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Geplante Sperrungen der Bahnübergänge

Bahnübergang Friedrichstadt (Tönninger Straße)

Vorschau:
06.11.2020 23:00 Uhr – 10.11.2020 04:00 Uhr Vollsperrung (Fußgänger und Radfahrer frei) geplant

13.11.2020 23:00 Uhr – 17.11.2020 04:00 Uhr Vollsperrung (Fußgänger und Radfahrer frei) geplant

Weitere Informationen zu den Bahnübergangssperrungen zwischen Husum und Friedrichstadt

Bahnübergangssperrungen zwischen Husum und Friedrichstadt (PDF) – Stand: 09.04.2020

Schleuse Friedrichstadt

Im Hinblick auf die derzeitige Lage werden an der Schleuse Friedrichstadt zunächst bis zum 10.05.2020 keine Schleusungen vorgenommen. Falls sich dieser Zeitraum verlängert werden wir hierüber erneut informieren.

Corona: Mehr Transparenz für Bürger

Das Kabinett hat eine zusammenfassende Verordnung und einen neuen Runderlass zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200402_Corona_Verordnung_neu.html

In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mehrere Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Epidemie veröffentlicht. „Uns ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Mein Dank gilt insbesondere allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen halten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Auch den Kommunen, die die Regelungen vor Ort umsetzten, gelte sein herzlicher Dank.

Neue Verordnung präzisiert Vorgaben

Das Land hat die bestehenden Erlasse und Verordnungen reduziert, zusammengeführt und präzisiert, um die Umsetzung der zahlreichen Regelungen transparenter und klarer zu gestalten. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am Donnerstagabend die neue „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ sowie einen neuen Runderlass an die Gesundheitsämter beschlossen. Darin werden bestehende Auflagen klargestellt und inhaltlich geordnet, aber auch weiter verschärft. Die bisherigen Einzelerlasse zu den Insel-Regelungen und Rehaeinrichtungen werden damit ersetzt.

Menschenleben schützen

Der neue Runderlass regelt nun vor allem die Betretungsverbote für Kitas, Schulen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere Krankenhäuser und Altenpflege. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der letzten Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheimen ergänzt. Auch zukünftig sollen diese neue Bewohner aufnehmen können, allerdings erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne in ihrer eigenen oder Ausweicheinrichtungen. Pflegeheime müssen ihre Bewohner auch dazu verpflichten, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nicht-Bewohnern zu unterlassen, um einen Virus-Eintrag in die Einrichtung zu verhindern. Gesundheits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg betont: „Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind. Ich bitte bei allen Beteiligten um Verständnis, es geht hier um den Schutz von Menschenleben.“

Alle Beschränkungen zusammengefasst

Die erweiterte und überarbeitete Landesverordnung fasst die bisherige Landesverordnung sowie Teile bestehender Erlasse zusammen. Alle Beschränkungen für das öffentliche Leben sind nun in der Verordnung zusammengefasst. Das erleichtert es auch Ordnungsbehörden und Polizei, die Einhaltung der notwendigen Vorgaben zu überwachen.

Teil der Verordnung sind unter anderem:

  • Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten (§ 2);
  • Regelungen zu Versammlungen (§ 3) (überführt);
  • Regelungen zum Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee (§ 4) (überführt);
  • Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind (§ 5 Absatz 2 Satz 3).
  • Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und Autohöfen (§ 5 Absatz 2 Satz 2);
  • Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel (§6 Abs. 1 Satz 1)
  • Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportler (§ 6 Absatz 4);
  • Regelungen für Kur- und Rehaeinrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (§ 8) (überführt);
  • Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur (§ 10) (überführt);
  • Darstellung von Ordnungswidrigkeiten (§ 12)

Die zusammenfassende Verordnung und der neue Runderlass treten am Freitag in Kraft.

Die Verordnung im Wortlaut

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

Corona-Testungen und Quarantäne im Kreis Nordfriesland: So funktioniert es

Viele Nordfriesen möchten sich gern auf das Coronavirus testen lassen. »Die Labore kommen jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb kann nicht jeder Interessierte getestet werden. Das ist aber auch gar nicht immer notwendig«, erklärt die Leiterin des nordfriesischen Kreisgesundheitsamtes, Dr. Antje Petersen.

Wer wird getestet?

Deutschlandweit werden grundsätzlich nur Personen getestet, die grippeähnliche Symptome haben und in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten.

Risikopatienten mit Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislauf- oder des Immunsystems und Atemwegsbeschwerden sollten mit ihrem Hausarzt telefonisch besprechen, ob ein Test sinnvoll ist.

Bei Pflegepersonal und Ärzten gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen – hier wird unter bestimmten Voraussetzungen engmaschiger getestet.

Wer führt den Test durch?

Abstriche zur Testung nehmen in Nordfriesland sowohl Hausärzte als auch Ärzte vor, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) damit beauftragt wurden. Oft werden die Patienten an speziell eingerichtete Corona-Ambulanzen der KV verwiesen.

»Ich bitte um Verständnis dafür, dass Patienten auf gar keinen Fall ohne klare Absprache in eine Praxis kommen dürfen. Alle Termine sind telefonisch zu vereinbaren«, mahnt die Leiterin des Gesundheitsamtes.

In den Kreis-Kliniken in Husum, Niebüll und Wyk auf Föhr finden keine Tests statt.

Wer übermittelt das Testergebnis?

Die stark ausgelasteten Labore senden das Testergebnis oft erst nach zwei bis fünf Tagen an den beauftragenden Arzt. Positive Ergebnisse werden zusätzlich dem Gesundheitsamt mitgeteilt, von negativen hingegen erfährt es oft nichts. »Viele rufen trotzdem bei uns an. Aber wir können sie nur an den Arzt verweisen, der den Test in Auftrag gegeben hat«, betont Dr. Petersen.

Was ist Quarantäne?

Quarantäne ist eine vorübergehende Isolierung von Personen, die eine ansteckende Krankheit haben oder bei denen ein solcher Verdacht besteht. Sie kann in einer Klinik oder als »häusliche Absonderung« auch zuhause vollzogen werden.

In Zeiten des Coronavirus können Gesundheitsämter eine häusliche Absonderung empfehlen oder anordnen. Die Anordnung erfolgt mündlich und wird anschließend schriftlich bestätigt.

Wer muss in Quarantäne?

Bei an Covid-19 Erkrankten sowie bei Personen, die einen intensiven Kontakt zu diesen hatten, wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Gleiches gilt für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Das heißt, zu Hause zu bleiben und zwei Meter Abstand zu Angehörigen zu halten.

»Zudem soll eine gute Händehygiene eingehalten werden, nach Möglichkeit nicht gemeinsam gegessen und nicht gemeinsam aus einem Glas getrunken werden. Zahnbürsten und Handtücher sollten nicht gemeinsam genutzt werden«, erläutert Dr. Antje Petersen. Auch ein Mund- Nasenschutz könne sinnvoll sein.

Bei jedem Nordfriesen in behördlich angeordneter Quarantäne erkundigt sich das Gesundheitsamt ein- bis zweimal täglich nach seinem Befinden.

Wem wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen?

Personen, die getestet wurden, aber nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem Erkrankten hatten, wird dringend empfohlen, bis zum Erhalt des Testergebnisses aus freien Stücken in häuslicher Absonderung zu bleiben.

Auch bei vielen Nicht-Risikogebieten besteht Unsicherheit über die Ansteckungsgefahr vor Ort. Daher rät das Bundesgesundheitsministerium generell allen Einreisenden, freiwillig 14 Tage lang zuhause zu bleiben.

Menschen, die lediglich Kontakt zu einer symptomfreien Kontaktperson hatten (»Kontakt zum Kontakt«), gelten nicht als gefährdet. Bei ihnen werden weder Test noch Quarantäne angeordnet. »Man geht davon aus, dass sie nicht genügend Viren aufgenommen haben, um Dritte anzustecken«, unterstreicht Dr. Antje Petersen.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreis Nordfriesland

Corona: Land verschärft die Regeln weiter

Das Land Schleswig-Holstein hat gestern eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, um die zahlreichen Regelungen zum Thema Corona einfacher und klarer zu gestalten. Ebenso wie alle anderen Kreise hat der Kreis Nordfriesland die Inhalte in einer eigenen Allgemeinverfügung übernommen. Die wichtigsten Änderungen:

Imbisswagen und mobiler Speisenverkauf

Nicht ortsgebundende oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen müssen ausnahmslos schließen. Das betrifft insbesondere Imbisswagen. Auch gelegentliche Sonderaktionen, bei denen ein Gastronom außerhalb seines eigentlichen Lokals einen mobilen Verkaufsstand betreibt, sind verboten. Bisher war dies unter Beachtung bestimmter Auflagen möglich, jetzt geht es nicht mehr.

»Weiterhin möglich ist es jedoch, Speisen telefonisch in einer Gaststätte zu bestellen und sie abzuholen, um sie zuhause zu verzehren. Auch dabei müssen natürlich die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden«, erläutert Nina Rahder, die Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen der Kreisverwaltung. Auch Lieferdienste könnten weiterarbeiten.

Pflegeheime: Neuaufnahmen nur nach Quarantäne

Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheime oder Heime für Menschen mit Behinderungen dürfen neue Bewohner nur noch mit Zustimmung der Heimaufsicht des Kreises und nach einer zweiwöchigen Quarantäne aufnehmen. Auch wenn Bewohner etwa von Familienbesuchen oder Krankenhausaufenthalten zurückkehren, dürfen sie nur nach Prüfung durch die Heimaufsicht wieder aufgenommen werden.

»Unsere Heimaufsicht wird sich im Zweifelsfall eng mit dem Gesundheitsamt abstimmen«, erläutert Nina Rahder.

Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt im Internet zu finden.

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_No

Amtsblatt – Sonderausgabe 27 vom 3.4.2020

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 – Stand 3.4.2020

Bekanntmachung: Satzung der Stadt Friedrichstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in Friedrichstadt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) und § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt in ihrer Sitzung am 12.03.2020 folgende Satzung beschlossen:


Bekanntmachung: Satzung der Stadt Friedrichstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ (PDF)

Personelle Änderung im Bereich „Ordnungsamt“

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die Stadt Friedrichstadt begrüßt Herrn Fabian Langbehn als neuen Sachbearbeiter im Bereich „Allg. Ordnungsangelegenheiten“.

Herr Langbehn steht Ihnen ab sofort unter der gewohnten Telefonnummer 04841/992-710 sowie unter

zur Verfügung (Büro: Rathaus, 1. OG, ehemals Frau Postel).

Frau Femke Postel wird zukünftig die Aufgaben der Stabstelle (allg. kommunalrechtliche Angelegenheiten) der Stadt Friedrichstadt wahrnehmen und ist künftig unter , Tel.: 04841/992-724 zu erreichen.