Your browser does not support JavaScript!

Automatische Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland plus Meldepflicht

Personen, die außerhalb Deutschlands waren, müssen sich nach ihrer Einreise nach Schleswig-Holstein auf direktem Wege in die häusliche Quarantäne begeben. Die Landesregierung hat eine entsprechende Landesverordnung erlassen, die seit dem 11. April gilt. Betroffene dürfen 14 Tage ihr Zuhause nicht mehr verlassen und keinen Besuch empfangen. Ein eigener Garten kann unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.

Zusätzlich existiert nun eine Meldepflicht: »Wer aus dem Ausland nach Nordfriesland zurückkommt, muss unser Gesundheitsamt darüber unverzüglich informieren«, erklärt der stellv. Landrat, Hans-Ulrich Hess. »In welchem Land genau die Personen vorher waren, ob Risikogebiet oder nicht, spielt keine Rolle mehr«, stellt Hess klar. 

Nicht erfasst von der Regelung sind Menschen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr arbeiten oder für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur zwingend arbeiten müssen. Außerdem sind Saisonarbeitskräfte ausgenommen, ebenso bestimmte kurz- und durchreisende Personen. Die genannten Ausnahmen gelten nur, solange keine coronatypischen Symptome auftreten.

Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland ist täglich über dessen Corona-Hotline unter 04841 67-755 erreichbar. Dies ist auch der Weg, auf dem sich Ein- und Rückreisende aus dem Ausland melden müssen. Die Rufnummer ist auch an den Osterfeiertagen besetzt – und zwar jeweils von 10 bis 14 Uhr. Ab Dienstag werden die Anrufe wieder von 8 bis 17 Uhr entgegengenommen.

Wer gegen die neue Landesverordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für das unerlaubte Verlassen der Quarantäne werden beispielsweise bis zu 10.000 Euro fällig. Wer sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, muss bis zu 2.000 Euro zahlen.

Zur Begründung heißt es in der Landesverordnung, dass aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus jeder aus dem Ausland Einreisende im Verdacht stehe, infiziert zu sein. Würde man diese Personen nicht absondern, seien die möglicherweise eintretenden Schäden zu gravierend.


Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland

Mehr aktuelle Beiträge der Stadt Friedrichstadt