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! ACHTUNG – WICHTIG ! Bitte befolgen Sie UNBEDINGT die aktuellen Vorgaben des Kreises Nordfriesland!

Kreis untersagt auch kleinere private Veranstaltungen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin so gut wie möglich einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland heute (21. März) zwei neue Allgemeinverfügungen herausgegeben, mit denen er die neuesten Erlasse des Landes umsetzt. Neben den bereits bestehenden, präzisierten Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Details zu Schulschließungen, Kinderbetreuung, Krankenhäusern und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, gibt es eine neue Regelung bezüglich privater Veranstaltungen.

»Die Dynamik der Coronakrise erfordert täglich, zum Teil sogar stündlich, immer neue Entscheidungen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir uns als Kreisverwaltung derzeit bewegen und nicht immer ist jeder mit den Regelungen einverstanden. Zum Schutz der Bewohner des Kreises setzen wir den Erlass des Landes uneingeschränkt um«, so Lorenzen weiter.

Private Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt
Ab sofort sind private Veranstaltungen wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Zusammenkünfte sowie Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagt, insofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen. Bisher waren private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen noch erlaubt, auch wenn die Empfehlung galt, diese zu verschieben oder abzusagen. Diese Regelung vom 17.03.2020 ist nun mit Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 22 des Kreises aufgehoben und ersetzt.

Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis 19. April verlängert
Wie bereits am 20.03.2020 mitgeteilt, verlängert der Kreis Nordfriesland zudem die Bereitstellung von Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis zum 19. April. Ursprünglich sollte die Regelung am 20. März enden. Gegenüber der bisherigen Notbetreuung gibt es einige Änderungen. So wurden beispielsweise die Berufsgruppen, die diese Betreuung in Anspruch nehmen können, weiter differenziert und konkretisiert. Auch reicht es für die Notbetreuung in den Berufsgruppen der akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst aus, wenn ein Elternteil dort tätig ist. Darüber hinaus dürfen in Kindertageseinrichtungen maximal fünf Kinder in einer betreuten Gruppe sein. Betreut eine Kita mehrere Gruppen, müssen diese klare voneinander getrennt werden. Die Kindertagespflege darf weiter betrieben werden, neue Kinder dürfen jedoch nicht aufgenommen werden, es sei denn, deren Eltern dürfen aufgrund ihrer Berufsgruppe die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Zahl der Erkrankten steigt an
Waren es gestern noch 16 bestätigte Corona-Fälle, die das Gesundheitsamt des Kreises verzeichnet, so sind heute (21.03.) zwei weitere hinzugekommen. Die beiden Neu-Infektionen sind auf den Inseln registriert worden, zudem ist dort die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen auf 35 gestiegen. Noch befinden sich die positiv Getesteten überwiegend auf dem Festland, aber die Inseln ziehen leider nach. »Eine Entwicklung, die uns darin bestätigt, dass das Betretungsverbot der Inseln vom 16.03.2020 sowie das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen die angemessenen Entscheidungen gewesen sind«, betont Lorenzen. Ziel aller Maßnahmen sei, die medizinische Versorgung auch in der aktuell kritischen Lage für die Inselbewohner dauerhaft zu sichern.

Der Verwaltungschef führt weiter aus: »Die Kapazitäten der Intensivmedizin mögen in anderen Regionen auch für eine zusätzliche und größere Anzahl an Zweitwohnungsbesitzern ausreichen. Auf den nordfriesischen Inseln und in unseren touristischen Schwerpunktgebieten wissen wir dies in der gegenwärtigen Situation jedoch nicht mit absoluter Sicherheit. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen fallen dem Kreis schwer. Jeder, der die nordfriesische Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit seiner Bewohnerinnen und Bewohner kennt, kann auch die beiden nun schlagenden Herzen in unserer Brust verstehen.«

»In der beinahe fünfzigjährigen Geschichte des Kreises Nordfriesland haben wir wohl nie so tiefgreifende und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Wir tun dies nur zu einem einzigen Zweck: Wir möchten Menschenleben schützen«, appelliert der Landrat an die Bevölkerung. »Und dennoch: Einige Personen bleiben leider uneinsichtig«, bedauert Lorenzen. Insgesamt gibt es im gesamten Kreis Nordfriesland inzwischen 195 Verdachtsfälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden.



Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland (PDF)

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