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Winterdienst: Streu- und Räumpflicht gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen

Im vergangenen Winter waren Gehwege vor Zweit- und Ferienimmobilien vermehrt nicht oder nicht ausreichend geräumt bzw. gestreut. Die Stadt Friedrichstadt erinnert deshalb schon jetzt an die Streu- und Räumpflicht nach der Straßenreinigungssatzung.
Entsprechende Schreiben sind an die Eigentümerinnen und Eigentümer versandt worden. Es handelt sich um eine vorsorgliche Erinnerung, nicht um eine Beanstandung. In einzelnen Fällen kann das Schreiben doppelt zugegangen sein. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob eine Immobilie bewohnt, vermietet oder zeitweise ungenutzt ist. Bitte treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, auch für Zeiten der Abwesenheit.
Die Satzung: https://rathaus-friedrichstadt.de/wp-content/uploads/Satzung-ueber-die-Strassenreinigung.pdf
Fragen beantwortet Frau Reuß, Tel. 04841 992 710,

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