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Corona: Mehr Transparenz für Bürger

Das Kabinett hat eine zusammenfassende Verordnung und einen neuen Runderlass zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200402_Corona_Verordnung_neu.html

In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mehrere Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Epidemie veröffentlicht. „Uns ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Mein Dank gilt insbesondere allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen halten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Auch den Kommunen, die die Regelungen vor Ort umsetzten, gelte sein herzlicher Dank.

Neue Verordnung präzisiert Vorgaben

Das Land hat die bestehenden Erlasse und Verordnungen reduziert, zusammengeführt und präzisiert, um die Umsetzung der zahlreichen Regelungen transparenter und klarer zu gestalten. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am Donnerstagabend die neue „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ sowie einen neuen Runderlass an die Gesundheitsämter beschlossen. Darin werden bestehende Auflagen klargestellt und inhaltlich geordnet, aber auch weiter verschärft. Die bisherigen Einzelerlasse zu den Insel-Regelungen und Rehaeinrichtungen werden damit ersetzt.

Menschenleben schützen

Der neue Runderlass regelt nun vor allem die Betretungsverbote für Kitas, Schulen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere Krankenhäuser und Altenpflege. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der letzten Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheimen ergänzt. Auch zukünftig sollen diese neue Bewohner aufnehmen können, allerdings erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne in ihrer eigenen oder Ausweicheinrichtungen. Pflegeheime müssen ihre Bewohner auch dazu verpflichten, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nicht-Bewohnern zu unterlassen, um einen Virus-Eintrag in die Einrichtung zu verhindern. Gesundheits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg betont: „Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind. Ich bitte bei allen Beteiligten um Verständnis, es geht hier um den Schutz von Menschenleben.“

Alle Beschränkungen zusammengefasst

Die erweiterte und überarbeitete Landesverordnung fasst die bisherige Landesverordnung sowie Teile bestehender Erlasse zusammen. Alle Beschränkungen für das öffentliche Leben sind nun in der Verordnung zusammengefasst. Das erleichtert es auch Ordnungsbehörden und Polizei, die Einhaltung der notwendigen Vorgaben zu überwachen.

Teil der Verordnung sind unter anderem:

  • Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten (§ 2);
  • Regelungen zu Versammlungen (§ 3) (überführt);
  • Regelungen zum Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee (§ 4) (überführt);
  • Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind (§ 5 Absatz 2 Satz 3).
  • Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und Autohöfen (§ 5 Absatz 2 Satz 2);
  • Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel (§6 Abs. 1 Satz 1)
  • Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportler (§ 6 Absatz 4);
  • Regelungen für Kur- und Rehaeinrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (§ 8) (überführt);
  • Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur (§ 10) (überführt);
  • Darstellung von Ordnungswidrigkeiten (§ 12)

Die zusammenfassende Verordnung und der neue Runderlass treten am Freitag in Kraft.

Die Verordnung im Wortlaut

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

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