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Vergrämung von Saatkrähen

Wir haben nach umfangreichen und langwierigen Bemühungen, die Genehmigung vom Landesamt für Umwelt zur Vergrämung der Saatkrähen an folgenden sensiblen Standorten erhalten:

Spielplatz am Stadtfeld, im Bereich Am Stadtfeld 27-29; Außenbereich Gastronomie „La Trattoria“; Außenbereich Gastronomie „Holländische Stube“; Außenbereich Gastronomie „Ursprung“; ADS-Kindergarten am Großer Garten.

Es dürfen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Herausnahme von Saatkrähennestern vor Beginn der Brutzeit im unmittelbaren Bereich der genannten Standorte; Aussägen bzw. baumchirurgische Maßnahmen in Nistbaumbereichen mit Zustimmung der Grundeigentümer und unter Beachtung eventueller Baumschutzsatzungen; Einsatz von akustischen oder optischen Vergrämungsmaßnahmen vor Beginn der Brutzeit.

In den zuständigen Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 wurden die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Maßnahmen (Im Jahr 2026) informiert. Mit diesen Maßnahmen soll die Belastung an den genannten Standorten reduziert werden. Die Saatkrähen werden sich dadurch nicht aus dem gesamten Stadtgebiet zurückziehen.

Walter Reimers

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