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Einladung zur Vorstellung „Modellprojekt #1 – Ein Haus für Friedrichstadt“ (28.05.2021)

Was brauchen wir Friedrichstädterinnen und Friedrichstädter, damit ein Quartier mit nachhaltigem und gemeinschaftlichem Wert für uns in unserer Stadt entsteht? Welche Nutzungen sind uns wichtig? Für welche Menschen suchen wir Wohnraum?

Wir – eine repräsentative Gruppe von ca. 20 Friedrichstädterinnen und Friedrichstädtern – haben uns seit März 2021 dazu Gedanken gemacht und laden herzlich alle Interessierten ein, gemeinsam unsere bisherigen Überlegungen zu diesem „Modellprojekt #1 – Ein Haus für Friedrichstadt“ in einer kleinen Ausstellung anzuschauen und sich mit uns darüber auszutauschen.

Freitag, den 28. Mai 2021 ab 16:00 Uhr St. Christophorus-Kirche / Freigelände Westerlilienstraße

Geplant sind Führungen alle 20 Minuten durch die Ausstellung in kleinen Gruppen mit Anmeldung auf der LUCA App (bis 5 Minuten vorher vor Ort).

Sie können sich bereits vorab für Führungen zu folgenden Zeitfenstern 16:00 Uhr Ÿ 16:30 Uhr Ÿ 17:00 Uhr Ÿ 17:30 Uhr unter E-Mail: / Telefon 04841/992-723 anmelden.

Zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen:

  • Vorlage eines negativen Corona-Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es besteht die Möglichkeit eines kostenfreien Corona Test in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Testzentrum in der Prinzenstraße 28 (Paludanushaus).
  • Maskenpflicht (FFP 2 / medizinische OP-Maske) und Abstandhaltung von 1,5 Meter
  • Kontaktnachverfolgung per Luca-App

Ab dem 22. Mai 2021 startet das STADTRADELN Friedrichstadt 21 Tage – 400 km – 1621 km

Unter dem Motto „Friedrichstadt 21 Tage – 400 km – 1621 km“ nimmt die Stadt anlässlich ihres 400. Stadtjubiläums zum ersten Mal an der internationalen Kampagne STADTRADELN teil.

Alle, die in Friedrichstadt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule vor Ort besuchen, können im Zeitraum vom 22. Mai bis 11. Juni 2021 für ihre Stadt kräftig in die Pedale treten und klimafreundliche Radkilometer sammeln. Prämiert werden die fahrradaktivsten Kommunen. Im Rahmen des Stadtjubiläums kürt die Stadt ihre aktiven Radler, die in den 21 Tagen entweder mindestens 400 km allein oder 1621 km im Team und mehr geradelt sind. Die Teilnehmenden dürfen auf Preise für ihren sportiven Einsatz gespannt sein. Welche Preise das sind, wird vorerst noch nicht verraten.

Interessierte können sich unter www.stadtradeln.de/friedrichstadt im Team „Offenes Team Friedrichstadt“ oder als eigenes Team anmelden. Dort sind alle Informationen und Spielregeln zu finden. Rückfragen zum STADTRADELN beantwortet Ihnen Kerstin Lamp als lokale Koordinatorin gerne per E-Mail oder am Telefon: 04841/992-723.

Corona: Mehr Miteinander möglich

Wie angekündigt hat das Land die Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab Montag, 17. Mai, gelten viele neue Regelungen.

Mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie sowie neue Kontaktregeln in den Außenbereichen: Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Ab Montag, 17. Mai, treten die neuen Regeln in Kraft. Sie ermöglichen insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.

Bäderverordnung

Ein weiteres Aussetzen der Bäderverordnung ist derzeit nicht geplant. Die Bäderverordnung wird somit wieder ab dem 17. Mai 2021 in Kraft treten.

Ergebnis der Umfrage zum Verkehrs-Modellversuch

Die Auszählung der abgegebenen Stimmkarten zu obigem Modellversuch am 5.5.2021 hat Folgendes ergeben:

a) Der historische Stadtkern Friedrichstadts wird täglich von 13 – 18 Uhr zur Fußgängerzone: 173 Stimmen

b) Der historische Stadtkern Friedrichstadts wird freitags bis sonntags von 13 – 18 Uhr zur Fußgängerzone: 97 Stimmen

c) Keine der beiden Möglichkeiten: 306 Stimmen

Für a) und b) gab es 4 Stimmen

und ungültig waren 6 Stimmen

Insgesamt haben von 1.574 Friedrichstädter Haushalten 586 Haushalte die Möglichkeit der Abstimmung genutzt.

Dieses Ergebnis wird Grundlage der Beratung und Beschlussfassung über den Modellversuch bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung sein.

Tag der Städtebauförderung am 8. Mai 2021

Am 08. Mai 2021 findet der alljährliche Tag der Städtebauförderung statt – in diesem Jahr pandemiebedingt mit digitalen Informationsangeboten (www.tag-der-staedtebaufoerderung.de).

Auch wenn unsere kleine Stadt noch in den Kinderschuhen des Förderprogramms steckt und sich in diesem Jahr erst einmal auf die Suche nach einem Sanierungsträger machen muss, möchten doch auch wir auf die große Relevanz dieses Förderprogramms und die daraus hervorgehenden Chancen zur Bestandserhaltung und kommunalen Fortentwicklung aufmerksam machen.

Dem geneigten Betrachter wird auffallen, dass der Kollege im stilgerechten Friesennerz, der sich freundlicherweise als Tour-Guide zur Verfügung gestellt hat, natürlich in erster Linie auf die örtlichen Qualitäten abstellt, die Friedrichstadt vorzuweisen hat: Baufällige Brücken, sanierungsbedürftige Denkmäler, eine nicht immer ganz optimal erfolgende Grünflächenentwicklung, abgesackte historische Straßenverkehrsflächen, brachliegende Baustellen, und, und, und… Wer im Bausektor tätig ist und in den nächsten Jahren Projekte sucht, wird sie in Friedrichstadt finden.

Und weil der ein oder andere Anblick doch etwas betroffen macht, haben wir uns – auch weil die Jubiläumsjahre „50 Jahre Städtebauförderung“ und „400 Jahre Friedrichstadt“ in diesem Jahr so passend aufeinandertreffen – dazu entschieden, den Zustand unseres Städtchens einmal aus einem anderen, als dem üblichen Blickwinkel darzustellen und unserem örtlichen Sanierungsstau mit einer Prise nordfriesischem Humor zu begegnen.

Wir möchten damit zeigen, dass Denkmalschutz Privateigentümer wie Kommunen gleichermaßen verpflichtet – die Verpflichtung aber Dank der Städtebauförderung nicht zu einer Last werden muss.

Es liegt viel Arbeit vor uns!

Aber mit Geduld, guten Vorsätzen, der Unterstützung der Städtebauförderung und einer gehörigen Prise Humor werden wir unser Kleinod in den kommenden Jahren noch ein Stück weit schöner machen!

Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Entwicklung in den kommenden Jahren zu begleiten.
Ihre Stadt Friedrichstadt

Unser Dank gilt: Fam. Hermann Peters, Knut Krause und unseren Mitarbeiterinnen und Kolleginnen Sebastian Müller und Carolin Kühn

Bäderverordnung

Die Bäderverordnung wird bis einschließlich 16. Mai 2021 weiter ausgesetzt.

Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur möglichen Realisierung eines Tiny-House-Projektes

Aus gegebenem Anlass wird die Frist zum Einreichen eines Konzeptes bis zum 31.05.2021 verlängert.

– Informationen zu den Rahmenbedingungen –

  • Grds. gilt: Umsetzung des Vorhabens nur, sofern ein dafür rechtskräftiger Bebauungsplan (B-Plan) vorliegt.
  • Baugenehmigungsverfahren nach erfolgter Änderung des Bebauungsplanes:

Bauvoranfrage und Bauantrag: Investor

  • Fläche:

Halbmond 1, Flur 6, Flurstück 75, B-Plan 18, 2.233 m² – möglich: abzügl. Fläche für Kooperationspartner – hier: Vermietung v. naturnahen Wassersportmöglichkeiten (Stand-Up-Paddling, Kajak, Kanu, u.a.) – d.h. Wassersportfahrzeuge ohne Immissionen.

  • Grundstücksüberlassung:

oder

B) Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages – 5 Jahre – mit der Option auf Verlängerung um 5 Jahre weil so auf die Akzeptanz des Projektes flexibel reagiert werden kann.

  • Art der Nutzung:

Ausschließlich touristische Nutzung (hier: touristisch basierte Vermietung, Ferienanlage)

  • Art der Herstellung der Tiny Houses und Fläche:

Investorbasiert

  • Art des Betriebes und der späteren Unterhaltung:

Investorbasiert

  • Anzahl Tiny Houses:

Anzahl in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Investors und der baurechtlichen Vorschriften

  • Flächengestaltung:
    • Naturnah, ökologisch
    • Verbindungswege zwischen den Tiny Houses: Stege, o.ä. – Materialien: Holz, zulässig auch ein von der Optik her einem Holzbelag ähnelndes Recyclingmaterial; nicht erwünscht: Gepflasterte Wege oder eine Weggestaltung die mit einem größeren Eingriff im Bereich des Bodens einhergeht. Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Standflächen für Tinyhouses und Flächen für Parkplätze, Zuwegungen u.a. müssen gem. vorliegendem Bodengutachten hergestellt werden bzw. die Vorgaben des Bodengutachtens sind zwingend zu beachten. Das Bodengutachten kann auf Wunsch eingesehen werden.

Hinweis: Andere Gebäude, als Tiny Houses sind nicht zulässig.

  • Kosten für die Entwässerung: Vom Investor zu tragen.
    • Flächengestaltung und Unterhaltung: Durch den Investor sicherzustellen.
  • Gewässerzugang:
    • Grundsätzliche, zeitlich vollumfängliche (24/7) Zuwegung für die Allgemeinheit ist zu sichern, dadurch entstehende, angemessene Immissionen (Lärm, u.a.) sind zu akzeptieren bzw. einzukalkulieren.
    • Gestaltung (Weg, Einstiegsmöglichkeiten, Anlagen im Bereich des Gewässers, z.B. treppenartige Sitzmöglichkeiten, Slipanlage, o.ä.) nur in Abstimmung mit der Stadt Friedrichstadt; Gremienbeschluss erforderlich
    • Böschungsbereich:
      • Nutzung vorbehaltlich naturschutzrechtlicher, statischer und baurechtlicher Vorschriften / Nachweise denkbar.
      • Böschungsbereich: Nicht befestigt.
  • Ausgestaltung Tiny Houses:
    • Keine zwingenden Vorgaben, wünschenswert wären ökol. / nachhaltige Materialien
    • Max. 25 m² Wohnfläche; gilt entsprechend nicht für Tiny Houses, die anderweitigen Zwecken dienen (Unterhaltung der Fläche, Wassersport, Rezeption, Sauna, o.ä.)
    • Verschiedene Modelle zulässig, kein einheitliches Modell erforderlich
    • Farbgestaltung der Gebäude: Dezentes Farbkonzept oder natürliche Farbgebung
    • Montage- bzw. demontagefreundlich.
    • Sicherstellen und ggf. bauliche Maßnahmen inkl. Kosten für Anschlüsse / Versorgung (Gas, Strom, Wasser, Abwasser): Investor
  • Immissionsschutz:
    Aus baurechtlicher bzw. bauplanerischer Sicht könnte ggf. ein Immissionsschutz erforderlich werden.  Die dafür notwendige Maßnahme ist vollständig vom Investor zu finanzieren.
  • Parkplätze:
    Herstellung und Kosten: Investor; sollten vor Ort keine Parkplätze hergestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden können und baurechtlich solche gefordert werden, könnte der Investor rechtlich zur Ablöse von öff. Stellflächen der Stadt Friedrichstadt verpflichtet sein.

An wen ist die Bewerbung zu richten?

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31.05.2021 mit einem vollumfänglichen Konzept bei der Stadt Friedrichstadt zu bewerben:

Stadt Friedrichstadt
Die Bürgermeisterin

Am Markt 11
25840 Friedrichstadt

oder

per E-Mail:

Es wird darauf hingewiesen, dass die naturnahe und ästhetisch ansprechende Ausgestaltung der Tiny House-Anlage einen wichtigen Aspekt darstellt und dieser Aspekt im Konzept anschaulich darzustellen ist.

Ferner wird auch erwartet, dass das Konzept einen Abschnitt über die Darstellung der späteren Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Tiny House-Anlage enthält.

Das Konzept hat erschöpfende Informationen über die Ver- und Entsorgung zu enthalten. Informationen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhalten Sie z.B. auf Nachfrage beim Wasserverband Norderdithmarschen in Heide.

Der Bewerber hat ferner ein Wirtschaftlichkeitskonzept samt Nachweis der Finanzierbarkeit vorzulegen.

Das Gelände nebst Lage/Umgebung können Sie via Internet – hier z.B. „Digitaler Atlas Nord“ – einsehen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de

Suche: Halbmond 1, 25840 Friedrichstadt

Unter „Karte“ können Sie dann z.B. „Luftbilder“ auswählen.

Für Rückfragen:

Stadt Friedrichstadt, Die Bürgermeisterin:               

Tel.: 04841/992-722 (Vorzimmer der Bürgermeisterin)

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Fachbereichsleitung, Frau Tetens:

u.a. Bauleitplanung, Pacht-/Erbbaurecht

Tel.: 04841/992-323

Amt Nordsee-Treene
Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Bauamt Stadt Friedrichstadt
Herr Moreno-Brauer/Herr Buchholz:

u.a. Anfragen bzgl. Bodengutachten

Tel.: 04841/992-711

Amt Nordsee-Treene

Stabstelle Friedrichstadt##
Frau Postel    

Tel.: 04841/992-724

Rahmenbedingungen zum Download (PDF)

Städtebauförderung – Kontaktaufnahme –

Interessierte Gebäudeeigentümerinnen werden derzeit gebeten, von Anfragen beim zuständigen Referat des Innenministeriums abzusehen. Dort erfolgt lediglich eine Beratung der Kommunen.

Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen wird der künftige Sanierungsträger sein, der derzeit jedoch noch in einem Vergabeverfahren ermittelt werden muss.

Wir bitten höflichst um Verständnis.