Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH informiert:
Um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei der
Bewältigung von Umsatzausfällen aufgrund der Corona-Krise zu
unterstützen, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung zusammen
mit den Förderinstituten die „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative
für Stabilität“ gestartet. Sie erleichtert den KMUs den Zugang zu
Krediten und Eigenkapital.
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH), Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein
(MBG SH) haben gemeinsame Finanzierungskoordinatoren bestimmt: Jürgen Wilkniß von der BB-SH (Tel. 0431 5938 133,
) und Matthias Voigt von der
IB.SH (Tel. 0431 9905 3330,
) sind die zentralen Ansprechpartner für Hausbanken und Unternehmen.
Das Kieler Wirtschaftsministerium hebt in seiner Pressemitteilung vor allem das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ hervor. Das Land werde im Rahmen
dieses Programms für die von der Investitionsbank zugesagten Darlehen Garantien übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) bietet an,
Überbrückungskredite zu besichern. Dies könne in Verbindung mit einer
Hausbankfinanzierung geschehen. Dazu gelte eine neue
Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Mio. Euro und eine Ausweitung der
Fördermöglichkeiten
für Betriebsmittelkredite.
Zusätzlich können die Unternehmen sich an die Förderlotsen der
IB.SH wenden (Tel. 0431 9905-3365,
). Auch
die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat eine zentrale Service-Hotline
für Unternehmen eingerichtet: Tel. 0461 806-806.
Informationen über Antragsvoraussetzungen für die SH-Finanzierungsinitiative finden Sie hier:
https://www.bb-sh.de/news/bb-sh-aktuell/
https://www.ib-sh.de/aktuelles/presse/pressemitteilung/landesregierung-und-foerderbanken-starten-gegen-folgen-der-corona-krise-schleswig-holstein-finanzierungsinitiative-fuer-stabilitaet/
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu
Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld
erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur
(Tel. 0800 45555 20).
Die Landesregierung verweist auch auf das Hilfsprogramm der Bundesregierung „Schutzschild“:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html