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Städtebauförderung: Konzept Barrierefreiheit

Aktuell beginnen die Arbeiten zur Erstellung eines Konzeptes, um die Herstellung einer bedingten Barrierefreiheit in Friedrichstadt zu prüfen. – Bedingt daher, da es in einer historischen Altstadt nie eine vollständige Barrierefreiheit als solche geben wird.

Es heißt somit auch hier: Ohne Kompromisse geht es nicht.

Ein Kernstück stellt dabei der Abbau von Barrieren im historischen öffentlichen Bestand dar, um z.B. das Überqueren von Straßen barriereärmer zu gestalten. Hier müssen jedoch Denkmalschutzvorgaben und Maßnahmen zur Herstellung einer bedingten Barrierefreiheit in Einklang gebracht werden – angesichts der geltenden Landesverordnung über den Denkmalbereich „Historischer Stadtkern Friedrichstadt“ vom 1. Dezember 2017 eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Heute hat sich daher die beauftragte Firma, deren Tätigkeit aus Mitteln der Städtebauförderung im Rahmen einer Förderung teilfinanziert wird, mit der zuständigen Vertreterin der Unteren Denkmalschutzbehörde getroffen und sich den Stadtkern vor Ort genauer angeschaut. Anschließend wurde dann bereits mit der Bestandsaufnahme begonnen.

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