Your browser does not support JavaScript!

Auf gute Nachbarschaft!

In diesem Sinne möchten wir auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hinweisen. Vollständig benannt als: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV).

Denn wer seinen Garten pflegt, der kommt bekanntlich auch nicht darum herum, etwas Lärm zu verursachen. Doch auch dieser Lärm darf nur in Maßen erfolgen. Gerade das Rasenmähen in der vermeintlich noch existenten Mittagsstunde ist ein häufiges Streitthema. Vermeintlich existent daher, da es diese althergebrachte Mittagsstunde als solche per se nicht mehr gibt. Allerdings regeln nun entsprechende Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, was in welchem Zeitraum erlaubt ist.

Die o.g. Verordnung ist ein wenig zu bürokratischer Natur und deshalb nicht immer in Gänze einfach zu verstehen. Da die Stadt Berlin hier jedoch eine gute und anschauliche Vorarbeit geleistet hat, müssen wir das Rad nicht neu erfinden und verweisen an dieser Stelle gerne auf den Internetauftritt1 unserer Bundeshauptstadt:

https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.256215.php2

Dort sind auch entsprechend erläuternde Merkblätter abzurufen, die bundesweite Regelungen behandeln.
Dieses dort ebenfalls veröffentlichte Schaubild stellt die erlaubten und nicht erlaubten Zeiten sehr anschaulich dar:

Bild: Umweltportal, berlin.de

1Die Stadt Friedrichstadt übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der dort bereitgestellten Informationen.
2Für die Datensicherheit des damit verbundenen Internetauftrittes bzw. des darin angebotenen Inhaltes übernimmt die Stadt Friedrichstadt keine Haftung.

10. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt

Am Dienstag, 23. August 2022, 19:00 Uhr findet in der Schule an der Treene in Friedrichstadt die 10. öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Schulverbandsvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 9. Sitzung am 14.12.2021
  • Einwohnerfragestunde
  • Bericht des Schulverbandsvorstehers und der Schulleitung
  • Anfragen aus der Schulverbandsvertretung
  • Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2021
  • Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrags
  • Beratung und Beschlussfassung über Investitionen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“
  • Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Entwässerungskanalarbeiten
  • Umbau zur Offenen Ganztagsschule; Vorstellung angedachter Maßnahmen mit Kostenschätzung
  • Personalangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wochenmarkt -Friedrichstädter Festtage

Die diesjährigen Friedrichstädter Festtage finden vom 29.07.2022-31.07.2022 statt. Der Wochenmarkt in Friedrichstadt am 29.07.2022 muss aus diesem Grund leider ausfallen. Es wird um Verständnis gebeten.

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung

Am Donnerstag, dem 11. August 2022 um 18:30 Uhr, findet im Rathaus Friedrichstadt (Sitzungssaal) eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Prüfung und Beratung über den Jahresabschluss 2021 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages mit Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung.

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Sprechstunde der Bürgermeisterin am 22.07.2022

Die Bürgermeisterin der Stadt Friedrichstadt, Frau Christiane Möller-von Lübcke, wird am

Freitag, 22. Juli 2022 von 9:30 Uhr bis 11 Uhr,

für die Bürgerinnen und Bürger eine Sprechstunde auf dem Marktplatz abhalten und würde sich freuen, wenn Sie mit Fragen oder Wünschen zu ihr kommen.

Sollte es stark regnen oder stürmen, findet die Sprechstunde im Rathaus im 1. Obergeschoss statt.

Stellenausschreibung Bauhofsmitarbeiterin / Bauhofsmitarbeiter (m/w/d)

Die Stadt Friedrichstadt sucht Bauhofsmitarbeiter/Bauhofsmitarbeiterin (m/w/d) unbefristet mit 39,0 Std./Wo. ab dem 01.09.2022

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Grünflächenpflege einschließlich Baum-, Gehölz- und Heckenschnitt
  • Unterhaltung von Beeten und Pflanzflächen
  • Instandsetzungsarbeiten und Hausmeistertätigkeiten in gemeindeeigenen Gebäuden, Liegenschaften und Einrichtungen
  • Bedienung und Wartung von Geräten und Maschinen
  • Unterhaltung, Reparatur und Reinigung der Bushaltestellen, Parkbänke, Papierkörbe, etc.
  • Gehweg- und Straßenreparaturen, einschließlich Pflaster- und Tiefbauarbeiten
  • Betreuung von Veranstaltungen (Absperrungen, Ver- und Entsorgung, Auf- und Abbau)
  • Pflege und Wartung des Fahrzeug- u. Maschinenparks
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin, Politik, Verwaltung und Dienstleistern

Ihr Profil:

  • Nachweis einer abgeschlossenen handwerklichen technischen Ausbildung (z.B. Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, Tischlerei, Schlosser)
  • Persönliches und fachliches Engagement
  • Führerscheine der Klassen B, BE, T sowie C1E
  • Bereitschaft, auch in den Abendstunden, an Feiertagen, im Rahmen von städtischen Veranstaltungen und am Wochenende im Rahmen des Notdienstes sowie des Winterdienstes tätig zu werden
  • Freundliches und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
  • Teamfähigkeit, Konfliktfähig, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Weiterbildungsmaßnahmen

Wünschenswert wären:

  • Die Führerscheine der Klassen C, C1 und CE
  • Der Motorsägenschein (Baum I und Baum II) sowie ASB II (Hubarbeitsbühnen)
  • Kenntnisse im Bereich der Verkehrssicherung – insbesondere Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehrsraum
  • Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen (z.B. Minibagger und Radlader)
  • Erfahrungen mit den Tätigkeiten, die auf einem kommunalen Bauhof anfallen
  • Eine ortsnahe Wohnsitznahme aufgrund des Winterdienstes und Notdienstes
  • Identifizierung mit den örtlichen Besonderheiten und die Bereitschaft, sich mit Engagement dem Erhalt und der Optimierung des Stadtbildes zu widmen

Wir bieten:

  • Einen Arbeitsplatz in einem Unterzentrum mit historischem Altstadtkern und einem vielschichtigen Aufgabenbereich, der Möglichkeiten bietet, sich mit eigenen Ideen einzubringen, gemeinsam Arbeitsabläufe zu optimieren und sich im Team neuen Herausforderungen zu stellen
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 39,0 Stunden
  • Eine Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe EG 5 nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge über die VBL sowie Sonderzahlungen

Die Stadt Friedrichstadt möchte die Arbeit in der Feuerwehr unterstützen. Daher werden Bewerber*innen, die die Bereitschaft zeigen, Mitglied einer Feuerwehr zu werden bzw. bereits Mitglied sind, nicht benachteiligt.


Fachliche Fragen beantwortet gerne der Bauhof, Tel.: 0175 / 22 35 654 oder per E-Mail:


Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne Frau Sörensen, Tel.: 04841/992-331 oder per E-Mail:


Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit?
Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungs-unterlagen bis zum 31. JuLi 2022 unter Angabe des Kennwortes „Friedrichstadt bAUHOF“ per E-Mail (im PDF-Format) an oder in Papierform an das


Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung Kennwort: Friedrichstadt Bauhof
Schulweg 19
25866 Mildstedt


Mit Freude sehen wir Ihrem Anschreiben entgegen, indem Sie Ihre Stärken und Ihre Motivation für diese Bewerbung präsentieren und sich vorstellen. Dieses ergänzen Sie bitte durch folgende Unterlagen:
• Tabellarischen Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis
• Nachweis der geforderten Qualifikationen
• Aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis
• Relevante Fortbildungsnachweise
• Einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (falls vorhanden)
• Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst).


Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.


Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.

Sperrung der Badeinsel im Treenebad

Die Badeinsel muss leider vorübergehend gesperrt werden, da sich vermutlich eine Verankerung verschoben hat und so eine Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Das Ordnungsamt wird kurzfristig Kontakt mit der zuständigen Firma aufnehmen, um in Erfahrung zu bringen, welcher Schaden vorliegt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Blumenliebhaber auf Abwegen?

Wie in jedem Jahr hat sich unser Bauhof große Mühe gegeben, die Friedrichstädter*innen und auch unsere Gäste mit schönen Blumenarrangements an den Brücken zu erfreuen. Leider mussten wir wieder einmal feststellen, dass sich Unbekannte an den Blumenkästen bedienen, als seien diese mit einem Schild versehen, auf dem „zur freien Verfügung“ stehen würde.

Wir möchten hier kurz korrigierend anmerken: Dem ist nicht so!  

Wir hoffen deshalb, dass besagter „Blumenliebhaber auf Abwegen“ sein Fehlverhalten erkennen mag. Denn diese Blumen sind für alle gedacht!

Bekämpfung einer nicht heimischen Pflanze (hier: jap. Staudenknöterich) auf städtischen Flächen

Aktuell wurde ein Unternehmen mit der Bekämpfung des nur sehr schwer zu bezwingenden jap. Staudenknöterichs (Wurzeltiefe mind. 3 Meter!!!) beauftragt (hier: umweltverträgliche thermische Bekämpfung). Dafür ist es jedoch erforderlich, dass die Pflanzen jeweils mind. auf Hüfthöhe aufwachsen müssen.

Sollten Sie somit den Aufwuchs dieser Pflanze feststellen, so hat dies aktuell seine Richtigkeit. Wir bitten um Verständnis.

Standorte u.a.:

– Eidermühlenspielplatz

– Parkplatz Seebüll

– ehem. Autohaus/neuer Standort Feuerwehrgerätehaus

In diesem Zusammenhang wird auch die Bekämpfung der Herkulesstaude (sog. Riesen-Bärenklau) fortgeführt.

Wir bitten auch Privateigentümer darum, den Aufwuchs jener Pflanzen mit geeigneten und zugelassenen Maßnahmen auf Privatgrund zu verhindern.