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Gestaltungsfibel und Konzept zur Erarbeitung einer bedingten Barrierefreiheit

Mit Unterstützung der Städtebauförderung sollen nunmehr, nachdem zuletzt die Gelder für den Neubau der Lüttjen Brüch zur Verfügung gestellt worden sind, zwei weitere Projekte realisiert werden.

Einerseits soll eine sogenannte verbindliche Gestaltungsfibel erstellt werden, die es Gebäudeeigentümer*innen erleichtern soll, ihre denkmalgeschützten Gebäude in der historischen Altstadt von Friedrichstadt rechtskonform zu sanieren, ohne dabei in Konflikt mit denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zu geraten.

Ferner soll die Gestaltungsfibel dabei helfen, die Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer*in und Denkmalschutzbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde/Kreis Nordfriesland sowie Landesamt für Denkmalpflege/Land Schleswig-Holstein) zu optimieren und detaillierte Abstimmungs- sowie bislang aufgrund des Prüfumfangs langfristige Genehmigungszeiten aufgrund klarer Vorgaben der Gestaltungsfibel zu reduzieren.

Auch soll die künftige Gestaltung der Grünflächen in der historischen Altstadt Beachtung finden, wie auch die Prüfung, ob der hiesige individuelle Denkmalschutzcharakter der historischen Altstadt mit potentiellen Modernisierungsmaßnahmen (z.B. energetische Sanierung) vereinbar sein könnte. Dies mit den zu beteiligten Institutionen und der Bevölkerung abzustimmen, obliegt einem mit Mitteln aus der Städtebauförderung finanzierten Planungsbüro, welches aktuell mittels öffentlicher Vergabe ermittelt wird.

Zum anderen soll ein Konzept erarbeitet werden, welches Möglichkeiten (insb. baulicher Natur) aufzeigt, die künftig helfen könnten, den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum zu realisieren. Hierfür wird der Begriff Barrierearmut oder – derzeit in Planerkreisen geläufiger – bedingte Barrierefreiheit (da eine vollständige Barrierefreiheit im bestehenden öffentlichen Raum nie vollständig erlangt werden kann) verwendet.

In Friedrichstadt stellt die Erstellung dieses Konzeptes ein doch recht ambitioniertes Projekt dar, da der Vorstoß, in der historischen Altstadt eine bedingte Barrierefreiheit herzustellen, auf die Vorgaben des Denkmalschutzes bzw. die bereits geschützten Denkmalstrukturen trifft. Hier gilt es für das künftige Planungsbüro eine enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu pflegen und einen Konsens zu finden bzw. ggf. auch neue Wege zu gehen.

Die Öffentlichkeit wird zum gegebenen Zeitpunkt von den Planungsbüros über die jeweiligen Planungsinhalte informiert und kann zu diesen dann Stellung nehmen. Wir bitten alle interessierten Personen den Aushang der Stadt Friedrichstadt am Rathaus bzw. unsere Veröffentlichungen auf unserer Internetseite dazu zu verfolgen. Hier werden wir zum entsprechenden Zeitpunkt über die weiteren Schritte informieren.

Auskünfte erteilt:

Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Friedrichstadt

BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU
Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen
Telefon    +49 431 5468-420
Mobil       +49 171 1278356
E-Mail      Sigrid.Nieswandt@big-bau.de
Web         www.big-bau.de

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