Erlaubte Verkaufsstellen nach § 4 Absatz 1 und erlaubten Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten nach § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung.
Stand: 23.03.2020 (Bitte beachten Sie den jeweils aktuellen Stand auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein)
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