Your browser does not support JavaScript!

Landesregierung spannt Schutzschirm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

KIEL. Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen – die Landesregierung hat heute einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise in existenzieller Not geraten seien, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach den Kabinettsberatungen heute (20. März) in Kiel.

Die in einer Telefonkonferenz des Kabinetts beschlossenen Regelung, die passgenau Zuschüsse oder Darlehen umfassen soll, erläuterte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Dabei soll das Zuschussprogramm von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden. Für die Darlehensprogramme arbeiten IB.SH und Hausbanken Hand in Hand. Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.

Zunächst 100 Millionen Euro stehen in einem Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Zuschusshöhe: 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant. 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.

Zunächst 300 Millionen Euro werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. „Dabei geht es um zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden können“, so Buchholz.

„Zielgruppe sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind“, betonte der Wirtschaftsminister.

Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren bei der IB.SH zu. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.

Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.

Eine weitere tragende Säule des Programms sind Steuerstundungen und ein vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter: „Damit sorgen wir für den geringstmöglichen Liquiditätsabfluss aus den Betrieben, während die anderen Bestandteile des Programms dazu dienen, die Existenz der Firmen und Selbständigen in dieser Phase abzusichern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Mit unserem Programm werden wir zudem 50 Millionen Euro für einen Fonds bereitstellen, der die Bereiche Kultur, Bildung und Sport stützen wird. Es gehe darum, Einnahmeausfälle u.a. in kulturellen Einrichtungen und Bildungsstätten abzufedern, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Einen Umsetzungsvorschlag wird dem Kabinett in der kommenden Woche vorgelegt. Für weitere Bedarfe werden 50 Mio. reserviert.

Bereits umgesetzt werde eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der Förderinstitute und des Landes, sagte Buchholz. Als Beispiele nannte der Minister die Verdopplung des Mittelstandskredites der IB.SH von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Darüber hinaus habe der Bund die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite verbessert. Damit sei eine schnelle Kreditgewährung gewährleistet.

Buchholz appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen: „Alle arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms. Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen.“

„Das Land möchte und wird weiterhin guter und verlässlicher Investor sowie Auftraggeber und Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“, sagte Buchholz. Um die Liquidität der von den Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus betroffenen Unternehmen zu sichern, werden wir gute Lösungen finden mit dem Ziel, Einnahmeausfälle zu kompensieren und ausgefallene Leistungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs später erbringen zu können.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

Kabinettsbeschluss: Private Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt

Das Landeskabinett hat heute (20. März) eine Verschärfung der Beschränkungen von privaten Versammlungen beschlossen. Im neuen Runderlass vom 20. März 2020 heißt es unter Ziffer 9: „Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen zu untersagen, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.“

Der Runderlass im Internet

Aussetzen der Bäderverordnung

Änderungsverordnung zur Bäderverordnung vom 18. März 2020. Durch sie tritt die Bäderverordnung vom 20. März 2020 bis zum 19. April 2020 außer Kraft. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch sie wird das grundsätzliche Öffnungsverbot für Verkaufsstellen des Einzelhandels der SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung weiter umgesetzt. Den Verkaufsstellen, die weiter sonntags öffnen dürfen, ist dieses aufgrund der in der Folge zu erlassenden Allgemeinverfügungen zur Sonntagsöffnung erlaubt. Die Allgemeinverfügungen werden folgen.

Änderungsverordnung zur Bäderverordnung (PDF)

Nordfriesland: Sortierschleifen für private Müll-Anlieferer gesperrt

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie den stark gestiegenen privaten Anlieferungen hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH zusammen mit den Betreibern REMONDIS und VEOLIA entschieden, die Sortierschleifen im Kreis Nordfriesland sowie die Sondermülllager in Ahrenshöft und auf der Insel Sylt ab dem 19. März 2020, 12 Uhr, bis auf Weiteres für den privaten Anlieferer- und Besucherverkehr geschlossen zu halten.

Lediglich gewerbliche Anlieferungen sind dann noch möglich. Damit wollen die Betreiber einen Beitrag zur Reduzierung von Kontakten leisten, um die Regelabfuhr der Abfalltonnen im Kreis Nordfriesland sicherzustellen.

Betroffen sind die Standorte:
Sortierschleife und Sondermüllzwischenlager im Abfallwirtschaftszentrum, Borger Weg, Ahrenshöft; Sortierschleife im Abfallwirtschaftszentrum Eiderstedt, Ovesweg 1, Kirchspiel Garding; Sortierschleife im Abfallwirtschaftszentrum Südtondern, Peter-Schmidts-Weg, Risum-Lindholm; Sortierschleife und Sondermüllannahmestelle im Abfallwirtschaftszentrum Sylt, Am Rantum-Becken, Westerland.

Notfallversorgung in Friedrichstadt

Die Ev. Pfadfinder St. Christophorus organisieren in Zusammenarbeit mit der Stadt Friedrichstadt und WFF (Wir für Friedrichstadt) eine Notfallversorgung für Mitbürger, die während der COVID – 19 Bedrohung nicht das Haus verlassen können oder dürfen.

Insbesondere die spontane und unbürokratische Hilfe durch den Verein WFF hat es nun möglich gemacht die Einkäufe der Hilfsbedürftigen vorzufinanzieren, damit ein direkter Kontakt mit dem Austausch von Bargeld unterbleiben kann, so dass auch die Helfer in diesem wichtigen Punkt geschützt werden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, deren näheres Umfeld, wie Nachbarn und Familie keine Unterstützung leisten können. Dabei steht die Versorgung mit Lebensmitteln und wichtigen Medikamenten im Vordergrund.

Im Bedarfsfall steht dafür täglich außer sonntags in der Zeit von 09:00 – 18:00 Uhr folgende Rufnummer zur Verfügung: 0177 189 04 74.

Um die Last auf mehr Schultern zu verteilen, bitten wir Pkw-Besitzer aus Friedrichstadt sich ehrenamtlich als Fahrer / Einkäufer bei uns unter 04881 937779 zu melden.