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Soforthilfen in SH für Unternehmen gegen Folgen der Corona-Krise

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH informiert:

Um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei der Bewältigung von Umsatzausfällen aufgrund der Corona-Krise zu unterstützen, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung zusammen mit den Förderinstituten die „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität“ gestartet. Sie erleichtert den KMUs den Zugang zu Krediten und Eigenkapital.

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH), Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG SH) haben gemeinsame Finanzierungskoordinatoren bestimmt: Jürgen Wilkniß von der BB-SH (Tel. 0431 5938 133, juergen.wilkniss@bb-sh.de) und Matthias Voigt von der IB.SH (Tel. 0431 9905 3330, matthias.voigt@ib-sh.de) sind die zentralen Ansprechpartner für Hausbanken und Unternehmen.

Das Kieler Wirtschaftsministerium hebt in seiner Pressemitteilung vor allem das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ hervor. Das Land werde im Rahmen dieses Programms für die von der Investitionsbank zugesagten Darlehen Garantien übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) bietet an, Überbrückungskredite zu besichern. Dies könne in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung geschehen. Dazu gelte eine neue Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Mio. Euro und eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.

Zusätzlich können die Unternehmen sich an die Förderlotsen der IB.SH wenden (Tel. 0431 9905-3365, foerderlotse@ib-sh.de). Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat eine zentrale Service-Hotline für Unternehmen eingerichtet: Tel. 0461 806-806.

Informationen über Antragsvoraussetzungen für die SH-Finanzierungsinitiative finden Sie hier:

https://www.bb-sh.de/news/bb-sh-aktuell/

https://www.ib-sh.de/aktuelles/presse/pressemitteilung/landesregierung-und-foerderbanken-starten-gegen-folgen-der-corona-krise-schleswig-holstein-finanzierungsinitiative-fuer-stabilitaet/

Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur (Tel. 0800 45555 20).

Die Landesregierung verweist auch auf das Hilfsprogramm der Bundesregierung „Schutzschild“:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

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