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Silvester unter Corona-Bedingungen: kein Böllerverkauf, nur Kleinstpartys und besser kein Rummelpott

In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit keine Böller und Raketen verkauft werden. Zwar ist es nicht gesetzlich verboten, vorhandene Restbestände am 31. Dezember und 1. Januar zu zünden; doch die Landesregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, auf Feuerwerkskörper zu verzichten.

Landrat Florian Lorenzen schließt sich dem Appell an: »Böller passen momentan einfach nicht in die Zeit. Wenn jemand durch Feuerwerk verletzt wird und ins Krankenhaus muss, wird das ohnehin belastete Klinikpersonal noch mehr unter Druck gesetzt. Das muss nun wirklich nicht sein.«

Wo Maskenpflicht, dort böll’re nicht!
Zusätzlich setzt der Kreis NF eine Allgemeinverfügung in Kraft, die das Böllern in belebten Straßen untersagt. Dadurch ist es auch in der Husumer Innenstadt verboten, ebenso wie in Niebüll, Leck, Bredstedt, Tönning und Friedrichstadt.

Der Husumer Bürgermeister Uwe Schmitz: »Das Prinzip ist ganz einfach zu merken – wo Maskenpflicht herrscht, darf nicht geböllert werden.«

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland.

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