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Corona: Mehr Transparenz für Bürger

Das Kabinett hat eine zusammenfassende Verordnung und einen neuen Runderlass zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200402_Corona_Verordnung_neu.html

In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mehrere Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Epidemie veröffentlicht. „Uns ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Mein Dank gilt insbesondere allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen halten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Auch den Kommunen, die die Regelungen vor Ort umsetzten, gelte sein herzlicher Dank.

Neue Verordnung präzisiert Vorgaben

Das Land hat die bestehenden Erlasse und Verordnungen reduziert, zusammengeführt und präzisiert, um die Umsetzung der zahlreichen Regelungen transparenter und klarer zu gestalten. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am Donnerstagabend die neue „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ sowie einen neuen Runderlass an die Gesundheitsämter beschlossen. Darin werden bestehende Auflagen klargestellt und inhaltlich geordnet, aber auch weiter verschärft. Die bisherigen Einzelerlasse zu den Insel-Regelungen und Rehaeinrichtungen werden damit ersetzt.

Menschenleben schützen

Der neue Runderlass regelt nun vor allem die Betretungsverbote für Kitas, Schulen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere Krankenhäuser und Altenpflege. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der letzten Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheimen ergänzt. Auch zukünftig sollen diese neue Bewohner aufnehmen können, allerdings erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne in ihrer eigenen oder Ausweicheinrichtungen. Pflegeheime müssen ihre Bewohner auch dazu verpflichten, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nicht-Bewohnern zu unterlassen, um einen Virus-Eintrag in die Einrichtung zu verhindern. Gesundheits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg betont: „Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind. Ich bitte bei allen Beteiligten um Verständnis, es geht hier um den Schutz von Menschenleben.“

Alle Beschränkungen zusammengefasst

Die erweiterte und überarbeitete Landesverordnung fasst die bisherige Landesverordnung sowie Teile bestehender Erlasse zusammen. Alle Beschränkungen für das öffentliche Leben sind nun in der Verordnung zusammengefasst. Das erleichtert es auch Ordnungsbehörden und Polizei, die Einhaltung der notwendigen Vorgaben zu überwachen.

Teil der Verordnung sind unter anderem:

  • Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten (§ 2);
  • Regelungen zu Versammlungen (§ 3) (überführt);
  • Regelungen zum Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee (§ 4) (überführt);
  • Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind (§ 5 Absatz 2 Satz 3).
  • Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und Autohöfen (§ 5 Absatz 2 Satz 2);
  • Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel (§6 Abs. 1 Satz 1)
  • Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportler (§ 6 Absatz 4);
  • Regelungen für Kur- und Rehaeinrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (§ 8) (überführt);
  • Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur (§ 10) (überführt);
  • Darstellung von Ordnungswidrigkeiten (§ 12)

Die zusammenfassende Verordnung und der neue Runderlass treten am Freitag in Kraft.

Die Verordnung im Wortlaut

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

Corona-Testungen und Quarantäne im Kreis Nordfriesland: So funktioniert es

Viele Nordfriesen möchten sich gern auf das Coronavirus testen lassen. »Die Labore kommen jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb kann nicht jeder Interessierte getestet werden. Das ist aber auch gar nicht immer notwendig«, erklärt die Leiterin des nordfriesischen Kreisgesundheitsamtes, Dr. Antje Petersen.

Wer wird getestet?

Deutschlandweit werden grundsätzlich nur Personen getestet, die grippeähnliche Symptome haben und in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten.

Risikopatienten mit Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislauf- oder des Immunsystems und Atemwegsbeschwerden sollten mit ihrem Hausarzt telefonisch besprechen, ob ein Test sinnvoll ist.

Bei Pflegepersonal und Ärzten gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen – hier wird unter bestimmten Voraussetzungen engmaschiger getestet.

Wer führt den Test durch?

Abstriche zur Testung nehmen in Nordfriesland sowohl Hausärzte als auch Ärzte vor, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) damit beauftragt wurden. Oft werden die Patienten an speziell eingerichtete Corona-Ambulanzen der KV verwiesen.

»Ich bitte um Verständnis dafür, dass Patienten auf gar keinen Fall ohne klare Absprache in eine Praxis kommen dürfen. Alle Termine sind telefonisch zu vereinbaren«, mahnt die Leiterin des Gesundheitsamtes.

In den Kreis-Kliniken in Husum, Niebüll und Wyk auf Föhr finden keine Tests statt.

Wer übermittelt das Testergebnis?

Die stark ausgelasteten Labore senden das Testergebnis oft erst nach zwei bis fünf Tagen an den beauftragenden Arzt. Positive Ergebnisse werden zusätzlich dem Gesundheitsamt mitgeteilt, von negativen hingegen erfährt es oft nichts. »Viele rufen trotzdem bei uns an. Aber wir können sie nur an den Arzt verweisen, der den Test in Auftrag gegeben hat«, betont Dr. Petersen.

Was ist Quarantäne?

Quarantäne ist eine vorübergehende Isolierung von Personen, die eine ansteckende Krankheit haben oder bei denen ein solcher Verdacht besteht. Sie kann in einer Klinik oder als »häusliche Absonderung« auch zuhause vollzogen werden.

In Zeiten des Coronavirus können Gesundheitsämter eine häusliche Absonderung empfehlen oder anordnen. Die Anordnung erfolgt mündlich und wird anschließend schriftlich bestätigt.

Wer muss in Quarantäne?

Bei an Covid-19 Erkrankten sowie bei Personen, die einen intensiven Kontakt zu diesen hatten, wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Gleiches gilt für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Das heißt, zu Hause zu bleiben und zwei Meter Abstand zu Angehörigen zu halten.

»Zudem soll eine gute Händehygiene eingehalten werden, nach Möglichkeit nicht gemeinsam gegessen und nicht gemeinsam aus einem Glas getrunken werden. Zahnbürsten und Handtücher sollten nicht gemeinsam genutzt werden«, erläutert Dr. Antje Petersen. Auch ein Mund- Nasenschutz könne sinnvoll sein.

Bei jedem Nordfriesen in behördlich angeordneter Quarantäne erkundigt sich das Gesundheitsamt ein- bis zweimal täglich nach seinem Befinden.

Wem wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen?

Personen, die getestet wurden, aber nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem Erkrankten hatten, wird dringend empfohlen, bis zum Erhalt des Testergebnisses aus freien Stücken in häuslicher Absonderung zu bleiben.

Auch bei vielen Nicht-Risikogebieten besteht Unsicherheit über die Ansteckungsgefahr vor Ort. Daher rät das Bundesgesundheitsministerium generell allen Einreisenden, freiwillig 14 Tage lang zuhause zu bleiben.

Menschen, die lediglich Kontakt zu einer symptomfreien Kontaktperson hatten (»Kontakt zum Kontakt«), gelten nicht als gefährdet. Bei ihnen werden weder Test noch Quarantäne angeordnet. »Man geht davon aus, dass sie nicht genügend Viren aufgenommen haben, um Dritte anzustecken«, unterstreicht Dr. Antje Petersen.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreis Nordfriesland

Corona: Land verschärft die Regeln weiter

Das Land Schleswig-Holstein hat gestern eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, um die zahlreichen Regelungen zum Thema Corona einfacher und klarer zu gestalten. Ebenso wie alle anderen Kreise hat der Kreis Nordfriesland die Inhalte in einer eigenen Allgemeinverfügung übernommen. Die wichtigsten Änderungen:

Imbisswagen und mobiler Speisenverkauf

Nicht ortsgebundende oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen müssen ausnahmslos schließen. Das betrifft insbesondere Imbisswagen. Auch gelegentliche Sonderaktionen, bei denen ein Gastronom außerhalb seines eigentlichen Lokals einen mobilen Verkaufsstand betreibt, sind verboten. Bisher war dies unter Beachtung bestimmter Auflagen möglich, jetzt geht es nicht mehr.

»Weiterhin möglich ist es jedoch, Speisen telefonisch in einer Gaststätte zu bestellen und sie abzuholen, um sie zuhause zu verzehren. Auch dabei müssen natürlich die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden«, erläutert Nina Rahder, die Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen der Kreisverwaltung. Auch Lieferdienste könnten weiterarbeiten.

Pflegeheime: Neuaufnahmen nur nach Quarantäne

Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheime oder Heime für Menschen mit Behinderungen dürfen neue Bewohner nur noch mit Zustimmung der Heimaufsicht des Kreises und nach einer zweiwöchigen Quarantäne aufnehmen. Auch wenn Bewohner etwa von Familienbesuchen oder Krankenhausaufenthalten zurückkehren, dürfen sie nur nach Prüfung durch die Heimaufsicht wieder aufgenommen werden.

»Unsere Heimaufsicht wird sich im Zweifelsfall eng mit dem Gesundheitsamt abstimmen«, erläutert Nina Rahder.

Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt im Internet zu finden.

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_No

Amtsblatt – Sonderausgabe 27 vom 3.4.2020

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 – Stand 3.4.2020

Bekanntmachung: Satzung der Stadt Friedrichstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in Friedrichstadt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) und § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt in ihrer Sitzung am 12.03.2020 folgende Satzung beschlossen:


Bekanntmachung: Satzung der Stadt Friedrichstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ (PDF)

Personelle Änderung im Bereich „Ordnungsamt“

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die Stadt Friedrichstadt begrüßt Herrn Fabian Langbehn als neuen Sachbearbeiter im Bereich „Allg. Ordnungsangelegenheiten“.

Herr Langbehn steht Ihnen ab sofort unter der gewohnten Telefonnummer 04841/992-710 sowie unter

zur Verfügung (Büro: Rathaus, 1. OG, ehemals Frau Postel).

Frau Femke Postel wird zukünftig die Aufgaben der Stabstelle (allg. kommunalrechtliche Angelegenheiten) der Stadt Friedrichstadt wahrnehmen und ist künftig unter , Tel.: 04841/992-724 zu erreichen.

Corona. Gesundheitsamt fordert Reiserückkehrer eindringlich auf, sich zu melden

Alle 36 Personen, die im Kreis Nordfriesland bisher positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hatten einen direkten oder zumindest mittelbaren Kontakt zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Die ersten Symptome sind oft erst mehrere Tage nach der Ansteckung zu spüren – Zeit genug, weitere Menschen zu infizieren.

»Würden alle Reiserückkehrer, wie ohnehin für jeden vorgeschrieben, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen einhalten, hätten wir deutlich weniger Infektionen. Vielen scheint aber nicht einmal bewusst zu sein, dass sie zahlreiche sensible Bereiche nicht mehr betreten dürfen«, erklärt Dr. Antje Petersen. Sie leitet das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland.

Zu den gesperrten Bereichen gehören etwa Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Arztpraxen und Seniorenheime.

»Ich fordere alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten eindringlich auf, sich unter Tel. 04841 67755 sofort bei uns zu melden, um sich zu informieren. Das gilt auch für Rückkehrer von Kreuzfahrten, die das Schiff ja oftmals an vielen Orten verlassen haben, und für Urlauber aus sämtlichen Skigebieten«, betont die Medizinerin.

Die Risikogebiete sind derzeit:

Der aktuelle Stand ist beim RKI unter https://ogy.de/137a zu finden.

Ägypten: ganzes Land
Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Österreich: ganzes Land
Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey
Deutschland: Landkreis Heinsberg


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Vorankündigung: Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Landesregierung hat dies mit der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020 konkretisiert.

Danach sind sämtliche Verkaufsstellen zu schließen, sofern es sich nicht um die nachstehend aufgelisteten handelt: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und den Großhandel.

Für die o.g. unter das Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffZG) fallenden Verkaufsstellen sollen von den Kreisen gemäß § 11 LÖffZG aus öffentlichem Interesse per Allgemeinverfügung die folgenden Ausnahmen von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 LÖffZG befristet bis zum 19. April 2020 bewilligt werden:

Folgende Verkaufsstellen dürfen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel.

An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.

Apotheken und Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Für Apotheken und Tankstellen ist somit die Öffnung Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gestattet.

Der Erlass vom 18. März 2020 zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen wird aufgehoben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland folgt zeitnah.

Land passt Corona-Soforthilfe an Bundesprogramm an: 500-Millionen-Paket des Landes vor allem für Förderlücken und Hotel- und Gastronomiegewerbe

Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (24. März) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, sollen die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige ebenso wie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe aus der Bundeskasse bezahlt werden. Das Land werde sein Hilfspaket nun vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen. 

„Bei der Gegenüberstellung der Programme ist schnell deutlich geworden, dass die Konditionen der Bundesregierung im Zuschussbereich für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern deutlich großzügiger bemessen und komfortabler sind als unser geplantes Landesprogramm. Darum werden wir die Landesmittel nunmehr vor allem dafür verwenden, die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe noch einmal zu erweitern“, so Buchholz. So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
bis zu 15.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
Die ursprünglich im Rahmen des „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehenen 300 Millionen Euro des Landes sollen nun Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes für ganz besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen.

Der Wirtschaftsminister bat zugleich um ein wenig Geduld: „Uns erreichen fast im Minuten-Takt Anfragen, wo und wie genau nun Anträge zu stellen sind. Ich kann versichern: Sowohl die Landesregierung als auch unsere Förderbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Hilfen so rasch wie möglich an den Start zu bringen. Geben Sie uns dafür noch ein paar Tage Zeit. Wir informieren Sie, sobald die Formulare online sind.“

Mit Blick auf die Zuschüsse für Kleinbetriebe erinnerte Buchholz daran, dass der Bund seine Programme nicht selbst, sondern seine Mittel über die Bundesländer abwickle. Die Umsetzung erfolge hier dann auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Buchholz: „Auch dieser Prozess braucht etwas Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir zumindest für das Zuschuss-Programm noch in dieser Woche startklar sind.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail:  | 
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Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Landes

Glockenläuten – Ein Zeichen der Gemeinsamkeit

In einer Zeit, die sich so bis vor ein paar Wochen noch niemand vorstellen konnte, wollen die Kirchen unserer Stadt ein Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität mit den Betroffenen setzen.

Ab dem 25. März 2020 werden jeden Abend um 21.00 Uhr für 5 Minuten die Kirchenglocken läuten.

Wer möchte, kann zum Zeichen, dass er an alle von der Krankheit Betroffenen oder Angehörigen denkt, eine Kerze ins Fenster stellen.