Wie beschreibt man Friedrichstadt wenn man noch nie da gewesen ist? Mona Harry hat uns hier in der Holländerstadt besucht und ein eigenes Gedicht für Friedrichstadt geschrieben. Zusammen mit Friedrichstädtern ist nun eine zauberhafte Liebeserklärung entstanden. „Für Euch Vor Ort!“ ist dabei das Motto der Friedrichstädter Geschäfte.
Kategorie: Aktuelles
6. Sitzung der Schulverbandsversammlung
Am Montag, 25. Mai 2020, 20:00 Uhr, findet in Reimers Gasthof in Koldenbüttel die 6. öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Schulverbandsvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Dringlichkeitsanträge
- Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
- Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 5. Sitzung am 13.11.2019
- Einwohnerfragestunde
- Bericht des Schulverbandsvorstehers und der Schulleitung
- Anfragen aus der Schulverbandsvertretung
- Kurzbericht über die Finanzausgaben
- Abstimmung Brandschutzkonzept
- Personalangelegenheiten
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Bekanntmachung (PDF)Wichtige Hinweise:
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.
Daher ist es erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 anzumelden.
Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionskettten erhoben werden.
Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.
Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.
Sperrungen Bahnübergänge (Hörn & Südermarsch)
Bahnübergangssperrungen (PDF) – Stand: 07.05.2020
Amtsblatt NF: Sonderausgabe 33
Aktuelle Version der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Weitere Informationen: Internetseite des Kreises Nordfriesland
Hygienestandards für Verkaufs- und Warenausgabestellen
Vielen Betreibern ist unklar, welche Maßnahmen sie konkret ergreifen müssen, um diese Vorschriften einzuhalten. Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland hat hierzu eine Empfehlung veröffentlicht.
Weitere Informationen: Hygienestandards für Verkaufs- und Warenausgabestellen (PDF)
Neue Corona-Regeln veröffentlicht
Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern hat die Landesregierung nun die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschränkung angepasst.
Weitere Informationen: Internetseite des Landes Schleswig-Holstein
Drohnenaufnahmen 05.05.2020
Liebe Friedrichstädter und Friedrichstädterinnen,
hiermit möchte ich Sie über nachfolgende Aktion informieren:
Am Dienstag, den 05.05.2020 ist der Dreh eines „Gewerbefilms“ durch die Tourist-Information Friedrichstadt u. a. im Bereich der Innenstadt geplant.
Auch eine Drohne für Luftaufnahmen wird an diesem Tag begleitet durch eine Filmfirma zum Einsatz kommen.
Aktivpark: Lageplan
Corona: Positivliste
Festlegungen zur Corona-Verordnung (SARS-CoV-2-BekämpfV) – Positivliste
Erlaubte Verkaufsstellen nach § 6 Absatz 1 und erlaubten Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten nach § 6 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung.
Corona: Maskenpflicht
Ab dem 29. April muss jeder Bürger beim Einkaufen oder im Bus eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Abstandsregeln gelten weiter
Gesundheitsminister Heiner Garg appellierte an die Menschen, sich auch weiterhin an die Hygiene-Regeln zu halten und das Abstandsgebot zu beachten. Nur wenn alle Schutzvorkehrungen gemeinsam beherzigt würden, seien diese wirklich wirksam. Zu den Bereichen im Einzelhandel, bei denen eine Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen soll, gehören auch die überdachten Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern.
Hinweise zum Tragen der Maske
Beim Tragen ist darauf zu achten, dass Mund und Nase beim Aufenthalt in den genannten Bereichen bedeckt bleiben. Stoff-Schutzbedeckungen sollten nach Gebrauch heiß gewaschen werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer Internetseite ein Merkblatt zum richtigen Umgang herausgegeben.
Ausnahmen sind möglich
Von der Pflicht ausgenommen werden sollen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr sowie Taxifahrer. Außerdem können sich Menschen von der Pflicht befreien lassen, wenn sie aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Notwendig ist dafür eine ärztliche Bescheinigung.
Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der Ausnahmen zutreffen, ist das Betreten oder Nutzung der Geschäfte oder des ÖPNV-Angebote nicht gestattet.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein: