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Der Nikolaus ist auf dem Weg

Alle Jahre wieder sind wir gespannt, ob der Nikolaus auch zu uns kommt und uns Schönes und Leckeres bringt.

Die Feuerwehr Friedrichstadt ist ganz sicher, dass er dieses Jahr reinschaut und alle Stiefel, die im Feuerwehrgerätehaus, Eiland 1,  abgegeben worden sind, füllen wird.

Also liebe Kinder, kommt mit Euren Eltern und gebt Eure Stiefel ab. Das könnt ihr jetzt schon

am Mittwoch, den 25.11., am Donnerstag, den 26.11. und am Freitag, den 27.11. 2020 von 13 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17 Uhr bis 18:30 Uhr

und die nächste Woche dann jeden Tag

Montag 30.11. bis Freitag 04.12. von 13 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17 Uhr bis 18:30 Uhr.

Putzt noch schnell Eure Schuhe und dann geht’s los !!

07. Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses

Am Donnerstag, dem 03. Dezember 2020 um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 7. öffentliche Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 6. Sitzung am 03.09.2020
  • Einwohnerfragestunde
  • Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Bericht der Feuerwehr
  • Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Friedrichstadt (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Friedrichstadt (Empfehlungsbeschluss)
  • Kita-Reform-Gesetz – hier: Betriebsvereinbarung zwischen dem ADS Grenzfriedensbund und der Stadt Friedrichstadt – (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung über den Haushaltsplan 2021 (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Gutachtens für die Verkehrssicherheit der Blauen Brücke (u.a. Korrosionsschäden) – (Empfehlungsbeschluss)
  • Anfragen der Ausschussmitglieder
  • Finanz- und Personalangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Daher ist es erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Streu- und Räumpflicht

Die Stadt Friedrichstadt weist auf die innerörtliche Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer*innen hin:

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Frontlänge (insb. bei Eckgrundstücken) des anliegenden Grundstücks.

Von Eis und Schnee zu reinigen sind:

  • Gehwege
  • Rinnsteine
  • Grünstreifen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist
  • Fahrbahnen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist (z. B. in Neubaugebieten ohne Gehweg)

Die zu reinigenden Gehwege, Grünstreifen und Fahrbahnen sind in mindestens einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten und abzustreuen. Abstumpfende Mittel (Sand u. ä.) sind vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.

Der Schnee ist, wenn möglich, auf dem eigenen Grundstück zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird und die Entwässerungsrinnen schneefrei bleiben. Wenn dieses nicht möglich ist, ist der Schnee am Gehwegrand zu lagern. Einlaufrinnen und Hydranten sind auf jeden Fall von Ein und Schnee freizuhalten.

Ergänzung für den Altstadtbereich der Stadt Friedrichstadt:

Schnee sollte hier nach Möglichkeit auf den städtischen Grünflächen oder am Gehwegrand gelagert werden und nicht im Bereich der Parkbuchten – Grund: So vermeidet man eine Straßenverengung (Feuerwehr!) und erhält die notwendige Anzahl an Parkplätzen aufrecht.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Im Interesse aller Bürger*innen wird auf die Beachtung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht entsprechend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für Unfälle bei Schnee- und Eisglätte, die auf Missachtung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind, haften die Grundstückseigentümer*innen.

Nicht vor Ort ansässige Eigentümer*innen von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls zur Reinigung sowie zur Räum- und Streupflicht verpflichtet.

Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (§33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein).

Die vorstehende gesetzliche Regelung beinhaltet, dass Zweige und Äste von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fuß-und Radwege sowie Straßen) hereinragen bis zur Grundstücksgrenze von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Sichtdreiecke in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bis auf eine Höhe von ca. 90 cm freigeschnitten werden.

Die Stadt Friedrichstadt kann auf Ihre Kosten im Rahmen einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt zwangsweise durchführen. Des Weiteren stellt die Unterlassung des Rückschnitts eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

St. Martinsleuchten in Friedrichstadt

In diesem „besonderen“ Herbst hängten viele Friedrichstädter die St. Martinslaternen in ihre Fenster, um mit den Mitbürgern die Wärme des Lichtes zu teilen und ihnen eine kleine Freude zu bereiten.

Rund um die bunten Laternen waren auch die Fenster so festlich geschmückt, sodass es uns schwer viel, drei besondere  Fenster für den Wettbewerb auszuwählen. Wir entschieden uns dagegen und so bekommt jeder angemeldete Teilnehmer eine kleine Auszeichnung, die ihnen überreicht werden wird.

Beeindruckend war auch die Teilnahme einer ganzen Schulklasse der Eider – Treene – Schule. Dort hatte die 5a ihr Klassenfenster mit selbstgebastelten Laternen dekoriert. Zudem hingen auch am Eingang und im Fenster zum Flur der Schulleitung leuchtende Laternen, die eine schöne Atmosphäre zauberten.

Unser Dank gilt allen, die sich beteiligt haben (ob angemeldet oder nicht) und so etwas für die Gemeinschaft in Friedrichstadt beigetragen haben.

Auftakt Zukunft gestalten – Zukunfsstadt Friedrichstadt

Liebe Friedrichstädter und Friedrichstädterinnen, liebe Unternehmer und Unternehmerinnen, liebe Engagierte und Ambitionierte, liebe Macherinnen und Macher,

um über die Zukunft von Friedrichstadt nicht nur zu reden, muss ab jetzt das Machen im Zentrum unserer Überlegungen stehen. Als engagierte BürgerInnen unserer Stadt sprechen wir daher Sie/Dich/Euch als Macher an. Gemeinsam möchten wir zukunftsweisende Projekte umsetzen. Dazu brauchen wir Ihre/Deine/ Eure Kompetenzen, Erfahrungen und Netzwerke.

Wir laden Sie/Dich/Euch am 20. November 2020 um 17 Uhr ein und gehen verschiedenen Fragen nach: Worum geht es? Welche Themen gehen wir an? Wie legen wir los?

(Der Beitritt zu der Veranstaltung ist ab 16:30 Uhr möglich.)

Botschafter der Stadt Friedrichstadt waren in der Schweiz auf virtueller Expedition. Was haben sie gesehen und was bringen sie mit?

Um 18 Uhr schaltet sich der Gemeindepräsident der kleinen Schweizer Gemeinde Lichtensteig per Video dazu und stellt vor, welche Fragen sich seine Gemeinde zur Zukunft stellt und wie sie in Lichtensteig versuchen einen Ort für Macher*innen aufzubauen.

Zum Abschluss schauen wir auf den Zeitplan für die kommenden 24 Monate. Wie könnte Zukunft gestalten organisiert werden. Wann sind die nächsten Treffen?

Ende ca. 19:00 Uhr.

Die aktuelle Situation zwingt uns alle über neue Kommunikationsformen und -Mittel nachzudenken. Daher planen wir das Treffen grundsätzlich als digitale Video- Konferenz. Wenn Sie/Du/Ihr bisher keine Erfahrungen mit online Formaten haben, helfen wir gerne weiter. Melden Sie/Du/Ihr sich bitte rechtzeitig bei Kerstin Lamp. Tel.: +49 (0) 4841/992 723 /

Nutzen Sie/Du/Ihr gerne auch die „Nachbarschaftshilfe“ – gibt es in Ihrem/Deinem/Euren Bekanntenkreis jemand, der sich mit der digitalen Welt auskennt? Oder kennen Sie/Du/Ihr sich aus und nehmen einen weiteren Interessierten mit.

Nehmen Sie/Du/Ihr gemeinsam an der Video-Konferenz teil.

Als Notlösung bieten wir auch begrenzte Plätze in öffentlichen Räumlichkeiten mit Corona-Hygieneschutz-Konzept an.

Um eine Anmeldung zu der Veranstaltung wird ebenfalls gebeten, um den Zugang zu erhalten.

Wir freuen uns auf Sie/Dich/Euch.

Die VertreterInnen der Stadt Friedrichstadt, der HafenCity Universität und von Denkstatt sarl

Parken in Friedrichstadt

Ab dem 15.11.2020 ist es wieder soweit: Die Parkgebühren auf dem Marktplatz der Stadt Friedrichstadt entfallen gem. der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren bis einschließlich zum 15. Februar des Folgejahres.
 
Um den Marktplatz auch in der Winterzeit weitgehend frei von Fahrzeugen zu halten, hat sich die Stadt Friedrichstadt dazu entschlossen, auch die Gebührenpflicht der Außenparkflächen (Seebüll P1, Am Deich P2 und am Alten Hafen P3) diesmal auszusetzen.
 
Wir bitten darum, die freien Parkplätze auf und um den Marktplatz ausschließlich für kurze Erledigungen und Einkäufe zu nutzen.

Für einen längeren Stadtbummel oder  auch für ganztägiges Parken stehen dann die fußläufig zu erreichenden Parkplätze P1, P2 und P3 zur Verfügung.

Der Kreis überarbeitet Liste der Straßen mit Maskenpflicht

In Absprache mit den Städten und Ämtern veröffentlichte der Kreis Nordfriesland am letzten Wochenende eine Liste der innerörtlichen Bereiche mit starkem Publikumsverkehr, in denen Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, weil das Abstandsgebot dort typischerweise nicht eingehalten werden kann.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Regelung jetzt im November in einigen Bereichen entbehrlich ist. In anderen greift inzwischen das Beherbergungsverbot, so dass auch dort auf die Maskenpflicht verzichtet werden kann. Deshalb hat der Kreis die Liste – wiederum in Abstimmung mit den anderen kommunalen Behörden – reduziert. Entfallen sind Westersteig und Rathausstraße in Niebüll; Hohle Gasse, Inge-Boysen-Weg und Süderstraße in Bredstedt; Prinzeßstraße und Kirchenstraße in Friedrichstadt; in Sylt alle Straßen bis auf ZOB und Bahnhofsvorplatz. Auf Föhr und Amrum wurden alle Bereiche gestrichen. In Leck, Husum und Tönning gab es keine Änderungen.

Hier sind bis zum 29. November von montags bis sonnabends zwischen 7 und 19 Uhr weiterhin Alltagsmasken erforderlich:

Husum: Norderstraße von der Altenbegegnungsstätte bis zur VR-Bank, Großstraße, Hafenstraße, Hohle Gasse, Kleikuhle, Markt, Rote Pforte, Schiffbrücke, Wasserreihe, Krämerstraße, Twiete, Fußgängerbrücke über den Binnenhafen, Schlossgang, Fußgängertunnel am Bahnhof zwischen Am Bahndamm und Tunnelweg, Tunnel vom Binnenhafen zum Außenhafen, Hafengang, Quickmarkt, Neustadt im Bereich der Fußgängerzone »Untere Neustadt« zwischen Quickmarkt und Großstraße/Langenharmstraße, ZOB, Bahnhofsvorplatz

Niebüll: Hauptstraße zwischen Brandkuhle und Mittelfangweg, gesamter Bahnhofsvorplatz im Bereich der Bahnhofsstraße

Bredstedt: Markt inkl. Marktplatz, Osterstraße

Tönning: Am Markt, Neustraße

Friedrichstadt: Am Markt, Prinzenstraße

Leck: Hauptstraße beginnend an der Kreuzung Marktstraße/Birkstraße und weiterem Verlauf Flensburger Straße bis Süderbrücke

St. Peter-Ording: Dorfstraße – rotgepflasteter Bereich zwischen Kreuzung Heedweg/Pestalozzistraße und Stöpe (Marktplatz), Olsdorfer Straße, Am Kurbad, Maleens Koll zwischen Im Bad und Beginn Parkplatz Dünen-Therme, Im Bad zwischen Parkpalette und Haus Loreley (Hausnummer 37)

Sylt: Bahnhofsplatz, ZOB

Die neue Allgemeinverfügung mit der Auflistung der Straßen und Bereiche ist unter https://ogy.de/4prj im Internet zu finden.

Die Landesregierung passt die Quarantäne-Verordnung an

Seit Sonntag gelten im Land kürzere Quarantänezeiten für Reiserückehrer:innen sowie Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.

Das Kabinett hat eine angepasste Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten beschlossen. Die Regelungen basieren auf einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Musterverordnung und treten am Sonntag, den 8. November in Kraft.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes.

Geflügelpest im Kreis Nordfriesland

In den letzten Tagen ist eine Vielzahl von Wildvögeln im Kreis Nordfriesland an der Geflügelpest verendet. Am 30. Oktober 2020 erließ das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen in einem breiten Streifen entlang der Küste.

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung samt Landkarten wurde veröffentlicht unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 50).

Weiterhin hat  das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.