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Öffentlicher Aufruf: Investoren zur Aufstellung von E-Ladesäulen

Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur Aufstellung und zum Betrieb von E-Ladesäulen.

Informationen zu den Rahmenbedingungen

Baurechtliches

Grundsätzlich gilt: E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge dürfen nur aufgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.  Zuständig und Kostenträger für die Bauvoranfrage und den Bauantrag: Investor.

Zur Verfügung stehende Flächen (Standorte)

Jeweils 2 bis 4 als Parkplätze gekennzeichnete Flächen auf den für die Allgemeinheit vorgesehenen Parkplätzen P3 Alter Hafen, P4 Seebüll und Schleswiger Straße.

Flächenüberlassung

Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages nach bürgerlichem Recht – 6 Jahre – mit der Option auf Verlängerung

Art der Nutzung

Ausschließlich für das Errichten einer E-Ladesäulen-Infrastruktur durch den Investor, der auch für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich ist.

Anzahl der E-Ladesäulen

E-Ladesäulen mit Normalladepunkten, ca. 22kW, Ladezeit 2 – 4 Stunden und / oder

E-Ladesäulen mit Schnellladepunkten, ca. 50 kW, Ladezeit 30 min bis 60 min

Hinweis: Beim Aufstellen von Ladesäulen mit Schnellladepunkten können erhebliche Zusatzkosten für die Anbindung an das Stromnetz anfallen.


Sämtliche Tiefbaumaßnahmen sind vom Investor zu tragen und beim Bauamt zu beantragen. Die Kosten sind vom Investor zu übernehmen.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens zum 14. Mai 2024 mit einem vollumfänglichen Konzept bei der Stadt Friedrichstadt zu bewerben:

Stadt Friedrichstadt

Der Bürgermeister

Am Markt 11

25840 Friedrichstadt

oder

Per E-Mail an: info@rathaus-friedrichstadt.de

Für Rückfragen:

Ole Hamann

04881/939319

o.hamann@rathaus-friedrichstadt.de

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