Your browser does not support JavaScript!

Corona: Änderung der Allgemeinverfügung vom 21.03.2020 – Stand 23.03.2020 – Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen

Die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung privater Versammlungen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 21.3.2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/2020, wird wie folgt geändert:

Der Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen – wird wie folgt formuliert:

1. Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen sind untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.

Der Rest der o.g. Allgemeinverfügung bleibt unverändert.

Begründung:
Die o.g. Formulierung bringt den Willen des Verfügungsgebers genauer zum Ausdruck und ist rechtssicherer als die vorherige Formulierung „…sind … zu untersagen …“


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Corona: Rückkehrer aus Ägypten müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Seit Sonnabend (21.) gilt ganz Ägypten als Corona-Risikogebiet. Rund 20.000 Deutsche machen dort momentan Urlaub, darunter wohl auch Nordfriesen. »Wenn Urlauber aus Ägypten zurückgekommen, dürfen sie zwei Wochen lang weder Kitas noch Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und zahlreiche weitere sensible Einrichtungen betreten. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich unter Tel. 04841 67755 bei unserer Hotline zu melden, damit wir sie über ihre weiteren Pflichten aufklären können«, betont Dr. Heike Dorothea Hill, die Leiterin des amtsärztlichen Dienstes des Kreis-Gesundheitsamtes.

Da die Lage sich weltweit schnell verändert, empfehlen Dr. Hill und ihr Team inzwischen Reiserückkehrern aus allen Ländern, sich freiwillig in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben. »Auch wenn sie keine Erkältungssymptome zeigen – erst nach zwei Wochen können sie sicher sein, dass sie das Coronavirus nicht mitgebracht haben«, sagt die Ärztin.



Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

! ACHTUNG – WICHTIG ! Bitte befolgen Sie UNBEDINGT die aktuellen Vorgaben des Kreises Nordfriesland!

Kreis untersagt auch kleinere private Veranstaltungen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin so gut wie möglich einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland heute (21. März) zwei neue Allgemeinverfügungen herausgegeben, mit denen er die neuesten Erlasse des Landes umsetzt. Neben den bereits bestehenden, präzisierten Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Details zu Schulschließungen, Kinderbetreuung, Krankenhäusern und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, gibt es eine neue Regelung bezüglich privater Veranstaltungen.

»Die Dynamik der Coronakrise erfordert täglich, zum Teil sogar stündlich, immer neue Entscheidungen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir uns als Kreisverwaltung derzeit bewegen und nicht immer ist jeder mit den Regelungen einverstanden. Zum Schutz der Bewohner des Kreises setzen wir den Erlass des Landes uneingeschränkt um«, so Lorenzen weiter.

Private Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt
Ab sofort sind private Veranstaltungen wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Zusammenkünfte sowie Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagt, insofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen. Bisher waren private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen noch erlaubt, auch wenn die Empfehlung galt, diese zu verschieben oder abzusagen. Diese Regelung vom 17.03.2020 ist nun mit Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 22 des Kreises aufgehoben und ersetzt.

Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis 19. April verlängert
Wie bereits am 20.03.2020 mitgeteilt, verlängert der Kreis Nordfriesland zudem die Bereitstellung von Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis zum 19. April. Ursprünglich sollte die Regelung am 20. März enden. Gegenüber der bisherigen Notbetreuung gibt es einige Änderungen. So wurden beispielsweise die Berufsgruppen, die diese Betreuung in Anspruch nehmen können, weiter differenziert und konkretisiert. Auch reicht es für die Notbetreuung in den Berufsgruppen der akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst aus, wenn ein Elternteil dort tätig ist. Darüber hinaus dürfen in Kindertageseinrichtungen maximal fünf Kinder in einer betreuten Gruppe sein. Betreut eine Kita mehrere Gruppen, müssen diese klare voneinander getrennt werden. Die Kindertagespflege darf weiter betrieben werden, neue Kinder dürfen jedoch nicht aufgenommen werden, es sei denn, deren Eltern dürfen aufgrund ihrer Berufsgruppe die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Zahl der Erkrankten steigt an
Waren es gestern noch 16 bestätigte Corona-Fälle, die das Gesundheitsamt des Kreises verzeichnet, so sind heute (21.03.) zwei weitere hinzugekommen. Die beiden Neu-Infektionen sind auf den Inseln registriert worden, zudem ist dort die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen auf 35 gestiegen. Noch befinden sich die positiv Getesteten überwiegend auf dem Festland, aber die Inseln ziehen leider nach. »Eine Entwicklung, die uns darin bestätigt, dass das Betretungsverbot der Inseln vom 16.03.2020 sowie das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen die angemessenen Entscheidungen gewesen sind«, betont Lorenzen. Ziel aller Maßnahmen sei, die medizinische Versorgung auch in der aktuell kritischen Lage für die Inselbewohner dauerhaft zu sichern.

Der Verwaltungschef führt weiter aus: »Die Kapazitäten der Intensivmedizin mögen in anderen Regionen auch für eine zusätzliche und größere Anzahl an Zweitwohnungsbesitzern ausreichen. Auf den nordfriesischen Inseln und in unseren touristischen Schwerpunktgebieten wissen wir dies in der gegenwärtigen Situation jedoch nicht mit absoluter Sicherheit. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen fallen dem Kreis schwer. Jeder, der die nordfriesische Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit seiner Bewohnerinnen und Bewohner kennt, kann auch die beiden nun schlagenden Herzen in unserer Brust verstehen.«

»In der beinahe fünfzigjährigen Geschichte des Kreises Nordfriesland haben wir wohl nie so tiefgreifende und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Wir tun dies nur zu einem einzigen Zweck: Wir möchten Menschenleben schützen«, appelliert der Landrat an die Bevölkerung. »Und dennoch: Einige Personen bleiben leider uneinsichtig«, bedauert Lorenzen. Insgesamt gibt es im gesamten Kreis Nordfriesland inzwischen 195 Verdachtsfälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden.



Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland (PDF)

Landesregierung spannt Schutzschirm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

KIEL. Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen – die Landesregierung hat heute einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise in existenzieller Not geraten seien, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach den Kabinettsberatungen heute (20. März) in Kiel.

Die in einer Telefonkonferenz des Kabinetts beschlossenen Regelung, die passgenau Zuschüsse oder Darlehen umfassen soll, erläuterte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Dabei soll das Zuschussprogramm von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden. Für die Darlehensprogramme arbeiten IB.SH und Hausbanken Hand in Hand. Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.

Zunächst 100 Millionen Euro stehen in einem Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Zuschusshöhe: 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant. 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.

Zunächst 300 Millionen Euro werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. „Dabei geht es um zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden können“, so Buchholz.

„Zielgruppe sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind“, betonte der Wirtschaftsminister.

Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren bei der IB.SH zu. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.

Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.

Eine weitere tragende Säule des Programms sind Steuerstundungen und ein vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter: „Damit sorgen wir für den geringstmöglichen Liquiditätsabfluss aus den Betrieben, während die anderen Bestandteile des Programms dazu dienen, die Existenz der Firmen und Selbständigen in dieser Phase abzusichern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Mit unserem Programm werden wir zudem 50 Millionen Euro für einen Fonds bereitstellen, der die Bereiche Kultur, Bildung und Sport stützen wird. Es gehe darum, Einnahmeausfälle u.a. in kulturellen Einrichtungen und Bildungsstätten abzufedern, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Einen Umsetzungsvorschlag wird dem Kabinett in der kommenden Woche vorgelegt. Für weitere Bedarfe werden 50 Mio. reserviert.

Bereits umgesetzt werde eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der Förderinstitute und des Landes, sagte Buchholz. Als Beispiele nannte der Minister die Verdopplung des Mittelstandskredites der IB.SH von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Darüber hinaus habe der Bund die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite verbessert. Damit sei eine schnelle Kreditgewährung gewährleistet.

Buchholz appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen: „Alle arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms. Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen.“

„Das Land möchte und wird weiterhin guter und verlässlicher Investor sowie Auftraggeber und Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“, sagte Buchholz. Um die Liquidität der von den Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus betroffenen Unternehmen zu sichern, werden wir gute Lösungen finden mit dem Ziel, Einnahmeausfälle zu kompensieren und ausgefallene Leistungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs später erbringen zu können.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

Kabinettsbeschluss: Private Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt

Das Landeskabinett hat heute (20. März) eine Verschärfung der Beschränkungen von privaten Versammlungen beschlossen. Im neuen Runderlass vom 20. März 2020 heißt es unter Ziffer 9: „Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen zu untersagen, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.“

Der Runderlass im Internet

Aussetzen der Bäderverordnung

Änderungsverordnung zur Bäderverordnung vom 18. März 2020. Durch sie tritt die Bäderverordnung vom 20. März 2020 bis zum 19. April 2020 außer Kraft. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch sie wird das grundsätzliche Öffnungsverbot für Verkaufsstellen des Einzelhandels der SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung weiter umgesetzt. Den Verkaufsstellen, die weiter sonntags öffnen dürfen, ist dieses aufgrund der in der Folge zu erlassenden Allgemeinverfügungen zur Sonntagsöffnung erlaubt. Die Allgemeinverfügungen werden folgen.

Änderungsverordnung zur Bäderverordnung (PDF)