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Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur möglichen Realisierung eines Tiny-House-Projektes

Aus gegebenem Anlass wird die Frist zum Einreichen eines Konzeptes bis zum 31.05.2021 verlängert.

– Informationen zu den Rahmenbedingungen –

  • Grds. gilt: Umsetzung des Vorhabens nur, sofern ein dafür rechtskräftiger Bebauungsplan (B-Plan) vorliegt.
  • Baugenehmigungsverfahren nach erfolgter Änderung des Bebauungsplanes:

Bauvoranfrage und Bauantrag: Investor

  • Fläche:

Halbmond 1, Flur 6, Flurstück 75, B-Plan 18, 2.233 m² – möglich: abzügl. Fläche für Kooperationspartner – hier: Vermietung v. naturnahen Wassersportmöglichkeiten (Stand-Up-Paddling, Kajak, Kanu, u.a.) – d.h. Wassersportfahrzeuge ohne Immissionen.

  • Grundstücksüberlassung:

oder

B) Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages – 5 Jahre – mit der Option auf Verlängerung um 5 Jahre weil so auf die Akzeptanz des Projektes flexibel reagiert werden kann.

  • Art der Nutzung:

Ausschließlich touristische Nutzung (hier: touristisch basierte Vermietung, Ferienanlage)

  • Art der Herstellung der Tiny Houses und Fläche:

Investorbasiert

  • Art des Betriebes und der späteren Unterhaltung:

Investorbasiert

  • Anzahl Tiny Houses:

Anzahl in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Investors und der baurechtlichen Vorschriften

  • Flächengestaltung:
    • Naturnah, ökologisch
    • Verbindungswege zwischen den Tiny Houses: Stege, o.ä. – Materialien: Holz, zulässig auch ein von der Optik her einem Holzbelag ähnelndes Recyclingmaterial; nicht erwünscht: Gepflasterte Wege oder eine Weggestaltung die mit einem größeren Eingriff im Bereich des Bodens einhergeht. Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Standflächen für Tinyhouses und Flächen für Parkplätze, Zuwegungen u.a. müssen gem. vorliegendem Bodengutachten hergestellt werden bzw. die Vorgaben des Bodengutachtens sind zwingend zu beachten. Das Bodengutachten kann auf Wunsch eingesehen werden.

Hinweis: Andere Gebäude, als Tiny Houses sind nicht zulässig.

  • Kosten für die Entwässerung: Vom Investor zu tragen.
    • Flächengestaltung und Unterhaltung: Durch den Investor sicherzustellen.
  • Gewässerzugang:
    • Grundsätzliche, zeitlich vollumfängliche (24/7) Zuwegung für die Allgemeinheit ist zu sichern, dadurch entstehende, angemessene Immissionen (Lärm, u.a.) sind zu akzeptieren bzw. einzukalkulieren.
    • Gestaltung (Weg, Einstiegsmöglichkeiten, Anlagen im Bereich des Gewässers, z.B. treppenartige Sitzmöglichkeiten, Slipanlage, o.ä.) nur in Abstimmung mit der Stadt Friedrichstadt; Gremienbeschluss erforderlich
    • Böschungsbereich:
      • Nutzung vorbehaltlich naturschutzrechtlicher, statischer und baurechtlicher Vorschriften / Nachweise denkbar.
      • Böschungsbereich: Nicht befestigt.
  • Ausgestaltung Tiny Houses:
    • Keine zwingenden Vorgaben, wünschenswert wären ökol. / nachhaltige Materialien
    • Max. 25 m² Wohnfläche; gilt entsprechend nicht für Tiny Houses, die anderweitigen Zwecken dienen (Unterhaltung der Fläche, Wassersport, Rezeption, Sauna, o.ä.)
    • Verschiedene Modelle zulässig, kein einheitliches Modell erforderlich
    • Farbgestaltung der Gebäude: Dezentes Farbkonzept oder natürliche Farbgebung
    • Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Sicherstellen und ggf. bauliche Maßnahmen inkl. Kosten für Anschlüsse / Versorgung (Gas, Strom, Wasser, Abwasser): Investor
  • Immissionsschutz:
    Aus baurechtlicher bzw. bauplanerischer Sicht könnte ggf. ein Immissionsschutz erforderlich werden.  Die dafür notwendige Maßnahme ist vollständig vom Investor zu finanzieren.
  • Parkplätze:
    Herstellung und Kosten: Investor; sollten vor Ort keine Parkplätze hergestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden können und baurechtlich solche gefordert werden, könnte der Investor rechtlich zur Ablöse von öff. Stellflächen der Stadt Friedrichstadt verpflichtet sein.

An wen ist die Bewerbung zu richten?

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31.05.2021 mit einem vollumfänglichen Konzept bei der Stadt Friedrichstadt zu bewerben:

Stadt Friedrichstadt
Die Bürgermeisterin

Am Markt 11
25840 Friedrichstadt

oder

per E-Mail:

Es wird darauf hingewiesen, dass die naturnahe und ästhetisch ansprechende Ausgestaltung der Tiny House-Anlage einen wichtigen Aspekt darstellt und dieser Aspekt im Konzept anschaulich darzustellen ist.

Ferner wird auch erwartet, dass das Konzept einen Abschnitt über die Darstellung der späteren Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Tiny House-Anlage enthält.

Das Konzept hat erschöpfende Informationen über die Ver- und Entsorgung zu enthalten. Informationen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhalten Sie z.B. auf Nachfrage beim Wasserverband Norderdithmarschen in Heide.

Der Bewerber hat ferner ein Wirtschaftlichkeitskonzept samt Nachweis der Finanzierbarkeit vorzulegen.

Das Gelände nebst Lage/Umgebung können Sie via Internet – hier z.B. „Digitaler Atlas Nord“ – einsehen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de

Suche: Halbmond 1, 25840 Friedrichstadt

Unter „Karte“ können Sie dann z.B. „Luftbilder“ auswählen.

Für Rückfragen:

Stadt Friedrichstadt, Die Bürgermeisterin:               

Tel.: 04841/992-722 (Vorzimmer der Bürgermeisterin)

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Fachbereichsleitung, Frau Tetens:

u.a. Bauleitplanung, Pacht-/Erbbaurecht

Tel.: 04841/992-323

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Bauamt Stadt Friedrichstadt
Herr Moreno-Brauer/Herr Buchholz:

u.a. Anfragen bzgl. Bodengutachten

Tel.: 04841/992-711

Amt Nordsee-Treene

Stabstelle Friedrichstadt##
Frau Postel    

Tel.: 04841/992-724

Rahmenbedingungen zum Download (PDF)

Städtebauförderung – Kontaktaufnahme –

Interessierte Gebäudeeigentümerinnen werden derzeit gebeten, von Anfragen beim zuständigen Referat des Innenministeriums abzusehen. Dort erfolgt lediglich eine Beratung der Kommunen.

Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen wird der künftige Sanierungsträger sein, der derzeit jedoch noch in einem Vergabeverfahren ermittelt werden muss.

Wir bitten höflichst um Verständnis.

E-Ladesäule auf dem Markt in Friedrichstadt außer Betrieb

Ab Mai 2021 wird die E-Ladesäule auf dem Marktplatz in Friedrichstadt für Wartungsarbeiten außer Betrieb gesetzt. Die nächste E-Ladesäule in Friedrichstadt befindet sich auf dem Parkplatz P3 Alten Hafen, Tönninger Straße 4. Alternativ kann an der E-Ladesäule im Gewerbegebiet in der Van-Wouwer-Straße 6 geladen werden. 

Die auf dem Markt stehende E-Ladesäule wurde im Jahr 2016 in Kooperation zwischen der Eider-Treene-Sorge GmbH und der Stadt Friedrichstadt im Rahmen des Förderprojektes „E-Ladeinfrastruktur“ aufgestellt. Mit dem Projekt sollte ein Impuls für den Aufbau einer Infrastruktur von E-Ladesäulen in der Region gesetzt werden. Zwischenzeitlich haben privatwirtschaftliche Anbieter mit der Errichtung von E-Ladesäulen begonnen, sodass in sich in Friedrichstadt eine Ladeinfrastruktur entwickelt.

Ausbau der B 5 zwischen Tönning und Husum

Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand mit Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz.

Zusammen mit der A 23 ist die B 5 die Haupterschließungsachse der gesamten Westküstenregion Schleswig-Holsteins. Auf der bereits stark genutzten Strecke wird der Verkehr in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Um die Mobilität an der Westküste weiter zu steigern, soll die B 5 zwischen Tönning und Husum in insgesamt fünf Bauabschnitten dreispurig ausgebaut werden. Der Bauabschnitt 5 befindet sich bereits seit Oktober letzten Jahres im Bau, im 1. Bauabschnitt geht es im Juni 2021 los. In den Abschnitten 2 und 4 steht der Beginn der Planfeststellungsverfahren bevor und im Abschnitt 3 werden die Unterlagen für das Verfahren erstellt.

Wie bereits im letzten Jahr möchten wir alle interessierten Bürger*innen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungs- und Ausbauzustand sowie den Aufbau der Planfeststellungsunterlagen informieren. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie findet die Veranstaltung wieder als digitale Videokonferenz statt:

Am Donnerstag, 29. April 2021,
von 18:30 bis 20:00 Uhr
als Videokonferenz

Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz sowie die Planer*innen des LBV.SH werden für Fragen aus dem Publikum bereitstehen.

Um an der Videokonferenz teilzunehmen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail an zu der Infoveranstaltung an.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter:
www.schleswig-holstein.de/B5-Ausbau

Bekanntmachung

Am Dienstag, 27. April 2021, 19:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Drage die 8. öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Schulverbandsvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
    1. Dringlichkeitsanträge
    2. Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 7. Sitzung am 4.11.2020
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Bericht des Schulverbandsvorstehers
  6. Bericht der Schulleitung
  7. Anfragen aus der Schulverbandsvertretung
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hallenordnung und die Abrechnung der Nutzungsentgelte
  9. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen 2019
  10. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages
  11. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen 2020
  12. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages
  13. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
  14. Personalangelegenheiten
  15. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Für die nicht der Schulverbandsversammlung angehörenden weiteren Gäste ist es erforderlich, sich unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 für die Sitzung anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 22. April 2021 um 10.00 Uhr findet im Amt Nordsee-Treene in Mildstedt eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:

  1. Prüfung und Beratung über den Jahresabschluss 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages mit Beschlussempfehlung an die Schulverbandsversammlung

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Wichtige Hinweise:
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Für die nicht dem Ausschuss angehörenden weiteren Gemeindevertreter, bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse, Pressevertreter und Bürger*innen ist es erforderlich, sich unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 für die Sitzung anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Land ändert Corona-Verordnung

Das Kabinett hat am Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie treten am Sonntag, 11. April, in Kraft. Die Ausnahme bildet die Regelung zur Außengastronomie, die erst ab Montag, 12. April, wieder unter strengen Auflagen öffnen kann. Ermöglicht werden auch Modellprojekte, diese starten frühestens ab dem 19. April. Andere Regelungen werden weitgehend fortgesetzt.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.