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Corona: Maskenpflicht in Friedrichstadt

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Insbesondere in den nachstehend bezeichneten Bereichen besteht die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen:

  • Am Markt
  • Kirchenstraße
  • Prinzenstraße
  • Prinzeßstraße

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises.

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