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Hinweis zur Vergabe von Bootsliegeplätzen

Die Vergabe von Bootsliegeplätzen (d.h. Anlegestellen und Stegen) innerhalb der Stadt Friedrichstadt erfolgt seitens des Kreises Nordfriesland (Genehmigungsbehörde).

Es gibt keine Warteliste.

Der Bestand der vorhandenen Bootsliegeplätze darf nicht erweitert werden.

Personen, die an einem Bootsliegeplatz interessiert sind, müssen sich eigenständig darum bemühen, einen Genehmigungsinhaber in Erfahrung zu bringen, der gewillt ist, seinen Bootsliegeplatz abzugeben. Beide haben ihr jeweiliges Interesse schriftlich gegenüber der Genehmigungsbehörde (Kreis Nordfriesland) zu bekunden.

Finanzielle Aspekte, die sich ggf. aus der Übernahme eines vorhandenen Steges (hier z.B. Materialkosten) ergeben, haben beide Parteien eigenständig zu regulieren.

Die Bootsliegeplätze sind mit einer Nummer zu versehen, die der Genehmigung zu entnehmen ist. Diese Nummer sowie ein Zusatz, der einen Hinweis auf die Lage gibt (z.B. M21 für Mittelburggraben und Bootsliegeplatz Nr. 21), sollten nach Möglichkeit am dazugehörigen Boot angebracht werden. Dies erleichtert z.B. im Rahmen von Stürmen die Zuordnung von Booten, die nicht ausreichend befestigt waren.

Die Bootsliegeplätze und die dazugehörigen Einrichtungen (z.B. Stege) sind in einem verkehrssicheren und pfleglichen Zustand zu halten. Zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Verkehrssicherheit ist der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) in Husum. Die Stadt Friedrichstadt übermittelt als zuständige Hafenbehörde baufällige Steganlagen an den LKN.SH.

Als Befestigung im Bereich der Spundwände (Landeseigentum) dürfen nur sog. Belegklampen verwendet werden. Das Einbringen von Gegenständen (z.B. Rohre als Befestigungsmöglichkeit) auf städtischem Grund ist verboten.

Genehmigungsbehörde:
Kreis Nordfriesland
Untere Naturschutzbehörde
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67-0

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