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Corona. Gesundheitsamt fordert Reiserückkehrer eindringlich auf, sich zu melden

Alle 36 Personen, die im Kreis Nordfriesland bisher positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hatten einen direkten oder zumindest mittelbaren Kontakt zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Die ersten Symptome sind oft erst mehrere Tage nach der Ansteckung zu spüren – Zeit genug, weitere Menschen zu infizieren.

»Würden alle Reiserückkehrer, wie ohnehin für jeden vorgeschrieben, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen einhalten, hätten wir deutlich weniger Infektionen. Vielen scheint aber nicht einmal bewusst zu sein, dass sie zahlreiche sensible Bereiche nicht mehr betreten dürfen«, erklärt Dr. Antje Petersen. Sie leitet das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland.

Zu den gesperrten Bereichen gehören etwa Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Arztpraxen und Seniorenheime.

»Ich fordere alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten eindringlich auf, sich unter Tel. 04841 67755 sofort bei uns zu melden, um sich zu informieren. Das gilt auch für Rückkehrer von Kreuzfahrten, die das Schiff ja oftmals an vielen Orten verlassen haben, und für Urlauber aus sämtlichen Skigebieten«, betont die Medizinerin.

Die Risikogebiete sind derzeit:

Der aktuelle Stand ist beim RKI unter https://ogy.de/137a zu finden.

Ägypten: ganzes Land
Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Österreich: ganzes Land
Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey
Deutschland: Landkreis Heinsberg


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Vorankündigung: Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Landesregierung hat dies mit der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020 konkretisiert.

Danach sind sämtliche Verkaufsstellen zu schließen, sofern es sich nicht um die nachstehend aufgelisteten handelt: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und den Großhandel.

Für die o.g. unter das Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffZG) fallenden Verkaufsstellen sollen von den Kreisen gemäß § 11 LÖffZG aus öffentlichem Interesse per Allgemeinverfügung die folgenden Ausnahmen von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 LÖffZG befristet bis zum 19. April 2020 bewilligt werden:

Folgende Verkaufsstellen dürfen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel.

An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.

Apotheken und Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Für Apotheken und Tankstellen ist somit die Öffnung Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gestattet.

Der Erlass vom 18. März 2020 zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen wird aufgehoben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland folgt zeitnah.

Land passt Corona-Soforthilfe an Bundesprogramm an: 500-Millionen-Paket des Landes vor allem für Förderlücken und Hotel- und Gastronomiegewerbe

Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (24. März) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, sollen die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige ebenso wie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe aus der Bundeskasse bezahlt werden. Das Land werde sein Hilfspaket nun vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen. 

„Bei der Gegenüberstellung der Programme ist schnell deutlich geworden, dass die Konditionen der Bundesregierung im Zuschussbereich für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern deutlich großzügiger bemessen und komfortabler sind als unser geplantes Landesprogramm. Darum werden wir die Landesmittel nunmehr vor allem dafür verwenden, die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe noch einmal zu erweitern“, so Buchholz. So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
bis zu 15.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
Die ursprünglich im Rahmen des „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehenen 300 Millionen Euro des Landes sollen nun Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes für ganz besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen.

Der Wirtschaftsminister bat zugleich um ein wenig Geduld: „Uns erreichen fast im Minuten-Takt Anfragen, wo und wie genau nun Anträge zu stellen sind. Ich kann versichern: Sowohl die Landesregierung als auch unsere Förderbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Hilfen so rasch wie möglich an den Start zu bringen. Geben Sie uns dafür noch ein paar Tage Zeit. Wir informieren Sie, sobald die Formulare online sind.“

Mit Blick auf die Zuschüsse für Kleinbetriebe erinnerte Buchholz daran, dass der Bund seine Programme nicht selbst, sondern seine Mittel über die Bundesländer abwickle. Die Umsetzung erfolge hier dann auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Buchholz: „Auch dieser Prozess braucht etwas Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir zumindest für das Zuschuss-Programm noch in dieser Woche startklar sind.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail:  | 
Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de  |  Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk


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Glockenläuten – Ein Zeichen der Gemeinsamkeit

In einer Zeit, die sich so bis vor ein paar Wochen noch niemand vorstellen konnte, wollen die Kirchen unserer Stadt ein Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität mit den Betroffenen setzen.

Ab dem 25. März 2020 werden jeden Abend um 21.00 Uhr für 5 Minuten die Kirchenglocken läuten.

Wer möchte, kann zum Zeichen, dass er an alle von der Krankheit Betroffenen oder Angehörigen denkt, eine Kerze ins Fenster stellen.

Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland – Aktualisierung

u.a. Aufenthalt im öffentlichen Raum

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand 1,5 m einzuhalten. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen.


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Corona: Neue Regelung für Zweitwohnungsbesitzer in Nordfriesland

In der letzten Woche hat die Landesregierung Reisen aus touristischem Anlass nach ganz Schleswig-Holstein gestoppt. Nun gibt es auch eine landeseinheitliche Vorgabe für die Nutzung von Zweitwohnungen.

Die sechs Kreise mit den meisten Zweitwohnungen werden die neuen Bestimmungen für ihr Gebiet übernehmen – auch der Kreis Nordfriesland. Der größte Unterschied zu den bisherigen, leicht unterschiedlich formulierten Regelungen der Kreise besteht darin, dass Personen, die sich am 24. März in ihrer Zweitwohnung aufhalten, nicht mehr zur baldigen Rückkehr an ihren Erstwohnsitz verpflichtet sind. Am 24. März setzen die Kreise die neue Vorgabe in Kraft.»Die Neuregelung ist zu begrüßen, denn sie macht die Lage übersichtlicher und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Weil etwas in dieser Art zu erwarten war, hatten wir unsere eigene Regelung vom 20. März von vornherein auf nur drei Tage Gültigkeit befristet«, erklärt der nordfriesische Landrat Florian Lorenzen.

Mit seiner eigenen Regelung hatte der Kreis die Nutzung von Zweitwohnungen erheblich eingeschränkt. Nur noch aus dringenden Gründen durften die Besitzer anreisen oder, wenn sie bereits vor Ort waren, bleiben. Alle anderen mussten abreisen.

»In Nordfriesland haben die Ordnungsämter nach ihren Kontrollen am 23. März zurückgemeldet, dass zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer in den letzten Tagen bereits abgereist sind. Mittlerweile dürften nur noch wenige hier sein«, sagt Verwaltungschef Lorenzen. Die neue Regelung sei deshalb ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen und denen der Wohnbevölkerung.

Er betont jedoch auch, dass der Kreis die Situation weiter beobachten werde: »Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, den Zustrom neu anreisender Zweitwohnungsbesitzer zu begrenzen, müssen wir reagieren. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Menschen, auch in Zeiten von Corona in unserer Region zu leben. Doch angesichts des raschen Wachstums der registrierten Fälle können die beschränkten medizinischen Kapazitäten an der Westküste schnell an ihre Grenzen kommen.«

Währenddessen appellierte die Landesregierung in einer Pressemitteilung erneut an Besitzer von Zweitwohnungen im echten Norden, auf eine Anreise zu verzichten.

Wer ab dem 24. März neu anreisen will, muss, wie schon seit dem 20. März, einen triftigen Grund nachweisen; Erholungszwecke reichen nicht aus.

Die Anreise zur Nutzung einer Zweitwohnung aus touristischem Anlass bleibt in ganz Schleswig-Holstein untersagt. Auch wer dabei Freizeitzwecke, Fortbildungszwecke, vermeidbare oder aufschiebbare Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation im Auge hat, darf zum Schutz vor Corona nicht anreisen. Ausgenommen sind Personen, die im gleichen Kreis auch ihren Erstwohnsitz haben.

Die Anreise ist jedoch legal, wenn die Nebenwohnung aus zwingenden gesundheitlichen, beruflichen oder aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen genutzt wird, wenn Verwandte 1. Grades, die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner in der Nebenwohnung ihren derzeitigen Aufenthaltsort haben, wenn eine zwingende Betreuung von betreuungs- oder pflegebedürftigen Familienangehörigen (Eltern, Kinder) in oder bei der Nebenwohnung sichergestellt werden soll.

Auch um eine am Hauptwohnsitz nicht zu gewährleistende Trennung von Personen vorzunehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung unter häusliche Quarantäne gestellt wurden, oder um zwingende und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Nebenwohnung vorzunehmen, darf eine Zweitwohnung genutzt werden.

Wer aus anderen, vergleichbar schwerwiegenden Gründen eine Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sie unter bei der Kreisverwaltung beantragen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises