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Drohnenaufnahmen 05.05.2020

Liebe Friedrichstädter und Friedrichstädterinnen,

hiermit möchte ich Sie über nachfolgende Aktion informieren:

Am Dienstag, den 05.05.2020 ist der Dreh eines „Gewerbefilms“ durch die Tourist-Information Friedrichstadt u. a. im Bereich der Innenstadt geplant.

Auch eine Drohne für Luftaufnahmen wird an diesem Tag begleitet durch eine Filmfirma zum Einsatz kommen.

Corona: Maskenpflicht

Ab dem 29. April muss jeder Bürger beim Einkaufen oder im Bus eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Abstandsregeln gelten weiter

Gesundheitsminister Heiner Garg appellierte an die Menschen, sich auch weiterhin an die Hygiene-Regeln zu halten und das Abstandsgebot zu beachten. Nur wenn alle Schutzvorkehrungen gemeinsam beherzigt würden, seien diese wirklich wirksam. Zu den Bereichen im Einzelhandel, bei denen eine Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen soll, gehören auch die überdachten Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern.

Hinweise zum Tragen der Maske

Beim Tragen ist darauf zu achten, dass Mund und Nase beim Aufenthalt in den genannten Bereichen bedeckt bleiben. Stoff-Schutzbedeckungen sollten nach Gebrauch heiß gewaschen werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer Internetseite ein Merkblatt zum richtigen Umgang herausgegeben.  

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Empfehlungen und Wissenswertes zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

Ausnahmen sind möglich

Von der Pflicht ausgenommen werden sollen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr sowie Taxifahrer. Außerdem können sich Menschen von der Pflicht befreien lassen, wenn sie aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Notwendig ist dafür eine ärztliche Bescheinigung.

Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der Ausnahmen zutreffen, ist das Betreten oder Nutzung der Geschäfte oder des ÖPNV-Angebote nicht gestattet.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200422_maskenpflicht.html

Der Aktivpark nimmt Gestalt an

Hier wird der schon lange geplante Aktivpark entstehen, der allen Friedrichstädterinnen und Friedrichstädtern die Möglichkeit geben soll, sich an einem weiteren Ort der Stadt zu entspannen und den besonders schönen Blick auf die Treene zu genießen. Es werden dort Ruhezonen, Spazierwege und ein Feld mit Outdoor-Sportgeräten entstehen. Und natürlich bleibt auch noch Platz für die Hunde zum Toben, auch wenn dieser etwas geringer sein wird.

Die Stadt freut sich darauf, diese neue Attraktion Friedrichstadts im Sommer einweihen zu dürfen und bittet bis dahin nur noch um etwas Geduld.

Corona: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG)

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO).

Verkündet am 18. April 2020

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html

Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen

Erlassen am 18. April 2020. Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 23. März 2020 sowie den Änderungserlass vom 02. April 2020 (Az. 23141/2020). Er gilt bis zum 3. Mai 2020.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html

Neue Corona-Allgemeinverfügung bringt einige Lockerungen

Das Land Schleswig-Holstein hat seine grundlegenden Regeln für Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Teilen etwas gelockert. Alle Kreise im Lande haben deshalb am Sonntag (19.4.) ihre entsprechenden Allgemeinverfügungen angepasst – auch der Kreis Nordfriesland. Die neuen Regeln gelten von Montag, dem 20. April, bis zum 3. Mai einschließlich. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Notbetreuung in Kitas

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere Personen, die an den Abschlussprüfungen der Schulen beteiligt sind, dürfen für ihre Kinder nun die Notbetreuung in Kindertagestageseinrichtungen in Anspruch nehmen.

Auch berufstätige Alleinerziehende, die nicht in den sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, können jetzt auf die Notbetreuung zurückgreifen, wenn sie keine andere Betreuung organisieren können.

Geplante OPs wieder möglich

Planbare und aufschiebbare Behandlungen in Krankenhäusern dürfen wieder stattfinden. Allerdings gilt dies nur, wenn der Eingriff voraussichtlich keine Intensivkapazitäten binden wird, wenn die Trennung von Patientenströmen und Personal im Hinblick auf die Behandlung von COVID-19-Patienten sichergestellt wird und wenn ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.

Pflegeheime etc.: Quarantäne nicht mehr in jedem Fall

Erleichterungen gibt es ebenso für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie in Wohngruppen und sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen: Bei der Aufnahme neuer Bewohner oder der erneuten Aufnahme eigener Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt ist keine 14-tägige Quarantäne mehr vorgeschrieben, wenn die Betroffenen aus einer für Nicht-COVID-19-Patienten vorgesehenen Station zurückverlegt werden.

Auch in einigen anderen Fällen kann die Quarantäne nun entfallen. Allerdings ist dafür stets eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erforderlich.

Weil alle, die von Auslandsreisen zurückkehren, verpflichtet sind, zwei Wochen lang zuhause zu bleiben, wurden die bisherigen Betretungsverbote für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gestrichen.

Zweitwohnungen: Ausnahmen zur Instandhaltung möglich

Die Nutzung von Zweitwohnungen in Nordfriesland aus Freizeit- und Erholungsgründen bleibt für Personen untersagt, die ihre Hauptwohnung nicht in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Steinburg oder Dithmarschen oder in der Stadt Flensburg haben. Der Kreis wird jedoch in Zukunft für einen bis zwei Tage gültige Ausnahmegenehmigungen erteilen, die zur Instandhaltung der Nebenwohnung erforderlich sind.

Insbesondere soll den Eigentümern von Ferienwohnungen ermöglicht werden, ihre Wohnungen für eine Gästevermietung vorzubereiten. Dabei orientiert sich der Kreis an dem Stufenplan der Landesregierung, nach dem Ferienwohnungen zu den ersten touristischen Angeboten gehören sollen, die wieder geöffnet werden.

Viele Regeln gelten weiterhin

Ein erheblicher Teil der bisherigen Regelungen bleibt jedoch unverändert bestehen. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, und es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein bleiben bis zum 3. Mai untersagt, und auch das Betretungsverbot für Inseln und Halligen gilt weiter. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor verboten.

Imbissbuden können wieder loslegen

Eine Reihe von Lockerungen, die für ganz Schleswig-Holstein gelten, hat das Land in einer eigenen Verordnung eingeführt. Ergänzende Allgemeinverfügungen der Kreise sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften und Wurstbuden – allerdings immer unter Beachtung besonderer Hygieneregeln, denn die Corona-Gefahr ist noch längst nicht gebannt.

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises:

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_28.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3801&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1587304430

Arbeiten an Wasserleitungen

Der Wasserverband Norderdithmarschen muss wegen dringender Arbeiten an der Versor­gungsleitung (Einbindungsarbeiten) in den Straßen Holmerstraße, Am Mittelburgwall, Am Stadtfeld und Am Westersielzug am Dienstag, den 21.04.2020 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Wasserbelieferung unterbrechen.

Wir bitten die betroffenen Abnehmer, sich vor der Abstellzeit für den dringenden Bedarf Wasser abzunehmen.

Mit einer nachfolgenden Wassertrübung ist zu rechnen. Das Wasser ist trotz Trübung bakteri­ologisch einwandfrei, gesundheitsunschädlich und für den menschlichen Genuss unbedenklich.

Video: Baum der Hoffnung

Auf dem Grünen Markt in Friedrichstadt flattern die bunten Bänder am Baum der Hoffnung. Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Lust dazu haben, sind aufgerufen, diesen Baum bei ihren Spaziergängen mit Selbstgebasteltem oder Schleifenbändern zu schmücken. Es dürfen sich auch Wünsche in dem Baum wiederfinden.

„Auch wenn wir uns räumlich nicht nahekommen, möchten wir doch bis in den Mai hinein ein kleines Zeichen setzen, dass wir füreinander da sind“, so Bürgermeisterin Christiane Möller-von Lübcke.

Automatische Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland plus Meldepflicht

Personen, die außerhalb Deutschlands waren, müssen sich nach ihrer Einreise nach Schleswig-Holstein auf direktem Wege in die häusliche Quarantäne begeben. Die Landesregierung hat eine entsprechende Landesverordnung erlassen, die seit dem 11. April gilt. Betroffene dürfen 14 Tage ihr Zuhause nicht mehr verlassen und keinen Besuch empfangen. Ein eigener Garten kann unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.

Zusätzlich existiert nun eine Meldepflicht: »Wer aus dem Ausland nach Nordfriesland zurückkommt, muss unser Gesundheitsamt darüber unverzüglich informieren«, erklärt der stellv. Landrat, Hans-Ulrich Hess. »In welchem Land genau die Personen vorher waren, ob Risikogebiet oder nicht, spielt keine Rolle mehr«, stellt Hess klar. 

Nicht erfasst von der Regelung sind Menschen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr arbeiten oder für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur zwingend arbeiten müssen. Außerdem sind Saisonarbeitskräfte ausgenommen, ebenso bestimmte kurz- und durchreisende Personen. Die genannten Ausnahmen gelten nur, solange keine coronatypischen Symptome auftreten.

Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland ist täglich über dessen Corona-Hotline unter 04841 67-755 erreichbar. Dies ist auch der Weg, auf dem sich Ein- und Rückreisende aus dem Ausland melden müssen. Die Rufnummer ist auch an den Osterfeiertagen besetzt – und zwar jeweils von 10 bis 14 Uhr. Ab Dienstag werden die Anrufe wieder von 8 bis 17 Uhr entgegengenommen.

Wer gegen die neue Landesverordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für das unerlaubte Verlassen der Quarantäne werden beispielsweise bis zu 10.000 Euro fällig. Wer sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, muss bis zu 2.000 Euro zahlen.

Zur Begründung heißt es in der Landesverordnung, dass aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus jeder aus dem Ausland Einreisende im Verdacht stehe, infiziert zu sein. Würde man diese Personen nicht absondern, seien die möglicherweise eintretenden Schäden zu gravierend.


Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland