Unter dem nachstehenden Link finden Sie zu Ihrer Information die heute in Kraft getretene Verordnung, die die Schließung (bzw. erlaubte Öffnung) von Gaststätten und sonstigen Gewerbebetrieben zum Inhalt hat.
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
Zudem finden Sie hilfreiche Infos für Fragen aus der Wirtschaft unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Artikel2020/I/200312_InfoCorona_FI.html
Kategorie: Aktuelles
Coronavirus: Aktuelle Informationen des Kreises
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles
Coronavirus: Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln und Halligen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland
Coronavirus: Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland
Soforthilfen in SH für Unternehmen gegen Folgen der Corona-Krise
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH informiert:
Um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei der Bewältigung von Umsatzausfällen aufgrund der Corona-Krise zu unterstützen, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung zusammen mit den Förderinstituten die „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität“ gestartet. Sie erleichtert den KMUs den Zugang zu Krediten und Eigenkapital.
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH), Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG SH) haben gemeinsame Finanzierungskoordinatoren bestimmt: Jürgen Wilkniß von der BB-SH (Tel. 0431 5938 133, ) und Matthias Voigt von der IB.SH (Tel. 0431 9905 3330, ) sind die zentralen Ansprechpartner für Hausbanken und Unternehmen.
Das Kieler Wirtschaftsministerium hebt in seiner Pressemitteilung vor allem das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ hervor. Das Land werde im Rahmen dieses Programms für die von der Investitionsbank zugesagten Darlehen Garantien übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) bietet an, Überbrückungskredite zu besichern. Dies könne in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung geschehen. Dazu gelte eine neue Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Mio. Euro und eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.
Zusätzlich können die Unternehmen sich an die Förderlotsen der IB.SH wenden (Tel. 0431 9905-3365, ). Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat eine zentrale Service-Hotline für Unternehmen eingerichtet: Tel. 0461 806-806.
Informationen über Antragsvoraussetzungen für die SH-Finanzierungsinitiative finden Sie hier:
https://www.bb-sh.de/news/bb-sh-aktuell/
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur (Tel. 0800 45555 20).
Die Landesregierung verweist auch auf das Hilfsprogramm der Bundesregierung „Schutzschild“:
Absage: Schreddern von Busch- und Strauchwerk
Das geplante Schreddern am Freitag, den 20. März 2020 und am Samstag, den 21. März 2020, fällt aus.
Schließungen
Das Rathaus und alle öffentlichen Einrichtungen sind aufgrund der aktuellen Lage (Coronavirus) bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Geplante Sperrungen der Bahnübergänge
Bahnübergang Friedrichstadt (Tönninger Straße)
22.03.20 01.00 Uhr – 22.03.20 06.00 Uhr Vollsperrung
22.03.20 23.30 Uhr – 23.03.20 04.15 Uhr Vollsperrung
Vorschau:
06.11.20 23.00 Uhr – 10.11.20 04.00 Uhr Vollsperrung (Fußgänger und Radfahrer frei) geplant
13.11.20 23.00 Uhr – 17.11.20 04.00 Uhr Vollsperrung (Fußgänger und Radfahrer frei) geplant
Bahnübergangssperrungen zwischen Husum und Friedrichstadt (PDF)
Coronavirus: Allgemeinverfügung des Kreises
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Coronavirus: öffentliche Veranstaltungen
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
mit großer Aufmerksamkeit aber auch mit Sorge beobachtet auch die Stadt Friedrichstadt die aktuelle Entwicklung in Bezug auf die Zunahme von SARS-CoV-2-Infizierungen (umgangssprachlich als Coronavirus bezeichnet) bzw. den damit verbundenen COVID-19-Erkrankungen.
Auch wenn unser öffentliches Leben ein wichtiger Bestandteil in unserem Alltag ist, so müssen und wollen wir es in Teilen oder gar ganz einschränken, um eine Ausbreitung zu verlangsamen bzw. die ggf. besonders gefährdeten Personen in unserer Stadt so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen.
Daher möchte die Stadt Friedrichstadt hiermit an alle Einwohner/innen appellieren, der derzeitigen Situation mit der gebotenen Besonnenheit, aber auch mit Verzicht zu begegnen.
Um unnötige Ansteckungen zu vermeiden, hat sich die Stadt Friedrichstadt daher – in Anlehnung an unsere dänischen Freunde und Nachbarn – dazu entschieden, vorerst alle öffentlichen städtischen Veranstaltungen (auch unter 1.000 Besuchern) abzusagen bzw. gar nicht erst zu genehmigen. Dies soll vorerst bis Ostern gelten und wird entsprechend der weiteren Entwicklung aktualisiert.
Wir hoffen, dass die Einwohner/innen dafür das notwendige Verständnis aufbringen. Auch werden wir die Übungsdienste der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr sowie die Betreuung im Jugendzentrum entsprechend aussetzen bzw. soweit wie geboten und erforderlich einschränken. Die Feuerwehr wird natürlich in Zusammenarbeit mit den Wehren der Nachbargemeinden weiterhin für Einsätze zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Internetseiten/Veröffentlichungen – insbesondere zum Verhalten im Verdachtsfall und zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200227_coronavirus.html
https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Coronavirus/
Ihre Stadt Friedrichstadt