KIEL.
Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige,
Kulturschaffende und Unternehmen – die Landesregierung hat heute einen
umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der
Corona-Pandemie gespannt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die
durch die Krise in existenzieller Not geraten seien, sagte
Ministerpräsident Daniel Günther nach den Kabinettsberatungen heute (20.
März) in Kiel.
Die
in einer Telefonkonferenz des Kabinetts beschlossenen Regelung, die
passgenau Zuschüsse oder Darlehen umfassen soll, erläuterte
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Dabei soll das Zuschussprogramm von
der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden. Für die Darlehensprogramme arbeiten IB.SH und
Hausbanken Hand in Hand. Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus
einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds,
weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.
Zunächst
100 Millionen Euro stehen in einem Soforthilfeprogramm für
Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in
einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Zuschusshöhe: 2.500
Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant.
5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5
Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und
Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro
bereit. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf
Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen
des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.
Zunächst
300 Millionen Euro werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds
bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis
zu 750.000 Euro gewährt werden. „Dabei geht es um
zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass
die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden
können“, so Buchholz.
„Zielgruppe
sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch
staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine
existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind“, betonte der Wirtschaftsminister.
Das
Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro
hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer
Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich.
Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf
Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und
schnelles Verfahren bei der IB.SH zu.
In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal
750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf
Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12
Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.
Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.
Eine
weitere tragende Säule des Programms sind Steuerstundungen und ein
vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter: „Damit
sorgen wir für den geringstmöglichen Liquiditätsabfluss aus den
Betrieben, während die anderen Bestandteile des Programms dazu dienen,
die Existenz der Firmen und Selbständigen in dieser Phase abzusichern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.
Mit
unserem Programm werden wir zudem 50 Millionen Euro für einen Fonds
bereitstellen, der die Bereiche Kultur, Bildung und Sport stützen wird.
Es gehe darum, Einnahmeausfälle u.a. in
kulturellen Einrichtungen und Bildungsstätten abzufedern, sagte
Finanzministerin Monika Heinold. Einen Umsetzungsvorschlag wird dem
Kabinett in der kommenden Woche vorgelegt. Für weitere Bedarfe werden
50 Mio. reserviert.
Bereits
umgesetzt werde eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der
Förderinstitute und des Landes, sagte Buchholz. Als Beispiele nannte der
Minister die Verdopplung des Mittelstandskredites der IB.SH von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Darüber hinaus habe der Bund die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite verbessert. Damit sei eine schnelle Kreditgewährung gewährleistet.
Buchholz
appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in
Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen: „Alle
arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms.
Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum
Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden
das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir
bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen.“
„Das
Land möchte und wird weiterhin guter und verlässlicher Investor sowie
Auftraggeber und Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“,
sagte Buchholz. Um die Liquidität der von den Maßnahmen zum Schutz vor
dem Coronavirus betroffenen Unternehmen zu sichern, werden wir gute
Lösungen finden mit dem Ziel, Einnahmeausfälle zu kompensieren und
ausgefallene Leistungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs später
erbringen zu können.
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