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15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag, 4. März 2021, 19:00 Uhr findet in der Turnhalle, Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 15. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch die Bürgermeisterin und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 14. Sitzung am 10.12.2020
  • Einwohnerfragestunde
  • Einwohnerantrag gemäß § 16 f Gemeindeordnung – hier: Unterlassen von per Beschluss der Stadt Friedrichstadt geplanten Eingriffen in die bestehende Bausubstanz und Gestaltung des Treenebades sowie Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Beschlusses
    • Zulässigkeitsprüfung durch die Stadtverordnetenversammlung
      • Feststellung der formellen Voraussetzungen durch die Stadtverordnetenversammlung (§16f Abs. 2,3 GO) – insb. das Erreichen des erforderlichen Quorums nach erfolgter Überprüfung der Eintragungen durch die Meldebehörde
      • Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages
    • Anhörung der im Einwohnerantrag benannten Vertretungsberechtigten
    • Beratung und Entscheidung über den Einwohnerantrag
  • Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Beteiligung an der SH Netz AG
  • Stadtentwicklung: Etablierung eines Tiny-House-Projektes
    • Bericht über das Bodengutachten
    • Bestätigung des Grundsatzbeschlusses des Ausschusses für Bau, Planung, Denkmalpflege und Umwelt über die mögliche Realisierung eines Tiny-House-Projektes im Bereich Halbmond 1 – Flur 6, Flurstück 75 – (hier: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18) und Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vom 29.10.2020 auf Grundlage des ergangenen Bodengutachtens
    • Bestätigung des Aufstellungsbeschlusses des Ausschusses für Bau, Planung, Denkmalpflege und Umwelt für den Bebauungsplan Nr. 18 – 3. Änderung für das Gebiet westl. Neuer Hafen, südlich der Tönninger (B 202) – Halbmondgelände vom 29.10.2020 auf Grundlage des ergangenen Bodengutachtens
    • Öffentlicher Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung (inkl. Konzept) potentieller Investoren zur möglichen Realisierung eines Tiny-House-Projektes – Informationen zu den Rahmenbedingungen
  • Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer digitalen Informationsstele für den Marktplatz
  • Eider-Treene-Schule – Vergabe von Dienstleistungsaufträgen durch die Stadt Tönning
  • (Schulträger) – hier: Architektenleistungen sowie Technische Gebäudeausstattung im Rahmen des Turnhallenneubaus
  • Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Wasserrettung als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch die Feuerwehr Friedrichstadt im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr (Versicherungsschutz der Feuerwehr)
  • Bericht der Bürgermeisterin
  • Bericht der Ausschüsse und Delegierten
  • Anfragen der Stadtverordneten
  • Finanz- und Personalangelegenheiten
  • Marketingangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Daher ist es unbedingt erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

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