Das Land Schleswig-Holstein hat seine grundlegenden Regeln für
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in
Teilen etwas gelockert. Alle Kreise im Lande haben deshalb am Sonntag
(19.4.) ihre entsprechenden Allgemeinverfügungen angepasst
– auch der Kreis Nordfriesland. Die neuen Regeln gelten von Montag, dem
20. April, bis zum 3. Mai einschließlich. Ein Überblick über die
wichtigsten Änderungen:
Notbetreuung in Kitas
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere Personen, die an den
Abschlussprüfungen der Schulen beteiligt sind, dürfen für ihre Kinder
nun die Notbetreuung in Kindertagestageseinrichtungen in Anspruch
nehmen.
Auch berufstätige Alleinerziehende, die nicht in den sogenannten
kritischen Infrastrukturen arbeiten, können jetzt auf die Notbetreuung
zurückgreifen, wenn sie keine andere Betreuung organisieren können.
Geplante OPs wieder möglich
Planbare und aufschiebbare Behandlungen in Krankenhäusern dürfen
wieder stattfinden. Allerdings gilt dies nur, wenn der Eingriff
voraussichtlich keine Intensivkapazitäten binden wird, wenn die Trennung
von Patientenströmen und Personal im Hinblick auf die
Behandlung von COVID-19-Patienten sichergestellt wird und wenn
ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
Pflegeheime etc.: Quarantäne nicht mehr in jedem Fall
Erleichterungen gibt es ebenso für stationäre Einrichtungen der
Pflege und der Eingliederungshilfe sowie in Wohngruppen und sonstigen
gemeinschaftlichen Wohnformen: Bei der Aufnahme neuer Bewohner oder der
erneuten Aufnahme eigener Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt
ist keine 14-tägige Quarantäne mehr vorgeschrieben, wenn die
Betroffenen aus einer für Nicht-COVID-19-Patienten vorgesehenen Station
zurückverlegt werden.
Auch in einigen anderen Fällen kann die Quarantäne nun entfallen.
Allerdings ist dafür stets eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
erforderlich.
Weil alle, die von Auslandsreisen zurückkehren, verpflichtet sind,
zwei Wochen lang zuhause zu bleiben, wurden die bisherigen
Betretungsverbote für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gestrichen.
Zweitwohnungen: Ausnahmen zur Instandhaltung möglich
Die Nutzung von Zweitwohnungen in Nordfriesland aus Freizeit- und
Erholungsgründen bleibt für Personen untersagt, die ihre Hauptwohnung
nicht in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Steinburg oder
Dithmarschen oder in der Stadt Flensburg haben.
Der Kreis wird jedoch in Zukunft für einen bis zwei Tage gültige
Ausnahmegenehmigungen erteilen, die zur Instandhaltung der Nebenwohnung
erforderlich sind.
Insbesondere soll den Eigentümern von Ferienwohnungen ermöglicht
werden, ihre Wohnungen für eine Gästevermietung vorzubereiten. Dabei
orientiert sich der Kreis an dem Stufenplan der Landesregierung, nach
dem Ferienwohnungen zu den ersten touristischen Angeboten
gehören sollen, die wieder geöffnet werden.
Viele Regeln gelten weiterhin
Ein erheblicher Teil der bisherigen Regelungen bleibt jedoch
unverändert bestehen. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der
Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen
und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte
sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, und es ist ein
Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein bleiben bis
zum 3. Mai untersagt, und auch das Betretungsverbot für Inseln und
Halligen gilt weiter. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor
verboten.
Imbissbuden können wieder loslegen
Eine Reihe von Lockerungen, die für ganz Schleswig-Holstein gelten, hat das Land
in einer eigenen Verordnung eingeführt.
Ergänzende Allgemeinverfügungen der Kreise sind in diesen Fällen nicht
erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die Öffnung von
Einzelhandelsgeschäften und Wurstbuden – allerdings
immer unter Beachtung besonderer Hygieneregeln, denn die Corona-Gefahr
ist noch längst nicht gebannt.
Die neue Allgemeinverfügung des Kreises:
https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_28.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3801&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1587304430