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Corona: Erlaubte Verkaufsstellen

Erlaubte Verkaufsstellen nach § 6 Absatz 1 und erlaubten Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten nach § 6 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung (Stand: 08.04.2020).

Weitere Informationen: Internetpräsenz des Landes Schleswig-Holstein

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