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Unsere historische Altstadt erzählt zahlreiche Geschichten: Denkmalschutz als Chance für die Stadt.

Städtebauförderung

Bitte beachten Sie wie folgt:

Bevor die Stadt Friedrichstadt überhaupt Maßnahmen beschließen kann, muss

  • das Sanierungsgebiet festgelegt werden
  • eine Sanierungssatzung erlassen werden
  • ggf. ein Sanierungsträger gesucht, ausgewählt und beauftragt werden und
  • festgelegt werden, mit welchen Mitteln sich die Stadt Friedrichstadt beteiligt.

Jede einzelne, in dem Bericht „Städtebauliches Entwicklungskonzept“ erwähnte Maßnahme, einschließlich der anfallenden Kosten, muss von den zuständigen Gremien noch beschlossen werden. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet nur Vorschläge.

Sanierungsmaßnahmen von Eigentümern werden individuell geprüft und müssen sich in die städtebauliche Gesamtmaßnahme einfügen. Eine solche Prüfung übernimmt ggf. der beauftragte Sanierungsträger.

Interessierte Gebäudeeigentümerinnen werden derzeit gebeten, von Anfragen beim zuständigen Referat des Innenministeriums abzusehen. Dort erfolgt lediglich eine Beratung der Kommunen.

Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen wird der künftige Sanierungsträger sein, der derzeit jedoch noch in einem Vergabeverfahren ermittelt werden muss.