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Freihalten von Parkflächen im öffentlichen Straßenverkehr der Stadt Friedrichstadt

Die Stadt Friedrichstadt möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Freihalten von Parkflächen im öffentlichen Straßenverkehr in Friedrichstadt ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt ist.

Hintergrund: Es ist immer Mal wieder zu beobachten, wie entsprechende Parkplätze im Bereich der öffentlichen Parkstreifen durch das Aufstellen von Stühlen, Leitkegeln (Verkehrshütchen) oder anderen Gegenständen besetzt werden.

Die in der Stadt Friedrichstadt vorhandenen öffentlichen Parkstreifen sind – sofern nicht anders gekennzeichnet (Haltverbot) – grundsätzlich für das Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen.

Sollte der Parkstreifen im Einzelfall zu einem anderen Zweck benötigt werden, so ist vorab ein Antrag auf Sondernutzung beim Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt zu stellen. Ergänzend wird an dieser Stelle auf die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedrichstadt vom 01. April 2014 verwiesen.



Die Stadt Friedrichstadt hofft auf Ihr Verständnis.

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