Änderungsverordnung zur Bäderverordnung vom 18. März 2020.
Durch sie tritt die Bäderverordnung vom 20. März 2020 bis zum 19. April 2020 außer Kraft. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch sie wird das grundsätzliche Öffnungsverbot für Verkaufsstellen des Einzelhandels der SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung weiter umgesetzt. Den Verkaufsstellen, die weiter sonntags öffnen dürfen, ist dieses aufgrund der in der Folge zu erlassenden Allgemeinverfügungen zur Sonntagsöffnung erlaubt. Die Allgemeinverfügungen werden folgen.
Änderungsverordnung zur Bäderverordnung (PDF)