
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Monaten auf die stark gewachsene Saatkrähenpopulation im Stadtgebiet hingewiesen. Die Stadt Friedrichstadt nimmt diese Hinweise sehr ernst und setzt sich dafür ein, Belastungen in besonders sensiblen Bereichen gezielt zu reduzieren, ohne dabei den gesetzlichen Artenschutz aus den Augen zu verlieren.
Daher werden in den kommenden Wochen ausschließlich in behördlich genehmigten, sensiblen Bereichen Maßnahmen zur Vergrämung von Saatkrähen durchgeführt. In diesem Zusammenhang kann es dort zeitweise zu Schreckschüssen kommen. Diese sind Teil der landesrechtlichen Genehmigung und werden kontrolliert sowie fachgerecht umgesetzt.
Gleichzeitig steht die Stadt Friedrichstadt für Toleranz und ein respektvolles Miteinander von Mensch und Natur. Saatkrähen sind geschützte Tiere, und eine Genehmigung zur Vergrämung ist bewusst nur für ausgewählte sensible Bereiche möglich. Außerhalb dieser Bereiche soll und darf es keine Vergrämung geben.
Als zukunftsorientierte Lösung plant die Stadt zusätzlich eine KI-gestützte Vergrämung, die besonders gezielt und schonend eingesetzt werden kann. Diese befindet sich derzeit noch in der Planung. Die Stadt hofft, diese Technik noch vor Ablauf des aktuellen Genehmigungszeitraums am 15. März 2026 umsetzen zu können, um für das Jahr 2027 gut vorbereitet zu sein.
Wichtig bleibt:
Vergrämungsmaßnahmen dürfen nur von autorisierten Personen und ausschließlich in den genehmigten Bereichen durchgeführt werden. Eine Vergrämung an anderen Orten oder durch nicht befugte Personen ist weiterhin unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar.
Die Stadt Friedrichstadt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung für einen verantwortungsvollen, toleranten Umgang mit Mensch und Tier.
Betroffene Bereiche: Gastronomie – Am Mittelburgwall, Spielplatz – Am Stadtfeld, Kita – Großer Garten