DENKMALSCHUTZ in unserem schönen Friedrichstadt
– Wer macht was? (Ansprechpartner) –
Die historische Altstadt von Friedrichstadt ist unser aller Stolz.
Wir hegen und pflegen sie wie einen Schatz. Denn mit ihrer wunderschönen Architektur, den vielen Grün- und Erholungsflächen und Bäumen sowie nicht zuletzt den gemächlich dahinfließenden Grachten, ist sie einzigartig in Schleswig-Holstein.
Doch bei dieser „Pflege“ haben wir einige Fallstricke zu beachten.
Um es etwas genauer auszudrücken:
Die Fassadenfarbe, die Art und Größe der Fenster, die Türen und nicht zuletzt die Außenbestuhlung und Werbung, die dir persönlich gefällt, ist nicht immer auch denkmalschutzkonform.
Denn bei der Hege und Pflege unserer Gebäude und Anlagen müssen wir – das gilt für gewerbliche und private Eigentümer*innen, wie auch für die Stadt Friedrichstadt gleichermaßen – die Vorgaben des Denkmalschutzes einhalten.
Dies ist auf das Denkmalschutzgesetz sowie die Landesverordnung über den Denkmalbereich „Historischer Stadtkern Friedrichstadt“ vom 22.12.2017 zurückzuführen, die vorrangig vor allen anderen Rechtsgrundlagen und Gestaltungsvorgaben (z.B. der städtischen Ortsgestaltungssatzung) zu beachten sind.
Siehe auch:
Landesverordnung über den Denkmalbereich „Historischer Stadtkern Friedrichstadt“
Denkmalschutzgesetz
Doch welche Vorgaben sind wann und wie einzuhalten?
Dies ist nicht immer ganz einfach. Denn so besonders unsere Stadt ist, so besonders sind auch unsere behördlichen Wege.
Entsprechend raten wir allen Eigentümer*innen von in der historischen Altstadt befindlichen Gebäuden dazu, sich bei Renovierungs- und / oder Gestaltungsvorhaben grundsätzlich vorrangig an den Denkmalschutz des Kreises Nordfriesland zu wenden.
Siehe auch:
Denkmalschutz, Denkmalpflege – Leistungsbeschreibung
Kontakt:
Kreis Nordfriesland
Denkmalschutz
Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon: 04841 67-783
Fax: 04841 67-265
E-Mail: denkmalschutz@nordfriesland.de
Ansprechpartnerin für Friedrichstadt: Frau Knortz
E-Mail: birgit.knortz@nordfriesland.de
Es handelt sich dabei um die sog. Untere Denkmalschutzbehörde, die beim Kreis Nordfriesland angesiedelt ist und als zentraler Ansprechpartner für denkmalschutzrechtliche Belange innerhalb der Stadt Friedrichstadt tätig ist.
Die Untere Denkmalschutzbehörde stimmt sich dann bei Vorlage eines Sachverhaltes (z.B. Fassadensanierung) mit der zuständigen übergeordneten Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege in Kiel, ab.
Siehe auch:
www.denkmal.schleswig-holstein.de
Landesamt für Denkmalpflege
Schleswig-Holstein
Dezernat Städtebauliche Denkmalpflege
Sartori & Berger Speicher
Wall 47/51
24103 Kiel
Ansprechpartnerin für den städtebaulichen Denkmalschutz ist Frau Röming.
Telefon: 0431 696 77-80
Fax: 0431 696 77-61
E-Mail: stephanie.roeming@ld.landsh.de
Es wird gebeten, von einer direkten Kontaktaufnahme abzusehen, da die Anliegen zentral über die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Nordfriesland bearbeitet werden sollen.
Die Stadt Friedrichstadt selbst kann Ihnen zu Ihren Anfragen bezüglich der Sanierung Ihres Gebäudes (z.B. Gestaltungsfragen, u.a.) keine Auskunft erteilen. Wir bitten also darum, von Fragen dieser Art abzusehen und sich diesbezüglich nicht an das städtische Bauamt zu wenden.
Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung ggf. nicht ausreichend ist. Sie ersetzt nicht das ggf. notwendige Erfordernis einer baurechtlichen Genehmigung. Der Denkmalschutz prüft dies auch nicht bzw. leitet dies auch nicht an die zuständige Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland weiter. Dies obliegt allein dem*der Eigentümer*in des Gebäudes.
Eine Baugenehmigung bzw. die Prüfung, ob eine Maßnahme baugenehmigungsfrei oder – pflichtig ist, können Sie ebenfalls beim Kreis Nordfriesland beantragen.
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Bauen
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon: 04841 67-162
Telefon: 04841 67-623
Fax: 04841 67-265
Bitte beachten Sie:
Einen telefonischen Gesprächstermin mit der Bauaufsicht können Sie via Link auf der Seite des Kreises Nordfriesland vereinbaren. Ein persönlicher Vor-Ort-Termin ist grds. nicht vorgesehen und kann ggf. im Anschluss an ein Telefongespräch vereinbart werden.
Siehe auch:
Kreis Nordfriesland – Fachdienst Bauen
Abschließend verweisen wir noch auf das aktuelle Städtebauförderungsprogramm und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten:
Städtebauförderung Friedrichstadt
Bitte beachten Sie: Diese müssen vor dem Beginn einer Maßnahme vereinbart werden.