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Bootsliegeplätze (sanierte Spundwand)

Im Bereich des Grachtenabschnittes: Steinbrücke bis zur Kuhbrücke / Westersielzug ist – aufgrund der erfolgten Sanierung der Spundwände – bis auf weiteres das Anbringen von Vorrichtungen für Bootsliegeplätze (Belegklampen, Holzpflöcke, Metallrohre etc.) untersagt. Bereits angebrachte Vorrichtungen sind bitte umgehend zu entfernen.

Die Genehmigungsinhaber/innen des betroffenen Abschnittes werden über die künftig zugelassenen Vorrichtungsarten schriftlich informiert.

Der Kreis Nordfriesland- als Genehmigungsbehörde, das Land Schleswig-Holstein- als Eigentümerin der neu errichteten Spundwand und die Stadt Friedrichstadt bitten um Verständnis.

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