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Verkehrsberuhigung, Parkraumkonzept, Fußgängerzone?

(Ausgeschiedene) Alternativvorschläge

„Innen teuer – außen billig“
Dies war der Leitsatz eines Konzeptes, das bereits 2014 für Friedrichstadt entwickelt wurde und dieser Grundgedanke wurde auch oft von Bürger*innen genannt. Teilweise wird gefordert, die Außenparkplätze komplett gebührenfrei zu machen, um einen Anreiz für Besucher zu schaffen, diese zu nutzen. Da die Stadt als Fehlbedarfsgemeinde jedoch verpflichtet ist, in gewissem Maße Parkeinnahmen zu generieren, ist dies nicht ohne weiteres möglich.

In dem Konzept von 2014 war vorgesehen, dass das Parken in der gesamten Altstadt südlich des Mittelburggrabens (Vorderstadt) vom 1. April bis 31. Oktober eines Jahres täglich in der Zeit von 8 – 18 Uhr nur mit Bewohnerparkausweis möglich ist (außer auf Flächen, auf denen eine Parkgebühr zu entrichten ist). Einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis sollten alle Bewohner der Vorderstadt haben. Gewerbetreibende sollten die Möglichkeit erhalten, für ihre Angestellten einen gesonderten Parkausweis zu erwerben, welcher zum kostenlosen Parken auf den öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen berechtigt. Des Weiteren wurden in diesem Konzept die Höhe der Parkgebühren und weitere Regeln festgelegt. Allerdings wurde dieses Konzept nicht konsequent verfolgt und umgesetzt.

Darüber hinaus ist zu befürchten, dass sich die Parksituation in der Hinterstadt verschlechtern würde, wenn eine Parkraumbewirtschaftung nur für die Vorderstadt eingeführt wird. Denn solange es kostenfreie Parkplätze in der näheren Umgebung gibt, werden diese voraussichtlich auch angefahren.

Das hätte zur Folge, dass man entweder alle Parkstände in der Altstadt gebührenpflichtig machen muss (und Bewohner mit entsprechendem Parkausweis von der Gebührenpflicht befreit) oder man müsste eine Kombination aus reinen Bewohnerparkplätzen und kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen in der gesamten Altstadt schaffen. Dies ist zwar möglich, aber relativ aufwändig in der Umsetzung, da für die Parkgebühren eine große Anzahl an Automaten aufgestellt werden müsste. Zwar besteht inzwischen die Möglichkeit die Parkgebühr mit dem Mobiltelefon zu bezahlen („Handyparken“), jedoch ist nicht jeder mit dieser Methode vertraut, so dass alternative Methoden angeboten werden sollten.

Eine weitere Methode wäre die Installation von Schranken/Pollern an den vier Zufahrtsbrücken. Diese könnten sich für zuvor registrierte Kennzeichen (z.B. die der Bewohner) automatisch öffnen/senken, alle anderen müssten dafür Parkgebühren (abhängig von der Länge des Aufenthaltes) an zentral aufgestellten Parkautomaten bezahlen. Die Installation von Schranken/Pollern eignet sich jedoch nicht für einen Verkehrsversuch, da sie sehr kostenintensiv ist. Ein Vorteil wäre jedoch die einfache Kontrolle, eine personelle Überwachung der Parkberech-tigungen und -gebühren wäre nicht mehr nötig.

Zweifelhaft ist aber, ob die Einnahmen durch die Parkplätze in der Innenstadt ausreichen würden, um die Außenparkplätze kostenfrei anbieten zu können.

Das Bewohnerparken
An die Einrichtung einer Bewohnerparkzone werden hohe rechtliche Anforderungen gestellt. Der nachzuweisende Parkplatzdruck ist eventuell nicht in allen Teilen Friedrichstadts gleich hoch. Außerdem müssen immer 25 – 50 % der Parkplätze für die Öffentlichkeit vorgehalten werden (je nach Tageszeit), was bedeutet, dass trotz Berechtigung vielleicht nicht alle Friedrichstädter einen Parkplatz finden würden. Zur Unterscheidung müssten darüber hinaus alle Parkplätze entsprechend gekennzeichnet werden, was bedeutet, dass sehr viele Schilder aufgestellt werden müssten, da aufgrund des Denkmalschutzes keine Markierungen auf der Fahrbahn angebracht werden können. Auch würde der Parksuchverkehr vermutlich nicht gänzlich verschwinden, wenn die freien Parklätze im Stadtgebiet verteilt lägen. Außerdem ist anzumerken, dass ein Bewohnerparkausweis immer gebührenpflichtig ist. Im Rahmen einer Fußgängerzone mit dem Zusatz „Bewohner frei“ erhalten diese die selben Berechtigungen, aber auf einfacherem Weg.

Ein Verbot für Wohnwagen/Wohnmobile/Motorräder/LKW
Es gibt im Verkehrsrecht keine Möglichkeit den genannten Fahrzeugen die Einfahrt in die Altstadt zu verbieten. Es besteht lediglich die Möglichkeit deren Parken zu verhindern, indem man einen Parkstand mit dem Zusatzschild „nur für PKW“ versieht. Die Einrichtung einer Fußgängerzone verbietet den genannten Fahrzeugen grundsätzlich die Einfahrt in die Altstadt (sofern sie keine Genehmigung haben).

Mehr Einbahnstraßen
Die Idee, den Verkehrsfluss durch das Einrichten von mehr Einbahnstraßen zu lenken, wurde bereits mehrfach geäußert. Auch wurde 2019 dazu bereits ein umfangreicher Vorschlag erarbeitet, welcher jedoch vom Kreis Nordfriesland nicht genehmigt wurde, da keine Notwendigkeit für diese Maßnahme gesehen wurde.

„Durchfahrtsverbot“ und „Anlieger frei“ 
Eine weitere Idee sah vor, die vier Zufahrten in die Altstadt mit dem Schild

„Durchfahrt verboten“ und dem Zusatz „Anlieger frei“ zu versehen. In diesem  Fall dürften nur Anlieger in diese Straßen einfahren und dort auch parken. Der Begriff des „Anliegers“ ist jedoch sehr allgemein und weit gefasst, da im Grunde jeder, der ein Anliegen hat, also im betreffenden Gebiet etwas erledigen möchte, als „Anlieger“ betrachtet werden kann. Daher hätte diese Maßnahme kaum einen Regelungsgehalt und deren Einhaltung wäre schwer bis gar nicht zu kontrollieren. Genau aus diesem Grund wurde ein ähnlicher Antrag in der Vergangenheit bereits vom Kreis Nordfriesland abgelehnt.

Insofern würde auch eine Fußgängerzonenregelung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ vermutlich seine Wirkung verfehlen und wurde daher als Möglichkeit nicht mehr in Betracht gezogen.

Reduzierung der Geschwindigkeit
Schon häufig wurde gefordert, dass die Geschwindigkeit der Autos in der ganzen Stadt gedrosselt werden sollte, da selbst Tempo 30 häufig noch als laut (wegen des Kopfsteinpflasters) oder zu schnell empfunden wird (aufgrund der engen Straßen). So könnte beispielsweise flächendeckend eine Tempo-20-Zone eingerichtet werden, welche als sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gilt. Dieser wird in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen empfohlen und ist insbesondere dazu geeignet, zum Teil denkmalgeschützte Innenstadtbereiche hinsichtlich des Verkehrs flächig zu beruhigen. Speziell bei historischen Straßenpflaster wie in Friedrichstadt kann von einer deutlichen Lärmentlastung der Anwohner ausgegangen werden. Im Allgemeinen erhöht  sich die Aufenthaltsqualität für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Eine Reduzierung des Altstadtverkehrs wäre damit allerdings nicht verbunden.

Ginge man also noch einen Schritt weiter, könnte man über die Einrichtung einer komplett verkehrsberuhigten Zone nachdenken, umgangssprachlich oft fälschlicherweise „Spielstraße“ genannt. In dieser müssten Fahrzeuge dann zwar Schrittgeschwindigkeit fahren, jedoch wäre das Parken hier nur in speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das würde bedeuten, dass jeder einzelne Parkstand ausgewiesen werden müsste.

In dem aus den Niederlanden bekannten Konzept der „Shared Spaces“ nutzen alle Verkehrsteilnehmer*innen den vorhandenen Raum gemeinsam. Es gibt so wenig Regeln und Verkehrsschilder wie möglich, doch man muss gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen, was dazu führt, dass auch hier sehr langsam gefahren wird. Parkplätze sind allerdings nicht vorgesehen. In dem ganz ähnlichen Konzept der „Begegnungszone“ soll man zwar vereinzelt parken dürfen, aber hier ist wie beim „Shared Spaces“ vorgesehen, dass es keine physische Abgrenzung mehr zwischen Straße und Fußweg geben soll. Danach müssten durchgängig barrierefreie Wege entstehen und gegebenenfalls Bordsteinkanten entfernt werden. Dies lässt sich in Friedrichstadt nicht ohne weiteres umsetzen.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schritttempo wird auch durch das Einrichten einer Fußgängerzone erreicht.