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Streu- und Räumpflicht

Die Stadt Friedrichstadt weist auf die innerörtliche Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer*innen hin:

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Frontlänge (insb. bei Eckgrundstücken) des anliegenden Grundstücks.

Von Eis und Schnee zu reinigen sind:

  • Gehwege
  • Rinnsteine
  • Grünstreifen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist
  • Fahrbahnen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist (z. B. in Neubaugebieten ohne Gehweg)

Die zu reinigenden Gehwege, Grünstreifen und Fahrbahnen sind in mindestens einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten und abzustreuen. Abstumpfende Mittel (Sand u. ä.) sind vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.

Der Schnee ist, wenn möglich, auf dem eigenen Grundstück zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird und die Entwässerungsrinnen schneefrei bleiben. Wenn dieses nicht möglich ist, ist der Schnee am Gehwegrand zu lagern. Einlaufrinnen und Hydranten sind auf jeden Fall von Ein und Schnee freizuhalten.

 Ergänzung für den Altstadtbereich der Stadt Friedrichstadt:

Schnee sollte hier nach Möglichkeit auf den städtischen Grünflächen oder am Gehwegrand gelagert werden und nicht im Bereich der Parkbuchten – Grund: So vermeidet man eine Straßenverengung (Feuerwehr!) und erhält die notwendige Anzahl an Parkplätzen aufrecht.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Im Interesse aller Bürger*innen wird auf die Beachtung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht entsprechend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für Unfälle bei Schnee- und Eisglätte, die auf Missachtung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind, haften die Grundstückseigentümer*innen.

Nicht vor Ort ansässige Eigentümer*innen von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls zur Reinigung sowie zur Räum- und Streupflicht verpflichtet.

Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (§33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein).

Die vorstehende gesetzliche Regelung beinhaltet, dass Zweige und Äste von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fuß-und Radwege sowie Straßen) hereinragen bis zur Grundstücksgrenze von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Sichtdreiecke in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bis auf eine Höhe von ca. 90 cm freigeschnitten werden.

Die Stadt Friedrichstadt kann auf Ihre Kosten im Rahmen einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt zwangsweise durchführen. Des Weiteren stellt die Unterlassung des Rückschnitts eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Bekanntmachung der Stadt Friedrichstadt über die Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper.

Es wird angeordnet, dass am 31. Dezember 2021 und am 01. Januar 2022 pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie z.B. Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) in der Altstadt der Stadt Friedrichstadt nicht abgebrannt werden dürfen.

Diese Anordnung stützt sich auf § 23 und § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Altstadtbereich umfasst folgende Straßenzüge:
Am Markt, Am Stadtfeld, Am Fürstenburgwall, Am Treenefeld, Am Binnenhafen, Am Mittelburgwall, Am Westersielzug, Flachsblumenstraße, Holmertorstraße, Holmer Tor, Kaneelstraße, Kirchenstraße, Lohgerberstraße, Mittelgrabenstraße Neue Straße, Ostermarktstraße, Osterlilienstraße, Ostergrabenstraße, Prinzenstraße, Prinzeßstraße Schmiedestraße, Treeneufer, Westerlilienstraße, Westermarktstraße, Westerhafenstraße

Begründung:

Aufgrund der dichten Bebauung ist der Altstadtbereich als besonders brandgefährdet anzusehen.

Zusätzlich wird auf das daneben generell bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres hingewiesen.

Verstöße gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Friedrichstadt, 23.12.2021

Christiane Möller-von Lübcke
Bürgermeisterin

Tannenbäume werden abgeholt

In Friedrichstadt werden die Tannenbäume ab dem 06.01.2022 vom Bauhof der Stadt abgeholt.

Bitte legen Sie die Tannenbäume, die unbedingt rein und ohne Lametta sein müssen, ab 8:00 Uhr sichtbar in die Nähe der Straßen.

Musical „Am Markt“

Musical anlässlich des 400-jährigen Stadtjubiläums: Der erste Trailer wurde veröffentlicht.

Testzentrum in Friedrichstadt

Kostenlose Tests -ohne Termin – täglich (auch feiertags) ab dem 10.02.2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Es wird vom Betreiber darum gebeten, sich vorab unter: test.covstop.de zu registrieren, um den Vorgang zu beschleunigen.

Betreiber:

Andre Cardell
Gesundheitsdienst C und P Schleswig-Holstein GmbH 
Boysenstr. 13
25980 Sylt OT Westerland
Telefon: 04651 95 76 42

E-Ladesäule auf dem Marktplatz

Die von der AktivRegion geförderte E-Ladesäule auf dem Marktplatz, deren Bindefrist am 31.12.2021 ausläuft, ist nur noch bis zum Jahresende 2021 im Betrieb. Sie wird dann im dortigen Bereich ersatzlos entfernt. Aktuell bemüht sich die Stadt Friedrichstadt darum, externe Betreiber für E-Ladesäulen (Betrieb gegen Entgelt) für den Standort Friedrichstadt zu gewinnen. Sie hofft, dass so die in unmittelbar fußläufiger Entfernung gelegenen Parkplatzflächen aufgewertet und umfangreicher versorgt werden können.

Ein besonderes Dankeschön…

 …oder Glück im Unglück: Auf der Heimreise von ihrem erholsamen Nordseeurlaub strandete ein Ehepaar aus dem Allgäu aufgrund eines Bahnstreiks in Friedrichstadt.

Es beschloss die zwangsweise Pause zu nutzen und erkundete mittels Stadtführung und Grachtenfahrt unsere – wie es abschließend befand – schöne Stadt. Nach einem zweitägigen Aufenthalt vergaß die Dame am Bahnhof nahe dem Bahngleis in Richtung Hamburg dann unglücklicherweise jedoch ihre Handtasche.

Sofort nach der Abfahrt bemerkte sie den Verlust. Lokführer und Schaffner zeigten sich verständnisvoll und hielten in Lunden den Gegenzug an, mit dem sie zurück nach Friedrichstadt fahren konnte.

Zu ihrer Erleichterung harrte dort ein Mann neben ihrer Handtasche aus und achtete darauf, dass niemand sie entwendete. Er wollte die Handtasche nach einer kurzen Wartezeit, in welcher die rechtmäßige Eigentümerin hätte zurückkommen können, in das nächstgelegene Fundbüro bringen.

So konnte die Dame nach einem großen Schrecken am Ende glücklich samt Handtasche und all den darin befindlichen Habseligkeiten ihre Rückreise antreten.

Leider konnte sie sich nicht erkenntlich zeigen, auch erfragte sie in ihrer Aufregung und ob des Zeitdruckes weder den Namen, noch die Adresse des unbekannten Herrn. Da sie jedoch von seiner Aufrichtigkeit so sehr gerührt war, hat sie stellvertretend als Dankeschön an den unbekannten Herrn eine Zuwendung an die Stiftung Jugendarbeit Friedrichstadt vorgenommen.
 
Auch die Stadt Friedrichstadt zeigt sich von solch einer aufrichtigen Haltung sehr gerührt und möchte diese schöne Geschichte zusammen mit dem Ehepaar aus dem Allgäu anlässlich der besinnlichen Weihnachtszeit auf diesem Wege mit allen Friedrichstädtern teilen.

Halloween-Lesung für Kinder in der Bücherei am 28.11.2021

Die Stadtbücherei Friedrichstadt möchte sich herzlich bei ihren kleinen Grusel-Geschöpfen für den schaurig-schönen Halloweenabend bedanken!

Der Dank geht ferner an die Kolleg*innen des städtischen Bauhofes, die zwei gruselige Gäste aus Bettlaken und Stroh in den Lesegarten der Bücherei gezaubert haben.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!

Eure Stadtbücherei!

Sprechstunde der Bürgermeisterin

Die Sprechstunde der Bürgermeisterin der Stadt Friedrichstadt, Frau Christiane Möller-von Lübcke, findet am Freitag, den 10. Dezember 2021, von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Marktplatz statt. Kommen Sie gern mit Fragen oder Wünschen vorbei.

Sollte es stark regnen oder stürmen, findet die Sprechstunde im Rathaus im 1. Obergeschoss statt.

19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag, dem 02. Dezember 2021 um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 19. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversamlung der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch die Bürgermeisterin und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
    1. Dringlichkeitsanträge
    2. Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 18. Sitzung am 16.09.2021
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Bericht der Bürgermeisterin
  6. Bericht der Ausschüsse und Delegierten
  7. Verabschiedung von Bürgerlichen Mitgliedern
  8. Nachbesetzungen
    1. Wahl eines Bürgerlichen Mitgliedes (m/w/d) für den Ausschuss Bau, Planung, Denkmalpflege und Umwelt
    2. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes (m/w/d) für den Finanz- und Kommunalausschuss
    3. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes (m/w/d) für den Ausschuss Wirtschaft, Tourismus und Ordnungswesen
    4. Wahl eines Vertreters (m/w/d) als Delegierter (m/w/d) für d. Städteverband SH
  9. Benennung eines Vertreters (m/w/d) für den Breitbandzweckverband Südliches Nordfriesland (hier: Vertreter (m/w/d) der Bürgermeisterin)
  10. Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils für das Regionalmanagement der AktivRegion Südliches Nordfriesland 2022
  11. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Sanierungs- und Erhaltungskonzeption bezüglich der jüdischen Friedhöfe in Friedrichstadt
  12. Annahme von Spenden
    1. Spende für das Projekt zur Sanierung und Erhaltung der jüdischen Friedhöfe in Friedrichstadt (Warburg-Melchior-Olearius-Stiftung)
    2. Spende des LandFrauenVereins Friedrichstadt u.U. e.V.
  13. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 (inkl. Stellenplan)
  14. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Friedrichstadt, Kreis Nordfriesland vom 12.01.2012 (Parkgebührenverordnung)
  15. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Antragsstellung für Fördermittel und Einstellung eines Eigenanteils im Haushaltsjahr 2022 zwecks Anschaffung einer digitalen Informationsstele im Bereich des Marktes (Anlass: Auslauf der Frist zur Umsetzung der für 2021 geplanten Maßnahme)
  16. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Friedrichstadt
  17. Anfragen der Stadtverordneten
  18. Personalangelegenheiten
  19. Finanzangelegenheiten
  20. Grundstücksangelegenheiten
  21. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wichtige Hinweise:

Angesichts der Corona-Pandemie wird für diese Sitzung, auf Grundlage des kommunalverfassungsrechtlichen Hausrechts der bzw. des Vorsitzenden, die Anwendung der 3G-Regel angeordnet, d.h. dass der Zugang zum Sitzungsraum nur mit einem entsprechenden Impf-Nachweis, Genesenen-Nachweis oder tagesaktuellem Testnachweis mit Bescheinigung von einer Teststelle gewährt werden kann.

Angesichts weiterer Empfehlungen zur Hygiene und Vermeidung von Ansteckungen ist es notwendig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken um die Einhaltung von Mindestabständen zu gewährleisten.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Für die nicht dem Ausschuss angehörenden weiteren Gäste der Sitzung ist es erforderlich, sich unter der Telefon-Nr. 04841/992 224 für die Sitzung anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen aus organisatorischen Gründen erhoben werden.