Das Landeskabinett hat heute (20. März) eine Verschärfung der Beschränkungen von privaten Versammlungen beschlossen. Im neuen Runderlass vom 20. März 2020 heißt es unter Ziffer 9:
„Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen zu untersagen, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.“
Der Runderlass im Internet