Die Frist für die Angabe der Umfrage wird bis zum 3. Mai 2021 verlängert.
Kategorie: Aktuelles
Bäderverordnung
Die Bäderverordnung wird bis einschließlich 2. Mai 2021 weiter ausgesetzt.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Ausbau der B 5 zwischen Tönning und Husum
Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand mit Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz.
Zusammen mit der A 23 ist die B 5 die Haupterschließungsachse der gesamten Westküstenregion Schleswig-Holsteins. Auf der bereits stark genutzten Strecke wird der Verkehr in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Um die Mobilität an der Westküste weiter zu steigern, soll die B 5 zwischen Tönning und Husum in insgesamt fünf Bauabschnitten dreispurig ausgebaut werden. Der Bauabschnitt 5 befindet sich bereits seit Oktober letzten Jahres im Bau, im 1. Bauabschnitt geht es im Juni 2021 los. In den Abschnitten 2 und 4 steht der Beginn der Planfeststellungsverfahren bevor und im Abschnitt 3 werden die Unterlagen für das Verfahren erstellt.
Wie bereits im letzten Jahr möchten wir alle interessierten Bürger*innen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungs- und Ausbauzustand sowie den Aufbau der Planfeststellungsunterlagen informieren. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie findet die Veranstaltung wieder als digitale Videokonferenz statt:
Am Donnerstag, 29. April 2021,
von 18:30 bis 20:00 Uhr
als Videokonferenz
Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz sowie die Planer*innen des LBV.SH werden für Fragen aus dem Publikum bereitstehen.
Um an der Videokonferenz teilzunehmen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail an zu der Infoveranstaltung an.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter:
www.schleswig-holstein.de/B5-Ausbau
Vollsperrung der Straße Am Binnenhafen zwischen der Westerhafenstraße und der Westermarktstraße
Am 19.04.2021 und 26.04.2021 jeweils in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr erfolgt in der Straße Am Binnenhafen im Bereich zwischen der Westerhafenstraße und der Westermarktstraße eine Vollsperrung aufgrund angemeldeter Bauarbeiten.
Die Westerhafenstraße und die Westermarktstraße sowie die Neue Straße sind von der Sperrung nicht betroffen.
Bekanntmachung
Am Dienstag, 27. April 2021, 19:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Drage die 8. öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Schulverbandsvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Dringlichkeitsanträge
- Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
- Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 7. Sitzung am 4.11.2020
- Einwohnerfragestunde
- Bericht des Schulverbandsvorstehers
- Bericht der Schulleitung
- Anfragen aus der Schulverbandsvertretung
- Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hallenordnung und die Abrechnung der Nutzungsentgelte
- Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen 2019
- Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages
- Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen 2020
- Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
- Personalangelegenheiten
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Wichtige Hinweise:
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.
Für die nicht der Schulverbandsversammlung angehörenden weiteren Gäste ist es erforderlich, sich unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 für die Sitzung anzumelden.
Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.
Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.
Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 22. April 2021 um 10.00 Uhr findet im Amt Nordsee-Treene in Mildstedt eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung des Schulverbandes Friedrichstadt statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
- Prüfung und Beratung über den Jahresabschluss 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages mit Beschlussempfehlung an die Schulverbandsversammlung
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Wichtige Hinweise:
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.
Für die nicht dem Ausschuss angehörenden weiteren Gemeindevertreter, bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse, Pressevertreter und Bürger*innen ist es erforderlich, sich unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 für die Sitzung anzumelden.
Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.
Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.
Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.
Land ändert Corona-Verordnung
Das Kabinett hat am Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie treten am Sonntag, 11. April, in Kraft. Die Ausnahme bildet die Regelung zur Außengastronomie, die erst ab Montag, 12. April, wieder unter strengen Auflagen öffnen kann. Ermöglicht werden auch Modellprojekte, diese starten frühestens ab dem 19. April. Andere Regelungen werden weitgehend fortgesetzt.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Zukunftsstadt „Ein Haus für Friedrichstadt“
Bürger*innen können sich ab April 2021 über das Modellprojekt #1 „Ein Haus für Friedrichstadt“ im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt in der Stadtbücherei und im Stadtarchiv zu den jeweiligen Öffnungszeiten unter Einhaltung der Hygieneregelungen informieren. Gemeinsam mit den Friedrichstädter*innen wird das Modellprojekt für die Stadt entwickelt.
Öffnungszeiten Stadtbücherei Montag – Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr / Mittwoch geschlossen / Donnerstag 08:30 – 12:00 u. 14:00 – 16:00 Uhr (jeden 1. Do. im Monat 14:00 – 18:00 Uhr) / Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Stadtarchiv Friedrichstadt Montag: 09:30 Uhr – 12:00 Uhr / Donnerstag: 09:30 Uhr – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bäderverordnung
Die Bäderverordnung wird bis zum 18. April 2021 weiter ausgesetzt.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Schreddern von Busch- und Strauchwerk
Am Freitag, den 26. März 2021, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Samstag, den 27. März 2021, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet für Friedrichstädter Bürger auf dem Skaterplatz des Geländes der Eider-Treene-Schule das Schreddern von Busch- und Strauchwerk statt.
Der Astumfang darf nicht größer als 12 cm sein.
Das zerkleinerte Strauchwerk kann bei Bedarf für eigene Zwecke als Humus oder Bodenabdeckung verwendet werden. Bauholz, Baumstümpfe oder sonstiger Unrat dürfen nicht angeliefert werden.
Es ist nicht möglich, das Schreddergut vor dem Schreddertag anzuliefern.
Stadt Friedrichstadt
Die Bürgermeisterin
Bitte tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Abstände von 2 m ein.