1. Ziel der Ausschreibung
Die Stadt Friedrichstadt beabsichtigt, die Fläche Halbmond 1, Flur 6, Flurstück 75, B-Plan 18 einer neuen Nutzung zuzuführen. Gesucht werden kreative, nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Konzepte zur Entwicklung dieser Fläche. Eine konkrete Einschränkung auf bestimmte Nutzungsarten erfolgt nicht.
Ziel ist es, ein überzeugendes Konzept zu finden, das zur nachhaltigen, integrativen und wirtschaftlichen Entwicklung Friedrichstadts beiträgt und sich harmonisch in die Umgebung einfügt.
2. Zulässige Nutzungen
Es bestehen keine thematischen Einschränkungen. Vorstellbar sind unter anderem:
- touristische oder freizeitbezogene Nutzungen
- gastronomische oder kulturelle Konzepte (B-Plan Änderung zwingend
erforderlich!) - sonstige Projekte mit Bezug zu Tourismus, Umwelt oder lokaler Wirtschaft
Die eingereichten Konzepte sollen aufzeigen, wie sich das Vorhaben in das Stadtbild und die Hafenumgebung einfügt und welchen Mehrwert es für Friedrichstadt bietet.
3. Grundstück und Rahmenbedingungen
- Lage: Halbmond 1, Flur 6, Flurstück 75 (B-Plan 18)
- Größe: 2.233 m²
- Nutzungsmöglichkeit: Festsetzung im Bebauungsplan (B-Plan) zurzeit: Wassersport, Wasser- und Freizeitbezogene Betriebe; Anpassung des B-Planes erforderlich, wenn die gewollte Nutzung der Fläche nicht mit der momentanen Festsetzung übereinstimmt
- Grundsätzlich gilt: Umsetzung des Vorhabens nur, sofern ein dafür rechtskräftiger B-Plan vorliegt
- Baugenehmigungsverfahren nach erfolgter Änderung des Bebauungsplanes
- Bauvoranfrage und Bauantrag: Investor
- Parkplätze: Herstellung und Kosten: Investor; sollten vor Ort keine Parkplätze hergestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden können und baurechtlich solche gefordert werden, könnte der Investor rechtlich zur Ablöse von öffentlichen Stellflächen der Stadt Friedrichstadt verpflichtet sein.
- Flächengestaltung und Unterhaltung: Vom Investor zu tragen
- Kosten für die Entwässerung: Vom Investor zu tragen
- Grundstücksüberlassung:
Die Grundstücksüberlassung kann je nach Konzept im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages (inkl. Abschluss eines sog. städtebaul. Vertrages) oder eines Mietvertrages erfolgen. Die jeweilige Laufzeit ist verhandelbar.
4. Anforderungen an die Konzepte
Das Konzept soll u. a. enthalten:
- Beschreibung des Nutzungsvorhabens, Gestaltung und Zielgruppe
- Aussagen zur Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
- Darstellung der Flächengestaltung (naturnah, ästhetisch ansprechend)
- Konzept zur Bewirtschaftung und Unterhaltung
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
- Zeitplan für die Umsetzung
- Höhe des bereit zu zahlenden Erbbauzinses / der bereit zu zahlenden Mietaufwendungen
5. Bewertung und Gewichtung der Auswahlkriterien
Die Auswahlentscheidung erfolgt durch die städtischen Gremien anhand folgender Kriterien:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Qualität und Realisierbarkeit des Konzeptes | 35% |
| Wirtschaftlicher Nutzen und Beitrag zur touristischen Attraktivität Friedrichstadts | 35% |
| Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit | 15% |
| Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Bewerbers / Betreibers | 15% |
Die Entscheidung zugunsten eines Bewerbers erfolgt auf Grundlage dieser Gesamtbewertung. (Anlage: Wertungsschema)
6. Abgabe der Interessenbekundung
Interessenten werden gebeten, ihre vollständigen Unterlagen bis zum 31.01.2026 an die Stadt Friedrichstadt
Der Bürgermeister
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
oder per E-Mail an einzureichen.
Das Gelände sowie die Lage und Umgebung können Sie hier einsehen.
Suche: Halbmond 1, 25840 Friedrichstadt
Unter „Karte“ können Sie dann z.B. „Luftbilder“ auswählen.
7. Rückfragen
Für Rückfragen:
Stadt Friedrichstadt
Stadtmanagement
Erik Schmidt
Tel.: 04881 / 93 93 19
E-Mail:
Amt Nordsee-Treene
Bauen und Liegenschaften
Dennis Buchholz
Telefon: 0 48 41 / 992-711
E-Mail: