluss der Nutzungsverträge

Berechtigte Nutzer schließen formelle Nutzungsverträge mit dem LKN.SH ab.

Neue Nummerierung der Anlagen

Alle Anlagen werden durchgehend neu nummeriert.

Aufforderung zum Rückbau nicht berechtigter Anlagen

Eigentümer ohne Berechtigung erhalten eine schriftliche Mitteilung. Bei nicht klärbarer Eigentümerschaft erfolgt zunächst eine örtliche Bekanntmachung am Steg – danach gegebenenfalls Abbruch durch LKN.SH.


Fragen zum Verfahren?

Für Anfragen zur Nutzung, zu bestehenden Genehmigungen oder zum Abschluss eines Nutzungsvertrags wenden Sie sich direkt an das LKN.SH:


Unterlagen zum Download

Die vollständigen Dokumente stehen Ihnen hier als PDF-Dateien zur Verfügung.

Präsentation Konzept (PDF) Technische Anforderungen (PDF) Kreisverordnung (PDF)