Your browser does not support JavaScript!

Corona: Änderung der Allgemeinverfügung vom 21.03.2020 – Stand 23.03.2020 – Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen

Die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung privater Versammlungen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 21.3.2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/2020, wird wie folgt geändert:

Der Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen – wird wie folgt formuliert:

1. Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen sind untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.

Der Rest der o.g. Allgemeinverfügung bleibt unverändert.

Begründung:
Die o.g. Formulierung bringt den Willen des Verfügungsgebers genauer zum Ausdruck und ist rechtssicherer als die vorherige Formulierung „…sind … zu untersagen …“


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Mehr aktuelle Beiträge der Stadt Friedrichstadt