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Eintragungen von sog. Sanierungsvermerken

Als Eigentümer*innen der historischen Altstadt sind Ihnen in den vergangenen Wochen Schriftstücke des Grundbuchamtes zugegangen, die die Eintragung eines sogenannten Sanierungsvermerkes zum Inhalt hatten. Dies hängt mit der Städtebauförderung bzw. der Ausweisung unserer historischen Altstadt als Sanierungsgebiet für das Programm städtebaulicher Denkmalschutz zusammen. Sie können weiterhin uneingeschränkt über Ihre Immobilie verfügen. – Private Baumaßnahmen und grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte im Sanierungsgebiet können in Zukunft jedoch einer Genehmigungspflicht unterliegen. Sie sollten die geplanten Maßnahmen deshalb jeweils vorab mit dem künftigen sogenannten Sanierungsträger abstimmen. Der Sanierungsträger wird nach Abschluss des aktuell noch laufenden Vergabeverfahrens für betroffene Eigentümer*innen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sobald das Sanierungsverfahren nach erfolgter Durchführung zum Abschluss kommt, (Laufzeit seit Aufnahme in das Programm 15 Jahre) werden neue Bodenwerte ermittelt.

Es ist aufgrund der in anderen Kommunen ermittelten Ergebnisse und jahrelangen Praxis der Städtebauförderung anzunehmen, dass durch die städtebaulichen Maßnahmen die Grundstücke im Sanierungsgebiet im Wert steigen werden. Entsprechend sieht das Verfahren aufgrund der sanierungsbedingten Wertsteigerung des Grundstückes die Erhebung eines Ausgleichsbeitrages vor, welcher von den Eigentümer*innen zu entrichten ist. Nach Entrichtung des Ausgleichsbeitrages beantragt der*die Eigentümer*in (mitunter auch die Gemeinde) dann die Löschung des Sanierungsvermerkes aus dem Grundbuch.

Aktuell kann die Stadt Friedrichstadt dazu keine weiteren Auskünfte erteilen und bittet darum, mit entsprechenden sachbezogenen Fragen bis zur Beauftragung des Sanierungsträgers zu warten. Sobald jener feststeht, wird die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt.

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