Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Insbesondere in den nachstehend bezeichneten Bereichen besteht die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen:
- Am Markt
- Kirchenstraße
- Prinzenstraße
- Prinzeßstraße