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Neuigkeiten aus der Holländerstadt

Aktuelles

Im Hinblick auf die derzeitige Lage werden an der Schleuse Friedrichstadt zunächst bis zum 10.05.2020 keine Schleusungen vorgenommen. Falls sich dieser Zeitraum verlängert werden wir hierüber erneut informieren.

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Das Kabinett hat eine zusammenfassende Verordnung und einen neuen Runderlass zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen.

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Viele Nordfriesen möchten sich gern auf das Coronavirus testen lassen. »Die Labore kommen jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb kann nicht jeder Interessierte getestet werden. Das ist aber auch gar nicht immer notwendig«, erklärt die Leiterin des nordfriesischen Kreisgesundheitsamtes, Dr. Antje Petersen.

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Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, um die zahlreichen Regelungen zum Thema Corona einfacher und klarer zu gestalten. Ebenso wie alle anderen Kreise hat der Kreis Nordfriesland die Inhalte in einer eigenen Allgemeinverfügung übernommen.

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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) und § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt in ihrer Sitzung am 12.03.2020 eine Satzung beschlossen.

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Die Stadt Friedrichstadt begrüßt Herrn Fabian Langbehn als neuen Sachbearbeiter im Bereich "Allg. Ordnungsangelegenheiten".

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Alle 36 Personen, die im Kreis Nordfriesland bisher positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hatten einen direkten oder zumindest mittelbaren Kontakt zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten.

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Auf der Internetpräsenz des Tourismusverein Friedrichstadt gibt es eine Übersicht wer in Friedrichstadt, einen Onlineshop, Lieferdienste oder Hilfsdienste anbieten. https://www.friedrichstadt.de

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Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Landesregierung hat dies mit der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020 konkretisiert.

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Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um.

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