Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur Aufstellung und zum Betrieb von E-Ladesäulen.
Informationen zu den Rahmenbedingungen
Baurechtliches
Grundsätzlich gilt: E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge dürfen nur aufgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zuständig und Kostenträger für die Bauvoranfrage und den Bauantrag: Investor.
Zur Verfügung stehende Flächen (Standorte)
Jeweils 2 bis 4 als Parkplätze gekennzeichnete Flächen auf den für die Allgemeinheit vorgesehenen Parkplätzen P3 Alter Hafen, P4 Seebüll und Schleswiger Straße.
Flächenüberlassung
Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages nach bürgerlichem Recht – 6 Jahre – mit der Option auf Verlängerung
Art der Nutzung
Ausschließlich für das Errichten einer E-Ladesäulen-Infrastruktur durch den Investor, der auch für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich ist.
Anzahl der E-Ladesäulen
E-Ladesäulen mit Normalladepunkten, ca. 22kW, Ladezeit 2 – 4 Stunden und / oder
E-Ladesäulen mit Schnellladepunkten, ca. 50 kW, Ladezeit 30 min bis 60 min
Hinweis: Beim Aufstellen von Ladesäulen mit Schnellladepunkten können erhebliche Zusatzkosten für die Anbindung an das Stromnetz anfallen.
Sämtliche Tiefbaumaßnahmen sind vom Investor zu tragen und beim Bauamt zu beantragen. Die Kosten sind vom Investor zu übernehmen.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens zum 14. Mai 2024 mit einem vollumfänglichen Konzept bei der Stadt Friedrichstadt zu bewerben:
Stadt Friedrichstadt
Der Bürgermeister
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
oder
Per E-Mail an: info@rathaus-friedrichstadt.de
Für Rückfragen:
Ole Hamann
04881/939319
o.hamann@rathaus-friedrichstadt.de