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Glockenläuten – Ein Zeichen der Gemeinsamkeit

In einer Zeit, die sich so bis vor ein paar Wochen noch niemand vorstellen konnte, wollen die Kirchen unserer Stadt ein Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität mit den Betroffenen setzen.

Ab dem 25. März 2020 werden jeden Abend um 21.00 Uhr für 5 Minuten die Kirchenglocken läuten.

Wer möchte, kann zum Zeichen, dass er an alle von der Krankheit Betroffenen oder Angehörigen denkt, eine Kerze ins Fenster stellen.

Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland – Aktualisierung

u.a. Aufenthalt im öffentlichen Raum

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand 1,5 m einzuhalten. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen.


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Corona: Neue Regelung für Zweitwohnungsbesitzer in Nordfriesland

In der letzten Woche hat die Landesregierung Reisen aus touristischem Anlass nach ganz Schleswig-Holstein gestoppt. Nun gibt es auch eine landeseinheitliche Vorgabe für die Nutzung von Zweitwohnungen.

Die sechs Kreise mit den meisten Zweitwohnungen werden die neuen Bestimmungen für ihr Gebiet übernehmen – auch der Kreis Nordfriesland. Der größte Unterschied zu den bisherigen, leicht unterschiedlich formulierten Regelungen der Kreise besteht darin, dass Personen, die sich am 24. März in ihrer Zweitwohnung aufhalten, nicht mehr zur baldigen Rückkehr an ihren Erstwohnsitz verpflichtet sind. Am 24. März setzen die Kreise die neue Vorgabe in Kraft.»Die Neuregelung ist zu begrüßen, denn sie macht die Lage übersichtlicher und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Weil etwas in dieser Art zu erwarten war, hatten wir unsere eigene Regelung vom 20. März von vornherein auf nur drei Tage Gültigkeit befristet«, erklärt der nordfriesische Landrat Florian Lorenzen.

Mit seiner eigenen Regelung hatte der Kreis die Nutzung von Zweitwohnungen erheblich eingeschränkt. Nur noch aus dringenden Gründen durften die Besitzer anreisen oder, wenn sie bereits vor Ort waren, bleiben. Alle anderen mussten abreisen.

»In Nordfriesland haben die Ordnungsämter nach ihren Kontrollen am 23. März zurückgemeldet, dass zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer in den letzten Tagen bereits abgereist sind. Mittlerweile dürften nur noch wenige hier sein«, sagt Verwaltungschef Lorenzen. Die neue Regelung sei deshalb ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen und denen der Wohnbevölkerung.

Er betont jedoch auch, dass der Kreis die Situation weiter beobachten werde: »Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, den Zustrom neu anreisender Zweitwohnungsbesitzer zu begrenzen, müssen wir reagieren. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Menschen, auch in Zeiten von Corona in unserer Region zu leben. Doch angesichts des raschen Wachstums der registrierten Fälle können die beschränkten medizinischen Kapazitäten an der Westküste schnell an ihre Grenzen kommen.«

Währenddessen appellierte die Landesregierung in einer Pressemitteilung erneut an Besitzer von Zweitwohnungen im echten Norden, auf eine Anreise zu verzichten.

Wer ab dem 24. März neu anreisen will, muss, wie schon seit dem 20. März, einen triftigen Grund nachweisen; Erholungszwecke reichen nicht aus.

Die Anreise zur Nutzung einer Zweitwohnung aus touristischem Anlass bleibt in ganz Schleswig-Holstein untersagt. Auch wer dabei Freizeitzwecke, Fortbildungszwecke, vermeidbare oder aufschiebbare Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation im Auge hat, darf zum Schutz vor Corona nicht anreisen. Ausgenommen sind Personen, die im gleichen Kreis auch ihren Erstwohnsitz haben.

Die Anreise ist jedoch legal, wenn die Nebenwohnung aus zwingenden gesundheitlichen, beruflichen oder aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen genutzt wird, wenn Verwandte 1. Grades, die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner in der Nebenwohnung ihren derzeitigen Aufenthaltsort haben, wenn eine zwingende Betreuung von betreuungs- oder pflegebedürftigen Familienangehörigen (Eltern, Kinder) in oder bei der Nebenwohnung sichergestellt werden soll.

Auch um eine am Hauptwohnsitz nicht zu gewährleistende Trennung von Personen vorzunehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung unter häusliche Quarantäne gestellt wurden, oder um zwingende und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Nebenwohnung vorzunehmen, darf eine Zweitwohnung genutzt werden.

Wer aus anderen, vergleichbar schwerwiegenden Gründen eine Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sie unter bei der Kreisverwaltung beantragen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.


Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Corona: Änderung der Allgemeinverfügung vom 21.03.2020 – Stand 23.03.2020 – Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen

Die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung privater Versammlungen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 21.3.2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/2020, wird wie folgt geändert:

Der Abs. Nr. 1 – Private Veranstaltungen – wird wie folgt formuliert:

1. Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen sind untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.

Der Rest der o.g. Allgemeinverfügung bleibt unverändert.

Begründung:
Die o.g. Formulierung bringt den Willen des Verfügungsgebers genauer zum Ausdruck und ist rechtssicherer als die vorherige Formulierung „…sind … zu untersagen …“


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Corona: Rückkehrer aus Ägypten müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Seit Sonnabend (21.) gilt ganz Ägypten als Corona-Risikogebiet. Rund 20.000 Deutsche machen dort momentan Urlaub, darunter wohl auch Nordfriesen. »Wenn Urlauber aus Ägypten zurückgekommen, dürfen sie zwei Wochen lang weder Kitas noch Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und zahlreiche weitere sensible Einrichtungen betreten. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich unter Tel. 04841 67755 bei unserer Hotline zu melden, damit wir sie über ihre weiteren Pflichten aufklären können«, betont Dr. Heike Dorothea Hill, die Leiterin des amtsärztlichen Dienstes des Kreis-Gesundheitsamtes.

Da die Lage sich weltweit schnell verändert, empfehlen Dr. Hill und ihr Team inzwischen Reiserückkehrern aus allen Ländern, sich freiwillig in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben. »Auch wenn sie keine Erkältungssymptome zeigen – erst nach zwei Wochen können sie sicher sein, dass sie das Coronavirus nicht mitgebracht haben«, sagt die Ärztin.



Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

! ACHTUNG – WICHTIG ! Bitte befolgen Sie UNBEDINGT die aktuellen Vorgaben des Kreises Nordfriesland!

Kreis untersagt auch kleinere private Veranstaltungen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin so gut wie möglich einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland heute (21. März) zwei neue Allgemeinverfügungen herausgegeben, mit denen er die neuesten Erlasse des Landes umsetzt. Neben den bereits bestehenden, präzisierten Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Details zu Schulschließungen, Kinderbetreuung, Krankenhäusern und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, gibt es eine neue Regelung bezüglich privater Veranstaltungen.

»Die Dynamik der Coronakrise erfordert täglich, zum Teil sogar stündlich, immer neue Entscheidungen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir uns als Kreisverwaltung derzeit bewegen und nicht immer ist jeder mit den Regelungen einverstanden. Zum Schutz der Bewohner des Kreises setzen wir den Erlass des Landes uneingeschränkt um«, so Lorenzen weiter.

Private Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt
Ab sofort sind private Veranstaltungen wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Zusammenkünfte sowie Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagt, insofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen. Bisher waren private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen noch erlaubt, auch wenn die Empfehlung galt, diese zu verschieben oder abzusagen. Diese Regelung vom 17.03.2020 ist nun mit Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 22 des Kreises aufgehoben und ersetzt.

Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis 19. April verlängert
Wie bereits am 20.03.2020 mitgeteilt, verlängert der Kreis Nordfriesland zudem die Bereitstellung von Notfallgruppen zur Kinderbetreuung bis zum 19. April. Ursprünglich sollte die Regelung am 20. März enden. Gegenüber der bisherigen Notbetreuung gibt es einige Änderungen. So wurden beispielsweise die Berufsgruppen, die diese Betreuung in Anspruch nehmen können, weiter differenziert und konkretisiert. Auch reicht es für die Notbetreuung in den Berufsgruppen der akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst aus, wenn ein Elternteil dort tätig ist. Darüber hinaus dürfen in Kindertageseinrichtungen maximal fünf Kinder in einer betreuten Gruppe sein. Betreut eine Kita mehrere Gruppen, müssen diese klare voneinander getrennt werden. Die Kindertagespflege darf weiter betrieben werden, neue Kinder dürfen jedoch nicht aufgenommen werden, es sei denn, deren Eltern dürfen aufgrund ihrer Berufsgruppe die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Zahl der Erkrankten steigt an
Waren es gestern noch 16 bestätigte Corona-Fälle, die das Gesundheitsamt des Kreises verzeichnet, so sind heute (21.03.) zwei weitere hinzugekommen. Die beiden Neu-Infektionen sind auf den Inseln registriert worden, zudem ist dort die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen auf 35 gestiegen. Noch befinden sich die positiv Getesteten überwiegend auf dem Festland, aber die Inseln ziehen leider nach. »Eine Entwicklung, die uns darin bestätigt, dass das Betretungsverbot der Inseln vom 16.03.2020 sowie das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen die angemessenen Entscheidungen gewesen sind«, betont Lorenzen. Ziel aller Maßnahmen sei, die medizinische Versorgung auch in der aktuell kritischen Lage für die Inselbewohner dauerhaft zu sichern.

Der Verwaltungschef führt weiter aus: »Die Kapazitäten der Intensivmedizin mögen in anderen Regionen auch für eine zusätzliche und größere Anzahl an Zweitwohnungsbesitzern ausreichen. Auf den nordfriesischen Inseln und in unseren touristischen Schwerpunktgebieten wissen wir dies in der gegenwärtigen Situation jedoch nicht mit absoluter Sicherheit. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen fallen dem Kreis schwer. Jeder, der die nordfriesische Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit seiner Bewohnerinnen und Bewohner kennt, kann auch die beiden nun schlagenden Herzen in unserer Brust verstehen.«

»In der beinahe fünfzigjährigen Geschichte des Kreises Nordfriesland haben wir wohl nie so tiefgreifende und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Wir tun dies nur zu einem einzigen Zweck: Wir möchten Menschenleben schützen«, appelliert der Landrat an die Bevölkerung. »Und dennoch: Einige Personen bleiben leider uneinsichtig«, bedauert Lorenzen. Insgesamt gibt es im gesamten Kreis Nordfriesland inzwischen 195 Verdachtsfälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden.



Aktuelle Informationen auf der Internetseite des Kreises

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland (PDF)

Landesregierung spannt Schutzschirm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

KIEL. Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen – die Landesregierung hat heute einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise in existenzieller Not geraten seien, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach den Kabinettsberatungen heute (20. März) in Kiel.

Die in einer Telefonkonferenz des Kabinetts beschlossenen Regelung, die passgenau Zuschüsse oder Darlehen umfassen soll, erläuterte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Dabei soll das Zuschussprogramm von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden. Für die Darlehensprogramme arbeiten IB.SH und Hausbanken Hand in Hand. Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.

Zunächst 100 Millionen Euro stehen in einem Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Zuschusshöhe: 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant. 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.

Zunächst 300 Millionen Euro werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. „Dabei geht es um zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden können“, so Buchholz.

„Zielgruppe sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind“, betonte der Wirtschaftsminister.

Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren bei der IB.SH zu. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.

Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.

Eine weitere tragende Säule des Programms sind Steuerstundungen und ein vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter: „Damit sorgen wir für den geringstmöglichen Liquiditätsabfluss aus den Betrieben, während die anderen Bestandteile des Programms dazu dienen, die Existenz der Firmen und Selbständigen in dieser Phase abzusichern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Mit unserem Programm werden wir zudem 50 Millionen Euro für einen Fonds bereitstellen, der die Bereiche Kultur, Bildung und Sport stützen wird. Es gehe darum, Einnahmeausfälle u.a. in kulturellen Einrichtungen und Bildungsstätten abzufedern, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Einen Umsetzungsvorschlag wird dem Kabinett in der kommenden Woche vorgelegt. Für weitere Bedarfe werden 50 Mio. reserviert.

Bereits umgesetzt werde eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der Förderinstitute und des Landes, sagte Buchholz. Als Beispiele nannte der Minister die Verdopplung des Mittelstandskredites der IB.SH von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Darüber hinaus habe der Bund die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite verbessert. Damit sei eine schnelle Kreditgewährung gewährleistet.

Buchholz appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen: „Alle arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms. Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen.“

„Das Land möchte und wird weiterhin guter und verlässlicher Investor sowie Auftraggeber und Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“, sagte Buchholz. Um die Liquidität der von den Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus betroffenen Unternehmen zu sichern, werden wir gute Lösungen finden mit dem Ziel, Einnahmeausfälle zu kompensieren und ausgefallene Leistungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs später erbringen zu können.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk