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Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses

Am Donnerstag, 2. September 2021, 19:00 Uhr findet in der Turnhalle der Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 08. öffentliche Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
    1. Dringlichkeitsanträge
    2. Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  3. Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes
  4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 07. Sitzung am 03.12.2020
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Bericht Feuerwehr
  7. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  8. Zuschüsse an Vereine
  9. Beratung und Beschlussfassung (Empfehlungsbeschluss) über die Neufassung der Vereinbarung der Stadt Friedrichstadt, der Gemeinde Seeth und des Amtes Nordsee-Treene über die gewerbliche Entwicklung der ehemaligen Stapelholmer Kaserne auf dem Gebiet der Gemeinde Seeth aufgrund eines geänderten B-Planentwurfes
  10. Anfragen
  11. Personalangelegenheiten
  12. Finanzangelegenheiten
  13. Grundstücksangelegenheiten
  14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.
Daher ist es erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 224 anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.
Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

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