Interessierte Gebäudeeigentümerinnen werden derzeit gebeten, von Anfragen beim zuständigen Referat des Innenministeriums abzusehen. Dort erfolgt lediglich eine Beratung der Kommunen.
Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen wird der künftige Sanierungsträger sein, der derzeit jedoch noch in einem Vergabeverfahren ermittelt werden muss.
Wir bitten höflichst um Verständnis.