Die Landesregierung hat am 11. März 2021 eine Änderung der Bäderverordnung beschlossen, mit der die Geltung der Verordnung und damit die Möglichkeit zur Ladenöffnung an Sonntagen in den Bädergemeinden vom 15. März 2021 bis zum Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft gesetzt wird.
Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Bäderverordnung finden Sie hier.