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Auf gute Nachbarschaft!

In diesem Sinne möchten wir auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hinweisen. Vollständig benannt als: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV).

Denn wer seinen Garten pflegt, der kommt bekanntlich auch nicht darum herum, etwas Lärm zu verursachen. Doch auch dieser Lärm darf nur in Maßen erfolgen. Gerade das Rasenmähen in der vermeintlich noch existenten Mittagsstunde ist ein häufiges Streitthema. Vermeintlich existent daher, da es diese althergebrachte Mittagsstunde als solche per se nicht mehr gibt. Allerdings regeln nun entsprechende Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, was in welchem Zeitraum erlaubt ist.

Die o.g. Verordnung ist ein wenig zu bürokratischer Natur und deshalb nicht immer in Gänze einfach zu verstehen. Da die Stadt Berlin hier jedoch eine gute und anschauliche Vorarbeit geleistet hat, müssen wir das Rad nicht neu erfinden und verweisen an dieser Stelle gerne auf den Internetauftritt1 unserer Bundeshauptstadt:

https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.256215.php2

Dort sind auch entsprechend erläuternde Merkblätter abzurufen, die bundesweite Regelungen behandeln.
Dieses dort ebenfalls veröffentlichte Schaubild stellt die erlaubten und nicht erlaubten Zeiten sehr anschaulich dar:

Bild: Umweltportal, berlin.de

1Die Stadt Friedrichstadt übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der dort bereitgestellten Informationen.
2Für die Datensicherheit des damit verbundenen Internetauftrittes bzw. des darin angebotenen Inhaltes übernimmt die Stadt Friedrichstadt keine Haftung.

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