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Personalwechsel in der Stadtbücherei

Liebe Nutzer*innen der Stadtbücherei im Rathaus,

unsere geschätzte Kollegin, Frau Iris Tiedböhl, hat uns leider verlassen und dabei ihren privaten Traum jenseits des Atlantiks zu verwirklichen.

Wir haben sie nicht gern gehen lassen, wünschen ihr für ihr Abenteuer aber natürlich alles erdenklich Gute!

Erfreulicherweise haben wir in Frau Uta Hippler eine ebenso engagierte Nachfolgerin gefunden und begrüßen sie hiermit ganz herzlich als neue Leiterin der Stadtbücherei.

Lärmschutzwall zwischen der Seether Chaussee / B202 und der Christiansenstraße

In Kürze ist es soweit: Der Lärmschutzwall im Bereich zwischen der Seether Chaussee / B202 und der Christiansenstraße in Friedrichstadt wird restlos von den hierauf wachsenden Bäumen befreit. Hierbei handelt es sich um eine notwendige Maßnahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zur Verhinderung einer weiteren Setzung des Walls.

In der Vergangenheit musste immer wieder beobachtet werden, wie einzelne Bäume durch Windeinwirkungen zu Boden fielen. Ebenfalls musste festgestellt werden, dass die vielen Bäume auf dem Lärmschutzwall die Problematik hinsichtlich einer weiteren Verbeiterung des Walls begünstigen. Durch das weitere Setzen unterschreitet der Wall mittlerweile an manchen Stellen die geforderte gesetzliche Mindesthöhe.

Zwecks Wiederherstellung der Mindesthöhe des Lärmschutzwalls wurde nunmehr zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde im ersten Schritt die Herabnahme / Fällung der vorhandenen Bäume abgestimmt.

Nach Abschluss aller erforderlichen Arbeiten soll dann auch wieder eine Bepflanzung des Lärmschutzwalls stattfinden. Hierfür eignen sich verschiedene Straucharten (beispielsweise: Weißdorn, Hundsrose, Pfaffenhüttchen etc.).

Selbstverständlich werden die Pflegearbeiten aus Gründen des Artenschutzes bis zum 28.02.2022 ausgeführt.

Bootsliegeplätze am Hundebadestrand (Am Westersielzug)

Die Stadt Friedrichstadt fordert die Bootsliegeplatzinhaber*innen, welche ihren Bootsliegeplatz im Bereich des Hundebadestrandes (genauer Standort siehe beigefügte Fotoaufnahmen) haben, dringend auf, sich mit dem Ordnungsamt (Herrn Langbehn – Telefonnummer: 04841-992-710 o. per E-Mail: ) in Verbindung zu setzen.

Hierbei geht es konkret um die Bootsliegeplätze (Pfahlvorrichtungen zur Befestigung von Booten), welche sich – von der Uferseite aus – auf der linken Seite des auf den Fotoaufnahmen ersichtlichen Holzsteges direkt im Wasser befinden.

Die derzeitigen Besitzer*innen dieser „Pfahlliegeplätze“ werden gebeten, sich bis spätestens zum Freitag, den 04.02.2022 bei der Stadt Friedrichstadt zu melden.

Bei fehlender Kontaktaufnahme werden die Pfähle zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ersatzlos entfernt.

Straßensanierung 2./3. Bauabschnitt (Doesburger Straße, Schwabstedter Weg, Drager Weg, Oldenkooger Ring)

Am gestrigen Tag erhielt die Stadt Friedrichstadt von der beauftragten Baufirma die Mitteilung, dass sich der Baubeginn im o.g. Bauabschnitt leider noch verzögern wird. Ein Baubeginn könnte ggf. erst am 01.03.2022 (ohne Gewähr) erfolgen.

Bei derartigen Bauvorhaben sind immer diverse organisatorische, logistische und witterungsbedingte Aspekte zu beachten, weshalb entsprechende Änderungen wie diese kurzfristig eintreten können.  

Sollten Sie als Anlieger des betroffenen Bauabschnittes Maßnahmen im Bereich Ihres Grundstückes planen oder ggf. größere Anlieferungen erwarten und sind sich unsicher, ob dies ggf. mit der o.g. Maßnahme kollidieren könnte, so wenden Sie sich bitte entweder an das Bauamt oder das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Internetseite unter „Verwaltung“. Die Stadt Friedrichstadt lässt diese Sanierung durch einen beauftragten Dritten durchführen. Es wird daher höflichst um Verständnis dafür gebeten, dass die Stadt Friedrichstadt auf den zeitlichen Ablauf keinen Einfluss nehmen kann; entsprechend können Ihnen keine verbindlichen Zeiten genannt werden. Wir stellen jedoch bei entsprechendem Erfordernis gerne einen Kontakt zur durchführenden Firma her.

Streu- und Räumpflicht

Die Stadt Friedrichstadt weist auf die innerörtliche Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer*innen hin:

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Frontlänge (insb. bei Eckgrundstücken) des anliegenden Grundstücks.

Von Eis und Schnee zu reinigen sind:

  • Gehwege
  • Rinnsteine
  • Grünstreifen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist
  • Fahrbahnen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist (z. B. in Neubaugebieten ohne Gehweg)

Die zu reinigenden Gehwege, Grünstreifen und Fahrbahnen sind in mindestens einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten und abzustreuen. Abstumpfende Mittel (Sand u. ä.) sind vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.

Der Schnee ist, wenn möglich, auf dem eigenen Grundstück zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird und die Entwässerungsrinnen schneefrei bleiben. Wenn dieses nicht möglich ist, ist der Schnee am Gehwegrand zu lagern. Einlaufrinnen und Hydranten sind auf jeden Fall von Ein und Schnee freizuhalten.

 Ergänzung für den Altstadtbereich der Stadt Friedrichstadt:

Schnee sollte hier nach Möglichkeit auf den städtischen Grünflächen oder am Gehwegrand gelagert werden und nicht im Bereich der Parkbuchten – Grund: So vermeidet man eine Straßenverengung (Feuerwehr!) und erhält die notwendige Anzahl an Parkplätzen aufrecht.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Im Interesse aller Bürger*innen wird auf die Beachtung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht entsprechend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für Unfälle bei Schnee- und Eisglätte, die auf Missachtung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind, haften die Grundstückseigentümer*innen.

Nicht vor Ort ansässige Eigentümer*innen von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls zur Reinigung sowie zur Räum- und Streupflicht verpflichtet.

Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (§33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein).

Die vorstehende gesetzliche Regelung beinhaltet, dass Zweige und Äste von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fuß-und Radwege sowie Straßen) hereinragen bis zur Grundstücksgrenze von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Sichtdreiecke in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bis auf eine Höhe von ca. 90 cm freigeschnitten werden.

Die Stadt Friedrichstadt kann auf Ihre Kosten im Rahmen einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt zwangsweise durchführen. Des Weiteren stellt die Unterlassung des Rückschnitts eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Bekanntmachung der Stadt Friedrichstadt über die Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper.

Es wird angeordnet, dass am 31. Dezember 2021 und am 01. Januar 2022 pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie z.B. Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) in der Altstadt der Stadt Friedrichstadt nicht abgebrannt werden dürfen.

Diese Anordnung stützt sich auf § 23 und § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Altstadtbereich umfasst folgende Straßenzüge:
Am Markt, Am Stadtfeld, Am Fürstenburgwall, Am Treenefeld, Am Binnenhafen, Am Mittelburgwall, Am Westersielzug, Flachsblumenstraße, Holmertorstraße, Holmer Tor, Kaneelstraße, Kirchenstraße, Lohgerberstraße, Mittelgrabenstraße Neue Straße, Ostermarktstraße, Osterlilienstraße, Ostergrabenstraße, Prinzenstraße, Prinzeßstraße Schmiedestraße, Treeneufer, Westerlilienstraße, Westermarktstraße, Westerhafenstraße

Begründung:

Aufgrund der dichten Bebauung ist der Altstadtbereich als besonders brandgefährdet anzusehen.

Zusätzlich wird auf das daneben generell bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres hingewiesen.

Verstöße gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Friedrichstadt, 23.12.2021

Christiane Möller-von Lübcke
Bürgermeisterin

Tannenbäume werden abgeholt

In Friedrichstadt werden die Tannenbäume ab dem 06.01.2022 vom Bauhof der Stadt abgeholt.

Bitte legen Sie die Tannenbäume, die unbedingt rein und ohne Lametta sein müssen, ab 8:00 Uhr sichtbar in die Nähe der Straßen.

Musical „Am Markt“

Musical anlässlich des 400-jährigen Stadtjubiläums: Der erste Trailer wurde veröffentlicht.

Testzentrum in Friedrichstadt

Kostenlose Tests -ohne Termin – täglich (auch feiertags) ab dem 10.02.2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Es wird vom Betreiber darum gebeten, sich vorab unter: test.covstop.de zu registrieren, um den Vorgang zu beschleunigen.

Betreiber:

Andre Cardell
Gesundheitsdienst C und P Schleswig-Holstein GmbH 
Boysenstr. 13
25980 Sylt OT Westerland
Telefon: 04651 95 76 42