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06. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport, Soziales

Am Donnerstag, dem 25. August 2021 um 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Friedrichstadt die 6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Soziales der Stadt Friedrichstadt statt.

Der Sitzung ist eine Führung im Museum vorgelagert, Treffpunkt ist um 19:00 Uhr am Museum Alte Münze, Am Mittelburgwall 23, 25840 Friedrichstadt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch die Ausschussvorsitzende und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
    1. Dringlichkeitsanträge
    2. Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 5. Sitzung vom 04.11.2021
  4. Vorstellung und Bericht des Sozialverbandes
  5. Laufbahn Sportplatz Großer Garten
    1. Bericht des Vereins F.C. Blau Weiß Friedrichstadt e.V. zum Zustand der Laufbahn auf dem Sportplatz Großer Garten
    2. Beratung und Beschlussfassung über den Rückbahn der Laufbahn auf dem Sportplatz Großer Garten – Empfehlungsbeschluss –
  6. Bericht der Feuerwehr: Jugendarbeit
  7. Bericht der Kindergärten
  8. Bericht der Schulen
  9. Einwohnerfragestunde
  10. Bericht der Ausschussvorsitzenden
  11. Bericht der Bürgermeisterin
  12. Bericht über den Zustand der Badestelle (Prüfung Verkehrssicherung)
  13. Bericht über den Zustand der Spielplätze (Prüfung Verkehrssicherung)
  14. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Veranstaltung „Toleranztunnel“ im August 2023 auf dem Steinernen Marktplatz (inkl. Sperrung des Marktplatzes für ca. zwei Wochen) – Empfehlungsbeschluss –
  15. Beratung und Beschlussfassung über die Rücknahme des im Rahmen der Städtebauförderung gestellten Antrages zur Förderung der Umsetzung der Sanierungs- und Erhaltungskonzeption für die jüdischen Friedhöfe in Friedrichstadt – hier: Alter jüdischer Friedhof (Sanierungsgebiet Altstadt) – Empfehlungsbeschluss –
  16. Anfragen aus dem Ausschuss
  17. Finanzangelegenheiten (nicht öffentlich)
  18. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Neue Spielgeräte auf den Spielplätzen Dithmarscher Straße/Doesburger Straße und Skjener Straße

Liebe Kinder, liebe Eltern,

wir konnten in diesem Jahr trotz angespannter Haushaltslage glücklicherweise wieder einige der altgedienten Spielgeräte erneuern.

U.a. wurde aufgrund einer Anregung aus der Bevölkerung auf dem Spielplatz in der Dithmarscher Straße / Doesburger Straße – trotz nicht eingeplanter Mehrkosten – nach Freigabe seitens der Stadtverordnetenversammlung ein kleines Trampolin installiert.

Wie schon bei Ersatzbeschaffungen zuvor, bestehen auch diese neuen Spielgeräte i.d.R. aus Kunststoff. Dieser wird aus dem Hausmüll (gelbe Tonne) gefertigt und findet so eine sinnvolle Wiederverwertung. Vorteil ist u.a. die Langlebigkeit und die daraus hervorgehende Sicherheit. Denn er erfüllt alle erforderlichen Sicherheitsvorgaben und „morscht“ z.B. nicht ungesehen innerlich durch, wie es z.B. bei Holzbalken der Fall sein kann.

Leider können die Spielgeräte erst Ende August freigegeben werden. Hintergrund ist, dass jedes Spielgerät durch den TÜV abgenommen werden muss. Da dieser entsprechend ausgelastet ist, kann leider kein früherer Termin erfolgen.


Wir bitten um Verständnis und darum, dass die Spielgeräte derzeit nicht benutzt werden.

Auf gute Nachbarschaft!

In diesem Sinne möchten wir auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hinweisen. Vollständig benannt als: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV).

Denn wer seinen Garten pflegt, der kommt bekanntlich auch nicht darum herum, etwas Lärm zu verursachen. Doch auch dieser Lärm darf nur in Maßen erfolgen. Gerade das Rasenmähen in der vermeintlich noch existenten Mittagsstunde ist ein häufiges Streitthema. Vermeintlich existent daher, da es diese althergebrachte Mittagsstunde als solche per se nicht mehr gibt. Allerdings regeln nun entsprechende Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, was in welchem Zeitraum erlaubt ist.

Die o.g. Verordnung ist ein wenig zu bürokratischer Natur und deshalb nicht immer in Gänze einfach zu verstehen. Da die Stadt Berlin hier jedoch eine gute und anschauliche Vorarbeit geleistet hat, müssen wir das Rad nicht neu erfinden und verweisen an dieser Stelle gerne auf den Internetauftritt1 unserer Bundeshauptstadt:

https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.256215.php2

Dort sind auch entsprechend erläuternde Merkblätter abzurufen, die bundesweite Regelungen behandeln.
Dieses dort ebenfalls veröffentlichte Schaubild stellt die erlaubten und nicht erlaubten Zeiten sehr anschaulich dar:

Bild: Umweltportal, berlin.de

1Die Stadt Friedrichstadt übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der dort bereitgestellten Informationen.
2Für die Datensicherheit des damit verbundenen Internetauftrittes bzw. des darin angebotenen Inhaltes übernimmt die Stadt Friedrichstadt keine Haftung.

10. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt

Am Dienstag, 23. August 2022, 19:00 Uhr findet in der Schule an der Treene in Friedrichstadt die 10. öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Schulverbandsvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 9. Sitzung am 14.12.2021
  • Einwohnerfragestunde
  • Bericht des Schulverbandsvorstehers und der Schulleitung
  • Anfragen aus der Schulverbandsvertretung
  • Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2021
  • Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrags
  • Beratung und Beschlussfassung über Investitionen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“
  • Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Entwässerungskanalarbeiten
  • Umbau zur Offenen Ganztagsschule; Vorstellung angedachter Maßnahmen mit Kostenschätzung
  • Personalangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wochenmarkt -Friedrichstädter Festtage

Die diesjährigen Friedrichstädter Festtage finden vom 29.07.2022-31.07.2022 statt. Der Wochenmarkt in Friedrichstadt am 29.07.2022 muss aus diesem Grund leider ausfallen. Es wird um Verständnis gebeten.

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung

Am Donnerstag, dem 11. August 2022 um 18:30 Uhr, findet im Rathaus Friedrichstadt (Sitzungssaal) eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Prüfung und Beratung über den Jahresabschluss 2021 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages mit Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung.

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Sprechstunde der Bürgermeisterin am 22.07.2022

Die Bürgermeisterin der Stadt Friedrichstadt, Frau Christiane Möller-von Lübcke, wird am

Freitag, 22. Juli 2022 von 9:30 Uhr bis 11 Uhr,

für die Bürgerinnen und Bürger eine Sprechstunde auf dem Marktplatz abhalten und würde sich freuen, wenn Sie mit Fragen oder Wünschen zu ihr kommen.

Sollte es stark regnen oder stürmen, findet die Sprechstunde im Rathaus im 1. Obergeschoss statt.

Stellenausschreibung Bauhofsmitarbeiterin / Bauhofsmitarbeiter (m/w/d)

Die Stadt Friedrichstadt sucht Bauhofsmitarbeiter/Bauhofsmitarbeiterin (m/w/d) unbefristet mit 39,0 Std./Wo. ab dem 01.09.2022

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Grünflächenpflege einschließlich Baum-, Gehölz- und Heckenschnitt
  • Unterhaltung von Beeten und Pflanzflächen
  • Instandsetzungsarbeiten und Hausmeistertätigkeiten in gemeindeeigenen Gebäuden, Liegenschaften und Einrichtungen
  • Bedienung und Wartung von Geräten und Maschinen
  • Unterhaltung, Reparatur und Reinigung der Bushaltestellen, Parkbänke, Papierkörbe, etc.
  • Gehweg- und Straßenreparaturen, einschließlich Pflaster- und Tiefbauarbeiten
  • Betreuung von Veranstaltungen (Absperrungen, Ver- und Entsorgung, Auf- und Abbau)
  • Pflege und Wartung des Fahrzeug- u. Maschinenparks
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin, Politik, Verwaltung und Dienstleistern

Ihr Profil:

  • Nachweis einer abgeschlossenen handwerklichen technischen Ausbildung (z.B. Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, Tischlerei, Schlosser)
  • Persönliches und fachliches Engagement
  • Führerscheine der Klassen B, BE, T sowie C1E
  • Bereitschaft, auch in den Abendstunden, an Feiertagen, im Rahmen von städtischen Veranstaltungen und am Wochenende im Rahmen des Notdienstes sowie des Winterdienstes tätig zu werden
  • Freundliches und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
  • Teamfähigkeit, Konfliktfähig, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Weiterbildungsmaßnahmen

Wünschenswert wären:

  • Die Führerscheine der Klassen C, C1 und CE
  • Der Motorsägenschein (Baum I und Baum II) sowie ASB II (Hubarbeitsbühnen)
  • Kenntnisse im Bereich der Verkehrssicherung – insbesondere Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehrsraum
  • Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen (z.B. Minibagger und Radlader)
  • Erfahrungen mit den Tätigkeiten, die auf einem kommunalen Bauhof anfallen
  • Eine ortsnahe Wohnsitznahme aufgrund des Winterdienstes und Notdienstes
  • Identifizierung mit den örtlichen Besonderheiten und die Bereitschaft, sich mit Engagement dem Erhalt und der Optimierung des Stadtbildes zu widmen

Wir bieten:

  • Einen Arbeitsplatz in einem Unterzentrum mit historischem Altstadtkern und einem vielschichtigen Aufgabenbereich, der Möglichkeiten bietet, sich mit eigenen Ideen einzubringen, gemeinsam Arbeitsabläufe zu optimieren und sich im Team neuen Herausforderungen zu stellen
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 39,0 Stunden
  • Eine Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe EG 5 nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge über die VBL sowie Sonderzahlungen

Die Stadt Friedrichstadt möchte die Arbeit in der Feuerwehr unterstützen. Daher werden Bewerber*innen, die die Bereitschaft zeigen, Mitglied einer Feuerwehr zu werden bzw. bereits Mitglied sind, nicht benachteiligt.


Fachliche Fragen beantwortet gerne der Bauhof, Tel.: 0175 / 22 35 654 oder per E-Mail:


Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne Frau Sörensen, Tel.: 04841/992-331 oder per E-Mail:


Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit?
Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungs-unterlagen bis zum 31. JuLi 2022 unter Angabe des Kennwortes „Friedrichstadt bAUHOF“ per E-Mail (im PDF-Format) an oder in Papierform an das


Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung Kennwort: Friedrichstadt Bauhof
Schulweg 19
25866 Mildstedt


Mit Freude sehen wir Ihrem Anschreiben entgegen, indem Sie Ihre Stärken und Ihre Motivation für diese Bewerbung präsentieren und sich vorstellen. Dieses ergänzen Sie bitte durch folgende Unterlagen:
• Tabellarischen Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis
• Nachweis der geforderten Qualifikationen
• Aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis
• Relevante Fortbildungsnachweise
• Einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (falls vorhanden)
• Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst).


Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.


Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.

Sperrung der Badeinsel im Treenebad

Die Badeinsel muss leider vorübergehend gesperrt werden, da sich vermutlich eine Verankerung verschoben hat und so eine Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Das Ordnungsamt wird kurzfristig Kontakt mit der zuständigen Firma aufnehmen, um in Erfahrung zu bringen, welcher Schaden vorliegt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.