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Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur möglichen Realisierung eines Tiny-House-Projektes

Aus gegebenem Anlass wird die Frist zum Einreichen eines Konzeptes bis zum 31.05.2021 verlängert.

– Informationen zu den Rahmenbedingungen –

  • Grds. gilt: Umsetzung des Vorhabens nur, sofern ein dafür rechtskräftiger Bebauungsplan (B-Plan) vorliegt.
  • Baugenehmigungsverfahren nach erfolgter Änderung des Bebauungsplanes:

Bauvoranfrage und Bauantrag: Investor

  • Fläche:

Halbmond 1, Flur 6, Flurstück 75, B-Plan 18, 2.233 m² – möglich: abzügl. Fläche für Kooperationspartner – hier: Vermietung v. naturnahen Wassersportmöglichkeiten (Stand-Up-Paddling, Kajak, Kanu, u.a.) – d.h. Wassersportfahrzeuge ohne Immissionen.

  • Grundstücksüberlassung:

oder

B) Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages – 5 Jahre – mit der Option auf Verlängerung um 5 Jahre weil so auf die Akzeptanz des Projektes flexibel reagiert werden kann.

  • Art der Nutzung:

Ausschließlich touristische Nutzung (hier: touristisch basierte Vermietung, Ferienanlage)

  • Art der Herstellung der Tiny Houses und Fläche:

Investorbasiert

  • Art des Betriebes und der späteren Unterhaltung:

Investorbasiert

  • Anzahl Tiny Houses:

Anzahl in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Investors und der baurechtlichen Vorschriften

  • Flächengestaltung:
    • Naturnah, ökologisch
    • Verbindungswege zwischen den Tiny Houses: Stege, o.ä. – Materialien: Holz, zulässig auch ein von der Optik her einem Holzbelag ähnelndes Recyclingmaterial; nicht erwünscht: Gepflasterte Wege oder eine Weggestaltung die mit einem größeren Eingriff im Bereich des Bodens einhergeht. Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Standflächen für Tinyhouses und Flächen für Parkplätze, Zuwegungen u.a. müssen gem. vorliegendem Bodengutachten hergestellt werden bzw. die Vorgaben des Bodengutachtens sind zwingend zu beachten. Das Bodengutachten kann auf Wunsch eingesehen werden.

Hinweis: Andere Gebäude, als Tiny Houses sind nicht zulässig.

  • Kosten für die Entwässerung: Vom Investor zu tragen.
    • Flächengestaltung und Unterhaltung: Durch den Investor sicherzustellen.
  • Gewässerzugang:
    • Grundsätzliche, zeitlich vollumfängliche (24/7) Zuwegung für die Allgemeinheit ist zu sichern, dadurch entstehende, angemessene Immissionen (Lärm, u.a.) sind zu akzeptieren bzw. einzukalkulieren.
    • Gestaltung (Weg, Einstiegsmöglichkeiten, Anlagen im Bereich des Gewässers, z.B. treppenartige Sitzmöglichkeiten, Slipanlage, o.ä.) nur in Abstimmung mit der Stadt Friedrichstadt; Gremienbeschluss erforderlich
    • Böschungsbereich:
      • Nutzung vorbehaltlich naturschutzrechtlicher, statischer und baurechtlicher Vorschriften / Nachweise denkbar.
      • Böschungsbereich: Nicht befestigt.
  • Ausgestaltung Tiny Houses:
    • Keine zwingenden Vorgaben, wünschenswert wären ökol. / nachhaltige Materialien
    • Max. 25 m² Wohnfläche; gilt entsprechend nicht für Tiny Houses, die anderweitigen Zwecken dienen (Unterhaltung der Fläche, Wassersport, Rezeption, Sauna, o.ä.)
    • Verschiedene Modelle zulässig, kein einheitliches Modell erforderlich
    • Farbgestaltung der Gebäude: Dezentes Farbkonzept oder natürliche Farbgebung
    • Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Sicherstellen und ggf. bauliche Maßnahmen inkl. Kosten für Anschlüsse / Versorgung (Gas, Strom, Wasser, Abwasser): Investor
  • Immissionsschutz:
    Aus baurechtlicher bzw. bauplanerischer Sicht könnte ggf. ein Immissionsschutz erforderlich werden.  Die dafür notwendige Maßnahme ist vollständig vom Investor zu finanzieren.
  • Parkplätze:
    Herstellung und Kosten: Investor; sollten vor Ort keine Parkplätze hergestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden können und baurechtlich solche gefordert werden, könnte der Investor rechtlich zur Ablöse von öff. Stellflächen der Stadt Friedrichstadt verpflichtet sein.

An wen ist die Bewerbung zu richten?

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31.05.2021 mit einem vollumfänglichen Konzept bei der Stadt Friedrichstadt zu bewerben:

Stadt Friedrichstadt
Die Bürgermeisterin

Am Markt 11
25840 Friedrichstadt

oder

per E-Mail: info@rathaus-friedrichstadt.de

Es wird darauf hingewiesen, dass die naturnahe und ästhetisch ansprechende Ausgestaltung der Tiny House-Anlage einen wichtigen Aspekt darstellt und dieser Aspekt im Konzept anschaulich darzustellen ist.

Ferner wird auch erwartet, dass das Konzept einen Abschnitt über die Darstellung der späteren Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Tiny House-Anlage enthält.

Das Konzept hat erschöpfende Informationen über die Ver- und Entsorgung zu enthalten. Informationen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhalten Sie z.B. auf Nachfrage beim Wasserverband Norderdithmarschen in Heide.

Der Bewerber hat ferner ein Wirtschaftlichkeitskonzept samt Nachweis der Finanzierbarkeit vorzulegen.

Das Gelände nebst Lage/Umgebung können Sie via Internet – hier z.B. „Digitaler Atlas Nord“ – einsehen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de

Suche: Halbmond 1, 25840 Friedrichstadt

Unter „Karte“ können Sie dann z.B. „Luftbilder“ auswählen.

Für Rückfragen:

Stadt Friedrichstadt, Die Bürgermeisterin:               

Tel.: 04841/992-722 (Vorzimmer der Bürgermeisterin)

info@rathaus-friedrichstadt.de

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Fachbereichsleitung, Frau Tetens:

u.a. Bauleitplanung, Pacht-/Erbbaurecht

Tel.: 04841/992-323

j.tetens@amt-nordsee-treene.de

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Bauamt Stadt Friedrichstadt
Herr Moreno-Brauer/Herr Buchholz:

u.a. Anfragen bzgl. Bodengutachten

Tel.: 04841/992-711

n.moreno-brauer@amt-nordsee-treene.de

d.buchholz@amt-nordsee-treene.de

Amt Nordsee-Treene

Stabstelle Friedrichstadt##
Frau Postel    

Tel.: 04841/992-724

f.postel@amt-nordsee-treene.de

Rahmenbedingungen zum Download (PDF)

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