Entgeltordnung für das Stadtarchiv Friedrichstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt hat auf der Grundlage der Satzung über die Nutzung des Archivs der Stadt Friedrichstadt vom 29.03.2001 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Teil A: Nutzung von Archivalien
1. Einsicht im Archiv
1.1 Für die Nutzung der Archivalien zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen, gemeinnützigen, verwaltungs-
mäßigen und unterrichtlichen Zwecken wird kein Entgelt erhoben.
1.2 Von der Entgeltfreiheit sind folgende Anliegen ausgenommen:
a) Nutzung zu gewerblichen Zwecken
b) Nutzung zu Planungs-, Projektierungs-, Meliorations- und anderer wirtschaftlicher Nachnutzung unterliegenden Zwecken
c) Nutzung für private oder gewerbliche Familienforschung
d) Klärung persönlicher rechtlicher Anliegen
1.3 Für die unter 1.2 genannten Benutzungsarten betragen die Entgelte pro Person pro halben Tag 5 Euro.
2. Bearbeitung schriftlicher Anfragen
Für die Bearbeitung von Anfragen, Nachforschungen, Übertragungen und sonstigen Leistungen durch Mitarbeiter des Stadtarchivs werden für die unter 1.2 genannten Anliegen Entgelte erhoben. Erfolgt die Benutzung im öffentlichen Interesse oder liegt sie aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen im Interesse des Archivs kann von einer Erhebung abgesehen werden. Pro Viertelstunde 10,00 Euro.
3. Veröffentlichungen
Für die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Archivalien in Druckerzeugnissen, als Bildblatt oder zu sonstigen Zwecken wird ein Entgelt von mindestens 30,00 Euro erhoben. Vergütungen, die aufgrund bestehender Vereinbarungen mit Dritten zu leisten sind und sonstige Genehmigungserfordernisse bleiben unberührt. Bei Veröffentlichungen, die aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen im Interesse des Archivs liegen, kann von dem Entgelt ganz oder teilweise abgesehen werden.
4. Anfertigung von Reproduktionen
4.1 Für die Anfertigung von Reproduktionen auf Rechnung werden mindestens 5,00 Euro berechnet. Bei Versand gehen Porto und Verpackung auf Kosten des Benutzers/der Benutzerin.
4.2 Anfertigung von Fotokopien
DIN A4 Fotokopien und Scans | 0,40 Euro |
DIN A3 Fotokopien und Scans | 0,50 Euro |
DIN A4 Farbkopien | 1,00 Euro |
DIN A3 Farbkopien | 2,00 Euro |
4.3 Digitalisate
DIN A4 Papierausgabe | 0,50 Euro |
DIN A3 Papierausgabe | 2,00 Euro |
Digitalisat | 1,00 Euro |
Brennvorgang inkl. CD-ROM | 1,00 Euro |
4.4 beglaubigte Kopien
Anfertigung von beglaubigten Kopien | 2,50 Euro |
Teil B: Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.1.2014 in Kraft.
Friedrichstadt, den 17.12.2013